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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17379
FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07 (https://dejure.org/2007,17379)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.07.2007 - 3 K 1014/07 (https://dejure.org/2007,17379)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 3 K 1014/07 (https://dejure.org/2007,17379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO § 174 Abs. 3; ; AO § 174 Abs. 4 S. 4; ; AO § 194 Abs. 1 S. 1; ; AO § 195 S. 1

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 174 Abs. 4 Satz 4 i. V. m.; AO § 174 Abs. 3 Satz 1
    Erkennbarkeit i.S.d. § 173 Abs. 3 Satz 1 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs. 4 Satz 4, Abs. 3 Satz 1
    Erkennbarkeit i.S.d. § 174 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen der Befugnis zur Änderung eines Einkommensteuerbescheids (ESt-Bescheid) für das Streitjahr 1993 im Jahr 1999; Voraussetzungen für das Vorliegen von Erkennbarkeit i.S.d. § 174 Abs. 3 Abgabenordnung (AO); Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Erkennbarkeit i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 4 i. V. mit Abs. 3 Satz 1 AO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1571
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.04.2003 - X R 38/00

    Widerstreitende Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07
    Auch sei darauf hinzuweisen, dass der BFH im Rahmen des § 174 Abs. 3 AO eine Kausalität fordere (Bezugnahme auf BFH, Urteil vom 9.4.2003 X R 38/00, BFH/NV 2003, 1035).

    Ferner muss die irrige Annahme für die Nichtberücksichtigung des Sachverhalts im (zutreffenden) Steuerbescheid kausal gewesen sein (vgl. BFH, Urteil vom 9.4.2003 X R 38/00, BFH/NV 2003, 1035); beides muss zudem für den Steuerpflichtigen erkennbar gewesen sein; er muss sich insoweit jedoch die Erkenntnismöglichkeit seines steuerlichen Beraters zurechnen lassen.

  • BFH, 23.05.1996 - IV R 49/95

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund irriger Beurteilung eines …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07
    Denn diese Vorschrift sei auch dann anwendbar, wenn das Finanzamt in der erkennbaren Annahme, ein bestimmter Sachverhalt sei in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen, zunächst überhaupt keinen Steuerbescheid (hier: keinen Änderungsbescheid 1993) erlasse (z.B. BFH, Urteil vom 23.5.1996 IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89).

    Nach dem Urteil des BFH vom 23.5.1996 (IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89) könne § 174 Abs. 3 AO zwar auch dann angewendet werden, wenn das Finanzamt in der erkennbaren Annahme, ein bestimmter Sachverhalt sei in einem anderen Steuerbescheid zu erfassen, zunächst überhaupt keinen Steuerbescheid erlasse.

  • BFH, 20.04.2006 - III R 1/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07
    Nach Ergehen der Entscheidung des Großen Senats des BFH hatte der erkennende Senat das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH in dem Verfahren III R 1/05 angeordnet, in dem die Parteien des vorliegenden Verfahrens im Rahmen der Frage der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbetragsbescheids für das Streitjahr 1993 darum stritten, ob der Kläger (schon) in diesem Jahr einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat.

    Nachdem der BFH mit Urteil vom 20.4.2006 (BStBl II 2007, 375) diese Frage bejaht hatte, wurde das vorliegende Klageverfahren wieder aufgenommen und erhielt das jetzige Az. 3 K 1014/07.

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 28/98

    Aufhebung eines Gewerbesteuermeßbescheides

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07
    Grundgedanke des § 174 Abs. 4 AO ist es, den Steuerpflichtigen, der die Änderung eines Steuerbescheids zu seinen Gunsten erwirkt, an seinem Rechtsstandpunkt auch insoweit festzuhalten, als dieser für ihn anderweitig zu nachteiligen steuerlichen Konsequenzen führt (vgl. BFH, Urteil vom 10.3.1999 XI R 28/98, BStBl II 1999, 475;… Rüsken in Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 174 Rz. 51).
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 19/00

    Widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 AO

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07
    Die irrige Annahme, der Sachverhalt sei in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen, muss zwar von dem für die Steuerfestsetzung zuständigen Sachbearbeiter gemacht worden sein (vgl. BFH, Urteil vom 29.5.2001 VIII R 19/00, BStBl II 2001, 743).
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog. …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07
    Mit Beschluss vom 22.9.2004 setzte der erkennende Senat das Verfahren gemäß § 74 FGO bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs mit dem Aktenzeichen GrS 2/02 aus, da die Entscheidung des Verfahrens von der Frage abhänge, ob die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters - sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach - durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-) Finanzamt zu treffen ist.
  • BFH, 18.05.2006 - III R 1/06

    Kindergeld - Auch bewusst herbeigeführte Verluste sind zu berücksichtigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07
    Hinsichtlich dieser Geschäfte wird auf die Feststellungen in dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil betreffend des Gewerbesteuermessbetragsbescheids 1993 - 3 K 2843/01 - vom 22.9.2004 (nachgehend: BFH, Urteil vom 20.4.2006 III R 1/06) Bezug genommen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 3 K 2843/01

    Voraussetzungen für die Bewertung der Grundstücksveräußerung als gewerblich; …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2007 - 3 K 1014/07
    Hinsichtlich dieser Geschäfte wird auf die Feststellungen in dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil betreffend des Gewerbesteuermessbetragsbescheids 1993 - 3 K 2843/01 - vom 22.9.2004 (nachgehend: BFH, Urteil vom 20.4.2006 III R 1/06) Bezug genommen.
  • BFH, 15.01.2009 - III R 81/07

    Erkennbarkeit der Nichtberücksichtigung eines Sachverhaltes bei widerstreitender …

    Das Finanzgericht (FG) entschied durch Urteil vom 24. Juli 2007 3 K 1014/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1571), der Einkommensteuerbescheid für 1993 habe im Jahr 1999 nach § 174 Abs. 4 Satz 4 AO i.V.m. § 174 Abs. 3 AO geändert werden können.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.04.2025 - 3 K 1088/23

    Bilanzberichtigung nach Bestandskraft: Keine Änderung nach § 129 AO bei …

    Die Erkennbarkeit kann sich für den Steuerpflichtigen nicht nur aus einem bestimmten Bescheid, sondern auch aus den Gesamtumständen ergeben, dem Schriftverkehr oder aus einem Außenprüfungsbericht (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2007 - 3 K 1014/07, EFG 2007, 1571 Rn. 30).
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