Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 16 FZV vom 25.07.2009, § 7 Abs 1 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG, § 115 Abs 1 S 1 Nr 1 VVG
Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungspflicht bei Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens an einen Dritten - verkehrslexikon.de
Kein Versicherungsschutz bei Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens an einen Dritten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FZV § 16 Abs. 2
Übertragung des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens - und der Versicherungsschutz
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kfz-Haftpflichtversicherung und die Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens führt nicht zu einem Übergang des Versicherungsschutzes
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Versicherungsschutz bei weitergegebenem Kurzzeitkennzeichen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens führt nicht zu einem Übergang des Versicherungsschutzes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übertragung des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 14.02.2014 - 4 O 71/13
- OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14
- BGH, 11.11.2015 - IV ZR 429/14
Papierfundstellen
- VersR 2015, 483
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 07.12.2012 - 9 U 117/12
Halterhaftung bei Weitergabe eines Kurzkennzeichens
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14
Rn. 17 Entgegen der Auffassung des Landgericht, welche sich auf das Urteil des OLG Hamm, NJW 2013, 1248 stützt (ebenso LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 14.03.2012 - 8 S 6486/11), hat die von der Beklagten zu 4 behauptete Weitergabe des Kurzzeit-Kennzeichens an den Beklagten zu 3 nicht dazu geführt, dass der Versicherungsschutz auf den Beklagten zu 3 übergegangen oder auf ihn ausgedehnt worden ist.Insoweit ist der Halterbegriff im StVG entgegen der Auffassung des OLG Hamm, NJW 2013, 1248 einheitlich.
Die Revision war im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Hamm, NJW 2013, 1248, die einen vergleichbaren Fall betraf, an dem auch die Beklagten zu 4 beteiligt war, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen.
- BGH, 28.06.2006 - IV ZR 316/04
Umfang des Versicherungsschutzes in der Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14
Rn. 18 Zweck des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrages ist es, dem Versicherungsnehmer Schutz vor unberechtigten und die Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen zu gewähren, die aus dem Gebrauch von Fahrzeugen entstehen können (BGH MDR 2007, 216, juris Rn. 12).Eine Erstreckung des Versicherungsschutzes auf solche Fahrzeuge entspricht daher nicht seinem rechtlichen Interesse und auch nicht dem des Versicherers (BGH MDR 2007, 216, juris-Rn. 17).
- KAG Freiburg, 21.03.2011 - 3/10
Zustimmung zur Eingruppierung; AVR-Vergütungsregelungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14
Von den Gerichtskosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin 1/10, die Beklagten zu 1, 2 und 3 3/10 und der Beklagte zu 3 weitere 6/10 alleine.Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren tragen die Beklagten zu 1, 2 und 3 3/10 und der Beklagte zu 3 weitere 6/10 alleine.
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14
Halter ist demnach nicht, wer im Fahrzeugschein steht, sondern wer das Kfz im eigenen Namen nicht nur ganz vorübergehend für eigene Rechnung in Gebrauch hat und der die Verfügungsgewalt über das Kfz ausübt, also Anlass, Zeit und Zeitpunkt der Fahrt selbst bestimmen kann (BGH NJW 92, 900;… Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 7 StVG Rn. 5). - OLG Stuttgart, 31.08.2000 - 7 U 123/00
Direktanspruch gegen den Versicherer - Sonderbedingungen zur Haftpflicht- und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14
Das rote Kennzeichen muss vielmehr unter Umständen angebracht worden sein, die mit dem Betriebszweck des Handelsgeschäfts des Versicherungsnehmers und mit dem Willen des Betriebsinhabers, innerhalb dieses Betriebszwecks zu handeln, in irgendeiner Beziehung stehen (OLG Stuttgart VersR 2001, 1375, juris Rn. 2). - LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2012 - 8 S 6486/11
Kfz-Haftpflicht - Leistungspflicht bei Weitergabe Kurzkennzeichen
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14
Rn. 17 Entgegen der Auffassung des Landgericht, welche sich auf das Urteil des OLG Hamm, NJW 2013, 1248 stützt (ebenso LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 14.03.2012 - 8 S 6486/11), hat die von der Beklagten zu 4 behauptete Weitergabe des Kurzzeit-Kennzeichens an den Beklagten zu 3 nicht dazu geführt, dass der Versicherungsschutz auf den Beklagten zu 3 übergegangen oder auf ihn ausgedehnt worden ist.
- BGH, 11.11.2015 - IV ZR 429/14
Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für ein Fahrzeug mit einem …
Rn. 5 I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in VersR 2015, 483 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der im Versicherungsvertrag genannte Halter dürfe das im Vertrag genannte Kurzzeitkennzeichen nur an einem von ihm gehaltenen Fahrzeug anbringen und die Weitergabe des Kennzeichens an einen Dritten führe nicht dazu, dass der Versicherungsschutz aus dem Versicherungsvertrag für das Kurzzeitkennzeichen auf den Dritten übergehe oder auf ihn ausgedehnt werde. - OLG München, 16.09.2016 - 10 U 4737/15
Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes für Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen …
Rn. 4 Das Erstgericht hat sich insoweit im angefochtenen Urteil nur mit der Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 07.12.2012, Az.: I-9 U 117/12), nicht aber auch mit der aktuelleren des OLG Stuttgart (Urteil vom 22.10.2014, Az.: 3 U 36/14) und vor allem nicht mit der o.g. des BGH auseinandergesetzt.
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