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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30822
LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14 (https://dejure.org/2015,30822)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2015 - 308 O 143/14 (https://dejure.org/2015,30822)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2015 - 308 O 143/14 (https://dejure.org/2015,30822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Reparaturaustauschteile

    Art 10 Abs 1 EGV 6/2002, Art 19 Abs 1 EGV 6/2002, Art 82 Abs 1 EGV 6/2002, Art 82 Abs 5 EGV 6/2002, Art 89 Abs 1 Buchst a EGV 6/2002
    Klage wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für Autofelgen: Internationale und örtliche Zuständigkeit des angerufenen deutschen Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichts; Aussetzungsgrund einer negativen Feststellungsklage umgekehrten Rubrums in Italien; ...

  • damm-legal.de

    Zur Geschmacksmusterverletzung durch Nachbildung eines Felgendesigns

  • kanzlei.biz

    Autofelgen-Modell stellt keine Ausnahme vom Geschmacksmusterschutz dar

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Autofelgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Geschmacksmusterverletzung durch Nachbildung eines Felgendesigns

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geschmacksmuster eines Felgendesigns

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EMRK Art. 6; EuGVVO 1215/2012 Art. 66; EUGVVO 44/2001 Art. 6; EUGVVO 44/20... 01 Art. 27; EUGVVO 44/2001 Art. 27 f.; EUGVVO 44/2001 Art. 28; EUGVVO 44/2001 Art. 35; GGV 6/2002 Art. 79; GGV 6/2002 Art. 81; GGV 6/2002 Art. 81 f.; GGV 6/2002 Art. 82; GGV 6/2002 Art. 95; GGV 6/2002 Art. 110; GRCh Art. 47; ZPO § 32; ZPO § 148
    Immaterialgüterrecht und Unlauterer Wettbewerb

Besprechungen u.ä.

  • caspers-mock.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Maltesische Torpedo - Der Maltesische Torpedo - Gefahr für deutsche Unternehmen durch ausländische einstweilige Verfügungen?

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Rn. 27 Indem sich die Klägerin auf ihr Gemeinschaftsgeschmacksmuster berufe, missbrauche sie schließlich eine marktbeherrschende Stellung i.S.v. Art. 102 AEUV (vgl. EuGH GRUR Int. 1990, 141 - Volvo/Veng;… GRUR Int. 1990, 140 - CICRA/Renault).

    Rn. 89 "Der EuGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der bloße Erwerb eines von der Rechtsordnung gewährten ausschließlichen Rechts, dessen Substanz in der Befugnis besteht, die Herstellung und den Verkauf der geschützten Erzeugnisse durch unbefugte Dritte zu untersagen, grundsätzlich nicht als ein missbräuchliches Mittel zur Ausschaltung des Wettbewerbs angesehen werden kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in einer beherrschenden Stellung ausgehen sollte (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 141- Volvo;… GRUR Int 1995, 490 - Magill).

  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Rn. 27 Indem sich die Klägerin auf ihr Gemeinschaftsgeschmacksmuster berufe, missbrauche sie schließlich eine marktbeherrschende Stellung i.S.v. Art. 102 AEUV (…vgl. EuGH GRUR Int. 1990, 141 - Volvo/Veng; GRUR Int. 1990, 140 - CICRA/Renault).

    So kommt eine solche Schutzeinschränkung nach Auffassung des EuGH etwa dann in Betracht wenn der Rechteinhaber willkürlich die Belieferung bestimmter Werkstätten verweigert, unangemessene Ersatzteilpreise verlangt oder die Lieferung von Ersatzteilen einstellt, obwohl die entsprechenden Fahrzeuge noch im Gebrauch sind (vgl. EuGH, GRUR Int 1990, 140 - CICRA/Rägie Renault).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Insoweit hätte die Kammer selbst bei Entscheidungserheblichkeit der Auslegungsfrage eine Vorlage nicht für erforderlich gehalten, da die Auslegung von Art. 110 GGV nicht zweifelhaft erscheint (s. EuGH NJW 1983, 1257 - Cilfit).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR …

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Weiter, können außergewöhnliche Umstände dann gegeben sein, wenn die Inanspruchnahme des eingeräumten Immaterialgüterrechts ohne rechtfertigenden Grund in einer Weise ausgeübt wird, der jeglichen Wettbewerb ausschließt und die Einführung neuer Produkte verhindert (vgl. EuGH, GRUR 2004, 524 - IMS/Health)..
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Rn. 89 "Der EuGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der bloße Erwerb eines von der Rechtsordnung gewährten ausschließlichen Rechts, dessen Substanz in der Befugnis besteht, die Herstellung und den Verkauf der geschützten Erzeugnisse durch unbefugte Dritte zu untersagen, grundsätzlich nicht als ein missbräuchliches Mittel zur Ausschaltung des Wettbewerbs angesehen werden kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in einer beherrschenden Stellung ausgehen sollte (…vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 141- Volvo; GRUR Int 1995, 490 - Magill).
  • BGH, 18.09.2013 - V ZB 163/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof: Zur Frage der …

