Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
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Beschädigung von Lichtwellenleiterkabeln: Technischer Minderwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schaden und Reparatur eines Glasfaserkabels
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Glasfaserkabel bei Tiefbauarbeiten beschädigt: Wie hoch ist der technische Minderwert? (IBR 2012, 712)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.12.2011 - 27 O 501/09
- OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Papierfundstellen
- VersR 2013, 638
- BauR 2013, 1137
- BauR 2013, 134
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- OLG Rostock, 21.01.2011 - 5 U 240/09
Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines im Erdreich verlegten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
In mehreren landgerichtlichen Urteilen sowie vom OLG Rostock im Urteil vom 21. Januar 2011 (5 U 240/09) seien Ansprüche, wie sie auch vorliegend geltend gemacht würden, bestätigt worden.Rn. 68 In Übereinstimmung mit dem von der Klägerseite herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 21. Januar 2011 (5 U 240/09; IBR 2011, 275 - juris Randz. 19), der vom Berufungskläger genannten Entscheidung des Landgerichts Tübingen vom 23. Dezember 2008 (4 O 101/08; IBR 2010, 456) und dem dazu ergangenen Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 1 ZPO des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 07. September 2009 (4 U 14/09; IBR 2011, 274) geht der Senat davon aus, dass ein wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter anstelle der Klägerin sich unter den Umständen des vorliegenden Falls mit der erfolgten Reparatur begnügt.
Rn. 75 Den Überlegungen des Oberlandesgerichts Rostock im Urteil vom 21. Januar 2011 (5 U 240/09; IBR 2011, 275) zur Bemessung eines technischen Minderwerts kann sich der Senat unter diesen Umständen ebenso wenig anschließen wie denen des Landgerichts Lübeck im Urteil vom 07. Juni 2011 (9 O 132/08; Anlage BE 4) und denen des Landgerichts Essen im Urteil vom 05 März 2012 (19 O 202/09; Anlage BE 2).
- BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82
Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Es ist bei Berücksichtigung des von § 249 BGB geschützten Integritätsinteresses des Geschädigten daher erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch eine gleichartige und gleichwertige Sache ein Zustand herbeigeführt wird, der dem schadensfreien möglichst nahe kommt (BGHZ 92, 85, 89 - juris Randz. 8; BGH NJW-RR 2003, 1042, 1043 - juris Randz.Den Maßstab für die Bemessung der Entschädigung bildet das Kompensationsinteresse des Geschädigten, das sich im Unterschied zu § 249 BGB nicht nach dem zur Wiederherstellung erforderlichen Aufwand, sondern nach ihrem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts richtet (vgl. BGHZ 92, 85, 90 - juris Randz. 13; BGHZ 153, 279 - juris Randz. 21;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 251 Randz. 10).
- LG Tübingen, 23.12.2008 - 4 O 101/08
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Rn. 68 In Übereinstimmung mit dem von der Klägerseite herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 21. Januar 2011 (5 U 240/09; IBR 2011, 275 - juris Randz. 19), der vom Berufungskläger genannten Entscheidung des Landgerichts Tübingen vom 23. Dezember 2008 (4 O 101/08; IBR 2010, 456) und dem dazu ergangenen Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 1 ZPO des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 07. September 2009 (4 U 14/09; IBR 2011, 274) geht der Senat davon aus, dass ein wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter anstelle der Klägerin sich unter den Umständen des vorliegenden Falls mit der erfolgten Reparatur begnügt.Rn. 69 Ein Ausgleich für einen teilweisen Verbrauch der Dämpfungsreserve, wie ihn das Landgericht Tübingen im Urteil vom 23. Dezember 2008 (4 O 101/08) unter dem Gesichtspunkt der Erstattung von Vorhaltekosten zugesprochen hat, kommt nicht in Betracht.
- BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92
Beseitigung von Kabeln nach Erlöschen des Fernmelderechts
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Rn. 29 In der Rechtsprechung ist - wie für Versorgungsleitungen anderer Art - für Fernmeldekabel im Sinne des Telegraphenwegegesetzes anerkannt, dass sie nicht mit dem Grundstückseigentum verbunden, sondern gem. § 95 BGB Gegenstand gesonderter Rechte sind (BGHZ 125, 56 - juris Randz. 11 f.; OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 19 - juris Randz. 12; OLG Thüringen OLG-NL 2005, 83 - juris Randz. 32).Aus der Sicht eines verständigen - also wirtschaftlich vernünftig denkenden (vgl. z.B. BGHZ 125, 56, juris Randz. 15) - Geschädigten ist zu fragen, ob trotz der Unterschiede zwischen dem zerstörten Gegenstand und der Ersatzsache das Integritätsinteresse befriedigt wird.
- BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07
Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Rn. 41 Der Beklagte weist zwar zu Recht darauf hin, dass die bloße Zahlung einer Forderung, auch vorbehaltlos, grundsätzlich kein Anerkenntnis der Forderung beinhaltet (BGH NJW 2008, 3425; BGH NJW 2009, 91).Rn. 46 Der Zweck des deklaratorischen Anerkenntnisses ist es, Zweifel über das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit zu entziehen (vgl. BGH NJW 1999, 2898; BGH NJW 2008, 3425, 3426).
