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Rechtsprechung
   BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2520
BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R (https://dejure.org/2010,2520)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R (https://dejure.org/2010,2520)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 21/08 R (https://dejure.org/2010,2520)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein Ausforschungsbeweis - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - Vermögensschenkung an Angehörigen - Rückforderungsanspruch - Umfang

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Streitgegenstand; Beteiligtenfähigkeit; keine notwendige Beiladung; Beweisantrag; kein Ausforschungsbeweis; Sozialhilfe; Nachrang der Sozialhilfe; Vermögensschenkung an Angehörigen; Rückforderungsanspruch; Umfang

  • rechtsinformationen.bund.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Beteiligtenfähigkeit - keine notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein Ausforschungsbeweis - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - Vermögensschenkung an Angehörigen - Rückforderungsanspruch - Umfang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Nr 3 SGG, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 96 SGG, § 103 SGG, § 2 Abs 1 BSHG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Beteiligtenfähigkeit - keine notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein Ausforschungsbeweis - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - Vermögensschenkung an Angehörigen - Rückforderungsanspruch - Umfang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Nr 3 SGG, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 96 SGG, § 103 SGG, § 2 Abs 1 BSHG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Beteiligtenfähigkeit - keine notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein Ausforschungsbeweis - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - Vermögensschenkung an Angehörigen - Rückforderungsanspruch - Umfang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Beteiligtenfähigkeit einer Stadt als Behörde des für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständigen Landkreises im sozialgerichtlichen Verfahren; Nachrang der Sozialhilfe bei Vermögensschenkung an Angehörige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Beteiligtenfähigkeit einer Stadt als Behörde des für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständigen Landkreises im sozialgerichtlichen Verfahren; Nachrang der Sozialhilfe bei Vermögensschenkung an Angehörige

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (101)Zitiert selbst (15)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung …

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Damit ist über den geltend gemachten Anspruch für die gesamte bis zum für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt verstrichene Zeit zu befinden (vgl nur BSG SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 RdNr 8 mwN) .

    Sollten allerdings zwischenzeitlich neue Bescheide ergangen sein, hätten diese den Ablehnungsbescheid für die von ihnen betroffenen Zeiträume erledigt (§ 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - <SGB X>) ; die neuen Bescheide wären nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Gerichtsverfahrens geworden (vgl BSG SozR 4-3500 § 21 Nr. 1 RdNr 8) .

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Bereits mit Urteil vom 29.9.2009 (B 8 SO 23/08 R - RdNr 20) hat der Senat indes - unter Hinweis auf ein früheres Urteil (Senatsurteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - RdNr 15) - entschieden, dass die bezeichneten Vorschriften über den Nachrang der Sozialhilfe regelmäßig keine eigenständigen Ausschlussnormen darstellen, sondern lediglich im Zusammenhang mit ergänzenden bzw konkretisierenden Vorschriften des BSHG bzw SGB XII die Bedürftigkeit verneinen lassen.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw …

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Ggf wird das LSG zu klären bzw zu prüfen haben, ob der Kläger für die Folgezeit nicht - ausdrücklich oder konkludent - Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (erneut) beantragt hat, über die der Beklagte zumindest konkludent in dem angefochtenen Bescheid mitbefunden hat ( vgl zum Antragserfordernis bei Grundsicherungsleistungen das Senatsurteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 13/08 R) , sodass ggf der Klageantrag vorrangig auf Leistungen der Grundsicherung nach dem GSiG bzw ab 1.1.2005 nach §§ 41 ff SGB XII zu verstehen wäre (…vgl zum sog Meistbegünstigungsgrundsatz: BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 6;… SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 22) .
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf …

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Ggf wird das LSG zu klären bzw zu prüfen haben, ob der Kläger für die Folgezeit nicht - ausdrücklich oder konkludent - Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (erneut) beantragt hat, über die der Beklagte zumindest konkludent in dem angefochtenen Bescheid mitbefunden hat ( vgl zum Antragserfordernis bei Grundsicherungsleistungen das Senatsurteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 13/08 R) , sodass ggf der Klageantrag vorrangig auf Leistungen der Grundsicherung nach dem GSiG bzw ab 1.1.2005 nach §§ 41 ff SGB XII zu verstehen wäre (…vgl zum sog Meistbegünstigungsgrundsatz: BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 6; SozR 4-3500 § 18 Nr. 1 RdNr 22) .
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des …

