Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, Tarifvertragsauslegung, Kündigung, Nachwirkung, Abmachung, andere, Einzelvertrag, Verzicht, Verdrängung, Wiederaufleben, Nichtigkeit, Auslegung, Sonderlohngebiet Hamburg, Bezirkslohntabelle
- Judicialis
TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Ablösung der Nachwirkung einer Tarifregelung durch eine vor Ablauf des Tarifvertrages geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine vor Ablauf des Tarifvertrages geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung; Schuldrechtlich wirkende Tarifvertragsregelungen zwischen Tarifvertragsparteien; Anknüpfungspunkt der ...
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 20.09.2007 - 3 Ca 963/07
- ArbG Elmshorn, 20.09.2007 - 3 Ca 963b/07
- LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04
Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).Die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG schließt sich auch bei einem Verbandsaustritt an das Ende der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 3 TVG an (BAG Urteil v. 23.2.2005 - 4 AZR 186/04 -, zitiert nach JURIS).
Denn Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (vgl. nur BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).
Der Wortlaut des § 4 Abs. 5 TVG spricht davon, dass nach Ablauf des Tarifvertrages seine Rechtsnormen weitergelten, "bis" sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden, geht also davon aus, dass die Nachwirkung zunächst eingetreten ist ( BAG vom 23.2.2005, 4 AZR 186/04 Rz. 31, vgl. auch BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05, Rz. 26 - jeweils zitiert nach JURIS).
- BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).Denn Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (vgl. nur BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).
Der Wortlaut des § 4 Abs. 5 TVG spricht davon, dass nach Ablauf des Tarifvertrages seine Rechtsnormen weitergelten, "bis" sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden, geht also davon aus, dass die Nachwirkung zunächst eingetreten ist ( BAG vom 23.2.2005, 4 AZR 186/04 Rz. 31, vgl. auch BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05, Rz. 26 - jeweils zitiert nach JURIS).
- BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 21.9.1989 - 1 AZR 454/88) lebten einzelvertragliche Regelungen, die vor Beendigung des Tarifvertrages verdrängt worden seien, in der Nachwirkungsphase wieder auf.
Denn Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (vgl. nur BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).
- LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2008 - 4 Sa 419/07
Nachwirkung; andere Abmachung; Hamburger Sonderlohngebiet; Tarifvertrag zur …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
(3) Darüberhinaus ist - mit der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein Az. 4 Sa 419/07 - Folgendes zu berücksichtigen:.(4) Der Entscheidung des LAG Schleswig- Holstein vom 21.2.2008 - 4 Sa 419/07 -ist auch dahingehend zu folgen, dass auch die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck nicht zu dem von der Beklagten gewünschten Auslegungsergebnis führt.
- LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - 3 Sa 420/06
Abgrenzung: schuldrechtliche Wirkung einer Tarifnorm, Auslegung des TV Lohn/West
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
Zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits ist bereits ein Rechtsstreit über das Bestehen eines Anspruchs des Klägers auf Zahlung eines Hamburger Sonderlohnes in Höhe von zusätzlichen 0, 04 EUR/Stunde von dieser Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zum Aktenzeichen 3 Sa 420/06 entschieden worden.Insoweit wird nochmals wie schon im Urteil 3 Sa 420/06 (anhängig beim BAG unter 4 AZR 217/07) ausgeführt:.
- BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05
Bezugnahme auf Zuwendungs-TV
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 20.9.2006 - 10 AZR 715/05 - m. w. N. - zitiert nach JURIS). - LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2008 - 1 Sa 416/07
Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
Für die Beklagte folgt sie aus § 72 Abs. 2 ArbGG wegen Divergenz zu dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24.01.2008, Az.: 1 Sa 416/07. - BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01; BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - jeweils zitiert nach JURIS). - BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01
Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01; BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - jeweils zitiert nach JURIS). - BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01; BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - jeweils zitiert nach JURIS). - BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04
Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen …
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