- OLG Stuttgart, 07.09.2009 - 4 U 14/09
Haftung des Bauunternehmers: Schadenersatzanspruch bei der Beschädigung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Der Sachverhalt sei identisch mit demjenigen, der der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 07. September 2009 (4 U 14/09) zu Grunde gelegen habe.Rn. 68 In Übereinstimmung mit dem von der Klägerseite herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 21. Januar 2011 (5 U 240/09; IBR 2011, 275 - juris Randz. 19), der vom Berufungskläger genannten Entscheidung des Landgerichts Tübingen vom 23. Dezember 2008 (4 O 101/08; IBR 2010, 456) und dem dazu ergangenen Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 1 ZPO des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 07. September 2009 (4 U 14/09; IBR 2011, 274) geht der Senat davon aus, dass ein wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter anstelle der Klägerin sich unter den Umständen des vorliegenden Falls mit der erfolgten Reparatur begnügt.
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11
Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in Form der Schätzung eines Mindestschadens, lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (BGH NJW 2012, 2267 - juris Rz. 9; BGH VersR 2004, 874 - juris Randz. 15). - BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05
Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Aus der Sicht des Geschädigten ist die ihm erteilte Regulierungszusage deshalb dahin zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt (BGH NJW-RR 2009, 382 = VersR 2009 - juris Randz. 9). - BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in Form der Schätzung eines Mindestschadens, lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (…BGH NJW 2012, 2267 - juris Rz. 9; BGH VersR 2004, 874 - juris Randz. 15). - BGH, 20.03.2012 - VI ZR 3/11
Aufsichtspflichtverletzung: Anrechenbarkeit eines nur gesetzlich vermuteten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Die Beweislast trifft insoweit nach ständiger Rechtsprechung den Schädiger (vgl. BGH NJW 2007, 1063, 1064, Randz. 14; jüngst eine andere Literaturmeinung ausdrücklich ablehnend BGH VersR 2012, 865 - juris Randz. 11 ff.). - BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00
Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer …
- BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96
Tele-Info-CD
- BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01
Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung
- BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06
Mitverschulden eines Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde
- BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
Schadensersatzansprüche des Grundstückseigentümers bei Übertragung des Eigentums …
- LG Essen, 05.03.2012 - 19 O 202/09
Schadensersatz wegen Beschädigung eines Lichtwellenleiterkabels bei der …
- BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00
Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für …
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03
Duldung von Kabelanlagen durch den Grundstückseigentümer
- OLG Nürnberg, 30.04.1996 - 1 U 358/96
Rechtsnatur eines Vertrages über die Gestellung eines Baggers mit Fahrer für eine …
- OLG Naumburg, 07.12.2006 - 4 U 78/06
Schadensersatz bei Beschädigung eines Lichtwellenleiterkabels
- OLG Naumburg, 08.12.1998 - 11 U 187/98
Eigentum an einer Kabeltrasse im Beitrittsgebiet; Unterlassen der Veränderung von …
- OLG Köln, 27.12.2017 - 16 U 56/17
Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung von Kabelschutzrohren und …
Rn. 49 In der Rechtsprechung ist ferner anerkannt, dass unterirdisch verlegte Kabel und Rohre nicht wesentliche Bestandteile des jeweiligen Grundstücks werden, durch das sie verlegt sind, mit der Folge, dass der Grundstückseigentümer Eigentum nach § 946 BGB erwerben würde, sondern vielmehr nach § 95 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 BGB im Eigentum desjenigen verbleiben, für den bzw. auf Veranlassung dessen sie verlegt wurden (vgl. z.B. BGH Urteil vom 01.02.1994, VI ZR 229/92, NJW 1994, 999; OLG Celle, Urteil vom 05.12.2012, 7 U 59/12, BeckRS 2013, 05661, zitiert nach beck-online; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2012, 5 U 180/11, IBR 2012, 712, zitiert nach ibr-online; OLG München…, Urteil vom 30.01.2001, 18 U 2172/00, Rdnr. 20, zitiert nach juris;… Palandt-Ellenberger, BGB, 76. Auflage 2017, § 95 Rdnr. 6).Dieselbe Kabelqualität wie vor der Beschädigung kann danach im Einzelfall nicht durch Reparatur des Kabels, sondern nur durch den Austausch einer größeren Kabellänge zwischen zwei ohnehin vorhandenen Anschlussstellen erreicht werden (vgl. die Würdigung des OLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2012, 5 U 180/11, IBR 2012, 712, zitiert nach ibr-online, bezogen auf den dortigen Einzelfall und das dortige Ergebnis der Beweisaufnahme).
Soweit in ähnlich gelagerten Fällen der Beschädigung von Kabeln in der Rechtsprechung eine Erstattungsfähigkeit der Kosten des Austauschs der sog. Regellänge (zwischen zwei Bestandsmuffen) eines beschädigten Kabels verneint wurde (z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2012, 5 U 180/11, IBR 2012, 712, zitiert nach ibr-online; OLG Rostock, Urteil vom 21.01.2011, 5 U 240/09, zitiert nach juris;… LG Tübingen Urteil vom 23.12.2008, 4 O 101/08, Rdnr. 21 ff., zitiert nach juris), beruhte dies jeweils auf einer Einzelfallwürdigung und steht den Feststellungen des Sachverständigen im vorliegenden Fall nicht entgegen.
- OLG Hamm, 20.06.2013 - 6 U 64/12
Pflichten eines Tiefbauunternehmens zum Schutz von im Erdreich verlegten Kabeln; …
Nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit kann eine geschädigte Person aber nur das verlangen, was ein wirtschaftlich vernünftig Denkender in der Rolle des Geschädigten zur Behebung des Schadens aufwenden würde (vgl. dazu BGH NJW 2009, 3713; 1994, 999; OLG Stuttgart, BauR 2013, 134; OLG Rostock BauR 2011, 1057).In Übereinstimmung mit der Rechsprechung des OLG Stuttgart (BauR 2013, 134) hält der Senat diesen Weg einer Schadensbemessung für nicht vertretbar.
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