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Rn. 50 Auch in der deutschen Rechtsprechung werden strenge Anforderungen an den Missbrauchseinwand in Bezug auf Art. 27 EuGVVO gestellt (vgl. etwa BGH zum Az. V ZB 163/12 = BeckRS 2013, 19171 Tz 21; OLG München zum Az. 21 W 1098/11).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die missbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet (vgl. EuGH Rs. C-367/96 Rn 20 m.w.Nachw. - Kefalas; Rs. C-373/97 Rn 33 ff. - Diamantis, dort jeweils zu Fällen, in denen nationale Gerichte Bestimmungen des nationalen Rechts angewendet haben, um zu prüfen, ob ein sich aus einer Gemeinschaftsbestimmung ergebendes Recht missbräuchlich ausgeübt werde; s. außerdem EuGH Rs. C-352/13 Tz 29, BeckEuRS 2015, 432204,zur möglichen "Zweckentfremdung" der Zuständigkeitsregelung in Art. 6 Nr. 1 EuGVVO).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Rn. 41 b. Es bedarf auch keiner näheren Auseinandersetzung mit der Frage, ob das vorliegende Klagverfahren deshalb nicht ausgesetzt werden muss, weil es an einer territorialen Überschneidung der Klagbegehren der negativen Feststellungsklage in Italien einerseits und der hiesigen Klage andererseits fehlen könnte, sowie mit der weiteren Frage, ob das erkennende Gericht befugt wäre, hierüber zu befinden (vgl. allg. BGH GRURInt 2012, 74 - zum Fall nationaler Geschmacksmuster; vgl. im Parallelverfahren LG Düsseldorf zum Az. 14c 183/13 unter A. I. 1. b)).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Ein Missbrauch dieser Wahlfreiheit würde vorliegen, wenn die Klägerin mit der konkreten Art der Geltendmachung ihres Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgen würde und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erschienen (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; GRUR 2013, 307 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnungen;… Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn 4.10).
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 21 - Rechtshängigkeit - Artikel 17 - …

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    So hat der Gerichtshof in der Rechtssache "Gasser" (C-116/02, EuZW 2004, 188) eine Durchbrechung der Aussetzungspflicht des später angerufenen Gerichts unter Hinweis auf eine "unvertretbar lange" Verfahrensdauer vor dem zuerst angerufenen Gericht für unzulässig erklärt.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

  • EuGH, 27.04.2004 - C-159/02

    Turner

  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14

    Autofelgen - Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung: Kraftfahrzeugfelgen als …

  • EuGH, 12.05.1998 - C-367/96

    Kefalas u.a. / Elliniko Dimosio und Organismos Oikonomikis Anasygkrotisis …

  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 14/94

    Begriff der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ

  • LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13

    Verletzung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters des …

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 226/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …

    Für Teile, die - wie Felgen und Radkappen für Kraftfahrzeuge - über eine eigenständige und unabhängige Stilfunktion verfügen, die das Ergebnis einer Wahl des Designs darstellt und vom Design des übrigen Erzeugnisses unbeeinträchtigt bleibt, kommt nach dieser Ansicht eine Privilegierung dagegen nicht in Frage (vgl. LG Düsseldorf…, Urteil vom 30. April 2015 - 14c O 183/13, juris Rn. 66; LG Hamburg, Urteil vom 18. September 2015 - 308 O 143/14, juris Rn. 71 ff.;… Ruhl, GGV, 2. Aufl., Art. 110 Rn. 29; Ebert-Weidenfeller, GRUR-Prax 2014, 56 und GRUR-Prax 2015, 12; Hackbarth, GRUR-Prax 2015, 481; Würtenberger/Loschelder, GRUR 2015, 348, 349; Ruhl, GRUR 2015, 753, 754; Kur, GRUR 2016, 20, 22).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14c O 58/15

    Feststellungsklage betreffend die Nichtverletzung einer Vielzahl von …

    Insoweit hat das Landgericht Hamburg in seinem einen Parallelfall betreffenden Urteil vom 18.09.2015 (308 O 143/14, vorgelegt als Anlage K 27) wie folgt ausgeführt (unter A.II.1.c.bb.(3)(c)):.

    Eine Übertragung dortiger Begrifflichkeiten bzw. Auslegungsergebnisse auf Art. 110 GGV scheidet deshalb aus (LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2015, 308 O 143/14, S. 17, vorgelegt als Anlage K 27; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, 2 U 46/14, S. 26, vorgelegt als Anlage K 32 Nr. 4).

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