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Rn. 11 Im Einverständnis mit den Beteiligten war das Rubrum dahin zu berichtigen, dass nicht die Stadt K., sondern der Bürgermeister dieser Stadt Beteiligter ist (§ 70 Nr. 3 SGG), der im Rahmen eines auftragsähnlichen Verhältnisses (vgl Senatsurteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 7/08 R - RdNr 13) funktional als Behörde des für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständigen R.-Kreises gehandelt hat und handelt (vgl dazu die Senatsurteile vom 19.5.2009 - B 8 SO 4/08 R -, RdNr 9, und - B 8 SO 7/08 R -, RdNr 13) .
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss …

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Der Kläger hat insoweit kein Wahlrecht, ob er die Behörde oder die juristische Person verklagt (BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R - RdNr 14) .
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für …

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Die Rubrumsberichtigung hat - wie oben ausgeführt - keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Verfahrens und ist deshalb nicht wesentlich für die Entscheidung (so schon BSGE 102, 10, 21 RdNr 12 = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2). Die Bezeichnung des richtigen Beklagten ist, soweit es um die Beteiligtenfähigkeit der Behörde geht, lediglich formaler Natur und hat keine materiellrechtlichen Konsequenzen.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99

    Verjährung des Anspruchs wegen Verarmung des Schenkers

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Der Anspruch auf Rückgewährung des Geschenkten ist (hier) ohnedies auf Geld gerichtet und beschränkt sich (zumindest) auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGHZ 146, 228, 231; BGH, Urteil vom 17.9.2002 - X ZR 196/01 -, NJW-RR 2003, 53 f) ; damit ist der Schluss von der Bereitschaft, Sachleistungen zu erbringen, zur Bereitschaft, Geldleistungen zu erbringen, nicht ohne Zeugenvernehmung gerechtfertigt.
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe - …

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Bereits mit Urteil vom 29.9.2009 (B 8 SO 23/08 R - RdNr 20) hat der Senat indes - unter Hinweis auf ein früheres Urteil (Senatsurteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - RdNr 15) - entschieden, dass die bezeichneten Vorschriften über den Nachrang der Sozialhilfe regelmäßig keine eigenständigen Ausschlussnormen darstellen, sondern lediglich im Zusammenhang mit ergänzenden bzw konkretisierenden Vorschriften des BSHG bzw SGB XII die Bedürftigkeit verneinen lassen.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII - …

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
    Rn. 11 Im Einverständnis mit den Beteiligten war das Rubrum dahin zu berichtigen, dass nicht die Stadt K., sondern der Bürgermeister dieser Stadt Beteiligter ist (§ 70 Nr. 3 SGG), der im Rahmen eines auftragsähnlichen Verhältnisses (vgl Senatsurteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 7/08 R - RdNr 13) funktional als Behörde des für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständigen R.-Kreises gehandelt hat und handelt (vgl dazu die Senatsurteile vom 19.5.2009 - B 8 SO 4/08 R -, RdNr 9, und - B 8 SO 7/08 R -, RdNr 13) .
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise …

  • BGH, 17.09.2002 - X ZR 196/01

    Voraussetzungen und Umfang des Rückgewähranspruchs wegen Notbedarfs

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des …

  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. …

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer …

    Diese Vorschrift ist, wenn andere Leistungen - wie hier - tatsächlich nicht erbracht werden, keine eigenständige Ausschlussnorm, sondern ihr kommt regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung zu; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind (BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 21/08 R - RdNr 13;… Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 23/08 R - BSGE 104, 219 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1; Urteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - RdNr 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 1320/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Rückforderungsanspruch des …

    Auch dem Vermögensbegriff des § 12 SGB II wird ein Schenkungsrückforderungsanspruch zugeordnet (LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 11. März 2008 - L 7 AS 143/07 - juris Rdnr. 24;… SG Stade, Gerichtsbescheid vom 5. April 2007 - S 18 AS 107/07 - juris Rdnr. 21; wohl auch BSG…, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 71/12 R - juris Rdnr. 27; vgl. auch LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 26. Juli 2011 - L 13 AS 824/09 - juris Rdnr. 50 f.) Es besteht kein Anlass, für den Vermögensbegriff des § 90 Abs. 1 SGB XII eine andere Beurteilung vorzunehmen (so bereits Beschluss des Senats vom 28. März 2017 - L 7 SO 85/14 - n.v.; offen gelassen von BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 21/08 R - juris Rdnr. 13), zumal grundsätzlich davon auszugehen ist, dass identische Termini im Recht - zumal im selben Gesetzbuch oder im selben Rechtsgebiet - auch eine gleiche Bedeutung haben.
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von …

    Ferner ist auch ein möglicher Schenkungsrückforderungsanspruch als Vermögenswert in Betracht zu ziehen (zur Berücksichtigung eines Schenkungsrückforderungsanspruchs im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach dem SGB XII BSG Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 21/08 R - juris RdNr 13 ff).
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