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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 4 U 254/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45726
OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 4 U 254/13 (https://dejure.org/2014,45726)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.06.2014 - 4 U 254/13 (https://dejure.org/2014,45726)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 4 U 254/13 (https://dejure.org/2014,45726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Prospekthaftung wegen unzutreffender Angaben zu personellen Verhältnissen der Initiatoren und Gesellschafter eines Kapitalanlagefonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Haftung des Treuhänders für unzutreffende Angaben zu den persönlichen Verhältnissen der Initiatoren und Gesellschafter im Prospekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prospekthaftung wegen unzutreffender Angaben zu personellen Verhältnissen der Initiatoren und Gesellschafter eines Kapitalanlagefonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 4 U 254/13
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei einem Beitritt zu einer Gesellschaft, der sich durch Vertragsschluss mit den übrigen Gesellschaftern vollzieht, solche (vor-)vertraglichen Beziehungen zwischen Gründungsgesellschaftern und dem über einen Treuhänder beitretenden Kommanditisten jedenfalls dann bestehen, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beigetretener Kommanditist behandelt werden soll (BGH NJW-RR 2012, 937 Rz. 10 m.w.N.).

    Rn. 23 Dabei kann offen bleiben, ob eine gewisse Vermutung für die Ursächlichkeit des Prospektfehlers für die Anlageentscheidung spricht (vgl. BGH NJW-RR 2012, 937 Rz. 30; BGH WM 2006, 668;… Assmann/Schütze, a.a.O., § 6 Rz. 177).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt § 309 Nr. 7b jedoch auch für eine generelle Verkürzung der Verjährungsfrist (…BGH NJW 2008, 1109 Rz. 31 ff.; BGH NJW-RR 2012, 937 Rz. 39 ff. - dort eine fast wortgleiche Klausel - und BGH NJW-RR 2013, 1255 Rz. 45).

    Rn. 36 Die teilweise mit Ziff. 1.20 Prospekt übereinstimmende Verkürzung der Verjährungsfrist in § 9 (3) S. 2 und (4) ist unabhängig von der Bereichsausnahme in § 305 Abs. 4 BGB für Gesellschaftsverträge nach §§ 242, 157 BGB unwirksam, weil sie ohne ausreichenden Grund einseitig die Belange der Gründungsgesellschafter zu Lasten der berechtigten Interessen der Anlagegesellschafter bevorzugt (BGH NJW-RR 2012, 937 Rz. 43 ff.).

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 4 U 254/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt § 309 Nr. 7b jedoch auch für eine generelle Verkürzung der Verjährungsfrist (…BGH NJW 2008, 1109 Rz. 31 ff.; BGH NJW-RR 2012, 937 Rz. 39 ff. - dort eine fast wortgleiche Klausel - und BGH NJW-RR 2013, 1255 Rz. 45).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 4 U 254/13
    Aus ihrer Stellung als Treuhänderin war die Beklagte zu 2) verpflichtet, sich für die mittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligenden Anleger über die für die Anleger wesentlichen Punkte sowie ihr bekannte regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren (BGH NJW-RR 2008, 1129 Rz. 8;… MünchKomm-BGB/Emmerich, 6. Aufl., § 311 Rz. 157 m.w.N.).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 206/11

    Wirkungen des Insolvenzplans: Nichterfüllung einer nicht zur Tabelle …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 4 U 254/13
    Die Aufklärungspflicht für den Schutz von Kapitalanlagern hat jedoch eine ähnliche zentrale Bedeutung und ihr Ausschluss ist deshalb jedenfalls nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam und zwar selbst für den Fall leichter Fahrlässigkeit (BGH NJW-RR 2012, 1255 Rz. 41 f.;… vgl. auch Assmann/Schütze, a.a.O., § 6 Rz. 206).
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 4 U 254/13
    Rn. 23 Dabei kann offen bleiben, ob eine gewisse Vermutung für die Ursächlichkeit des Prospektfehlers für die Anlageentscheidung spricht (…vgl. BGH NJW-RR 2012, 937 Rz. 30; BGH WM 2006, 668;… Assmann/Schütze, a.a.O., § 6 Rz. 177).
  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 318/08

    Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 4 U 254/13
    Nach der vom Landgericht auf LGU Seite 7 f. wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Prospekt den Anleger auch zutreffend über die wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Komplementär-GmbH, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern informieren, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat (BGH MDR 2010, 742 = NZG 2010, 750 Tz. 24).
  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 4 U 254/13
    Rn. 17 Selbst wenn man der Meinung der Beklagten zu 2) folgen wollte, wonach allein die "formelle" Beteiligung als Gründungsgesellschafterin für eine Inanspruchnahme von vorvertraglichem Vertrauen für den (mittelbaren) Beitritt nicht ausreicht, so folgt eine Aufklärungspflicht der Beklagten zu 2) auf die unten die näher bezeichnete Unrichtigkeit des Prospekts aus dem mit dem Kläger geschlossenen Treuhandvertrag, denn auch den Treuhänder trifft die Pflicht sich umfassend über das Anlageprojekt zu informieren und etwaige Prospektfehler richtig zu stellen (vgl. BGH NJW 2006, 2410, 2411 Rz. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 08.06.2015 - 14 O 395/13
    Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 11.06.2015 (Az.: 4 U 254/13) festgestellt hat, weist der Prospekt einen wesentlichen Fehler auf, weil das Organigramm (S. 42 Ziff. 10.1) und die Angaben unter 10.2 zu "Verflechtungen/Interessenkollisionen" auf S. 43 als Alleinaktionärin die ... mit Sitzung in ... und als deren Alleingesellschafter ... ausweisen, während tatsächlich aber Herr ... Alleingesellschafter war.
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