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Rechtsprechung
   BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3734
BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 (https://dejure.org/2010,3734)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 (https://dejure.org/2010,3734)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 (https://dejure.org/2010,3734)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • openjur.de

    Rückzahlung überzahlter Vergütung; Kenntnis der Nichtschuld; treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist; Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • Bundesarbeitsgericht

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 814 Alt 1 BGB, § 166 Abs 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 818 Abs 1 BGB
    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 814 Alt 1 BGB, § 166 Abs 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 818 Abs 1 BGB
    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliche Berufung des Arbeitnehmers auf tarifliche Ausschlussfrist bei Rückzahlung überzahlter Vergütung bei Kenntnis von der irrtümlichen Auszahlung; Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers; Kenntnis des Arbeitgebers von der Nichtschuld

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Überzahlung Arbeitsvergütung - Rückzahlung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsentgeltüberzahlung - Kenntnis der Nichtleistungspflicht

  • Betriebs-Berater

    Tarifliche Ausschlussfrist bei überzahlter Vergütung

  • bag-urteil.com

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliche Berufung des Arbeitnehmers auf tarifliche Ausschlussfrist bei Rückzahlung überzahlter Vergütung bei Kenntnis von der irrtümlichen Auszahlung; Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers; Kenntnis des Arbeitgebers von der Nichtschuld

  • datenbank.nwb.de

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Nichtaufklärung eines Irrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückzahlung überzahlter Vergütung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers bei zuviel gezahlter Vergütung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Ausschlussfrist bei überzahlter Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 54
  • MDR 2011, 611
  • NZA 2011, 219
  • BB 2011, 436
  • DB 2011, 1585
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfrist steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs daher nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird (BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25).

    Der Arbeitgeber muss dann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seinen Rückzahlungsanspruch innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falls sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen (vgl. zuletzt BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - mwN, aaO).

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs in Fällen wie dem vorliegenden beruht darauf, dass der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthält, die ihn seinen Irrtum entdecken lassen und ihm bezüglich erfolgter Überzahlungen die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglichen würden (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25).

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfrist steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs daher nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird (BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25).

  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99

    Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Kann das nicht herausgegeben werden, hat der Bereicherungsschuldner den Wert zu ersetzen (§ 818 Abs. 2 BGB). Erlangt hat die Beklagte neben dem an sie ausgezahlten Entgelt auch die Befreiung von der entsprechenden Steuerschuld, die nach § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG unabhängig davon entstand, ob ein Rechtsanspruch auf die Vergütung bestand (vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 174; 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 = EzA TVG § 4 Öffentlicher Dienst Nr. 13).

    Sollte der Beklagten - was sie bislang nicht substantiiert dargelegt hat - nach der sachgerechten Wahrnehmung ihrer Steuerbelange eine endgültige steuerliche Mehrbelastung entstehen, kann diese jedenfalls wegen ihrer verschärften Haftung nach § 818 Abs. 4 in Verb. mit § 819 Abs. 1 BGB nicht als ein die Bereicherung mindernder Nachteil berücksichtigt werden (vgl. dazu allgemein BAG 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 = EzA TVG § 4 Öffentlicher Dienst Nr. 13; 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - zu B V der Gründe, AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6; 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 - zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tritt die Fälligkeit bei Schadensersatzansprüchen ein, wenn der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist und geltend gemacht werden kann (BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 54 mwN, BAGE 122, 304).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines …

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - zu I 3 a der Gründe, ZTR 2006, 319; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 2 a der Gründe, AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1).
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Kann das nicht herausgegeben werden, hat der Bereicherungsschuldner den Wert zu ersetzen (§ 818 Abs. 2 BGB). Erlangt hat die Beklagte neben dem an sie ausgezahlten Entgelt auch die Befreiung von der entsprechenden Steuerschuld, die nach § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG unabhängig davon entstand, ob ein Rechtsanspruch auf die Vergütung bestand (vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 174; 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 = EzA TVG § 4 Öffentlicher Dienst Nr. 13).
  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer …

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Eine Korrektur kann nur über die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfolgen, bei der dem Arbeitnehmer nicht die ohne rechtlichen Grund entrichtete Lohnsteuer nach § 37 Abs. 2 AO erstattet, sondern die abgeführte Lohnsteuer angerechnet wird (BFH 17. Juni 2009 - VI R 46/07 - Rn. 24, BFHE 226, 53).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung …

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Sollte der Beklagten - was sie bislang nicht substantiiert dargelegt hat - nach der sachgerechten Wahrnehmung ihrer Steuerbelange eine endgültige steuerliche Mehrbelastung entstehen, kann diese jedenfalls wegen ihrer verschärften Haftung nach § 818 Abs. 4 in Verb. mit § 819 Abs. 1 BGB nicht als ein die Bereicherung mindernder Nachteil berücksichtigt werden (vgl. dazu allgemein BAG 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 = EzA TVG § 4 Öffentlicher Dienst Nr. 13; 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - zu B V der Gründe, AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6; 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 - zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - zu I 3 a der Gründe, ZTR 2006, 319; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 2 a der Gründe, AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfrist steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs daher nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird (BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25).
  • LAG Nürnberg, 04.06.2009 - 7 Sa 266/08

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - ungerechtfertigte Bereicherung - tarifliche …

  • BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90

    Rückzahlung überzahlten Ortszuschlags

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Er hat aus den ihm bekannten Tatsachen auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zu ziehen, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 136, 54).
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige …

    Rn. 52 Ab dem Erhalt des Geltendmachungsschreibens vom 26. Juni 2013, das per Fax übermittelt wurde und aus dem deutlich wurde, dass der Beklagte seine Schuld als durch Aufrechnung getilgt ansah und nicht freiwillig das Darlehen als solches zurückzahlen werde, läuft keine neue Ausschlussfrist, sondern nur eine kurze, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmende Frist zur Geltendmachung (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 20, BAGE 136, 54; 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Das Landesarbeitsgericht hat von seinem Rechtsstandpunkt ausgehend konsequent offengelassen, ob eine Rückforderung nach § 814 Alt. 1 BGB ausgeschlossen wäre (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 ff., BAGE 136, 54) und zu einer möglichen Kenntnis der Beklagten von einer ggf. fehlenden Rechtsplicht zur Nachzahlung - insbesondere im Zusammenhang mit einer möglichen Begünstigung des Klägers - bisher keine Feststellungen getroffen.
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