Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Wallentin
- EU-Kommission
Florian W. Wallentin gegen Riksskatteverket.
Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Einkommensteuer - Beschränkte Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen, der einen geringen Teil seiner Einkünfte in einem Mitgliedstaat erzielt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt
- EU-Kommission
Florian W. Wallentin gegen Riksskatteverket
Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
- EuGH, 01.07.2004 - C-169/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil Schumacker entschieden, dass sich ein Gebietsfremder und ein Gebietsansässiger nicht in einer objektiv unterschiedlichen Lage befinden, wenn der Gebietsfremde in seinem Wohnsitzstaat keine nennenswerten Einkünfte hat und sein steuerbares Einkommen im Wesentlichen im Beschäftigungsstaat erzielt.Im vorliegenden Fall stellt sich jedoch die Frage, ob die vom Gerichtshof im Urteil Schumacker entwickelte Rechtsprechung auf die Lage des Klägers übertragbar ist.
Ich denke, dass diese Frage angesichts der auf dem Urteil Schumacker aufbauenden Rechtsprechung des Gerichtshofes zu bejahen ist.
Aufgrund dessen bin ich der Ansicht, dass das Urteil Schumacker auf das Ausgangsverfahren übertragen werden kann.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Gerichtshof im Urteil Schumacker das Vorbringen, die Kohärenz der Steuerregelung müsse gewahrt werden, mit der Begründung zurückgewiesen hat, dass der Gemeinschaftsgrundsatz der Gleichbehandlung in Fällen, in denen der Wohnsitzstaat die persönliche Lage und den Familienstand des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigen könne, weil die Steuerlast dort dafür nicht ausreiche, verlange, dass die persönliche Lage und der Familienstand des gebietsfremden Ausländers in derselben Weise berücksichtigt würden wie bei gebietsansässigen Inländern und ihm dieselben Steuervergünstigungen gewährt würden (29) .
{FN:9} - Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 28), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 38) und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-87/99 (Zurstrassen, Slg. 2000, I-3337, Randnrn.
Urteile Schumacker (Randnrn. 31 und 32) und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-234/01 (Gerritse, Slg. 2003, I-5933, Randnr. 43).
{FN:11} - Vgl. Urteile Schumacker (Randnr. 34), vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97 (Gschwind, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 23) und Gerritse (Randnr. 44).
{FN:15} - Urteile Schumacker (Randnrn. 31 und 32), Gschwind (Randnr. 22), Zurstrassen (Randnr. 21) und Gerritse (Randnr. 43).
- EuGH, 12.12.2002 - C-385/00
de Groot - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Doppelbesteuerungsabkommen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
{FN:19} - Im Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00 (De Groot, Slg. 2002, I-11819) hat der Gerichtshof entschieden, dass der Wohnsitzstaat, der Vertragspartei eines Doppelbesteuerungsabkommens ist, sich nicht damit begnügen darf, die Familienlasten eines gebietsansässigen Steuerpflichtigen im Verhältnis zu den von ihm besteuerten Einkünften zu berücksichtigen, ohne sich zuvor zu vergewissern, dass der Restbetrag dieser Lasten von den Beschäftigungsstaaten, die Vertragspartei dieses Doppelbesteuerungsabkommens sind, berücksichtigt wird (Randnrn. 90 bis 95).{FN:21} - Im Urteil De Groot hat der Gerichtshof diese Verpflichtung als Ergebnispflicht betrachtet.
{FN:28} - Vgl. z. B. Urteil De Groot (Randnr. 108).
- EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
{FN:9} - Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 28), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 38) und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-87/99 (Zurstrassen, Slg. 2000, I-3337, Randnrn.{FN:17} - Urteile Asscher (Randnr. 44) und Gschwind (Randnr. 29).
- EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
Gschwind - "Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
{FN:11} - Vgl. Urteile Schumacker (Randnr. 34), vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97 (Gschwind, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 23) und Gerritse (Randnr. 44).{FN:14} - Im Urteil Gschwind ging der Rechtsstreit um die gleiche Steuervergünstigung wie in der Rechtssache Schumacker.
- EuGH, 16.05.2000 - C-87/99
UNVEREINBARKEIT DER LUXEMBURGISCHEN EINKOMMENSTEUERREGELUNG MIT DEM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
{FN:9} - Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 28), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 38) und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-87/99 (Zurstrassen, Slg. 2000, I-3337, Randnrn.{FN:18} - So hat der Gerichtshof im Urteil Zurstrassen entschieden, dass die Entscheidung der luxemburgischen Behörden, Herrn Zurstrassen, der praktisch seine gesamten Einkünfte in Luxemburg erzielte, wo er wohnte, als ledigen Steuerpflichtigen ohne Familienunterhaltslasten zu betrachten, obwohl er verheiratet war und Kinder hatte, mit der Begründung, dass seine Ehefrau, die keine eigenen Einkünfte erzielte, ihren Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat beibehalten hatte, nicht gerechtfertigt war, da das Großherzogtum Luxemburg der einzige Staat war, der die persönliche Lage und den Familienstand des Betroffenen berücksichtigen konnte (Randnr. 23).
- EuGH, 12.06.2003 - C-234/01
Gerritse - "Einkommensteuer - Gebietsfremde - Artikel 59 EG-Vertrag (nach …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
Schließlich dürfte diese Auffassung kaum mit dem Urteil Gerritse vereinbar sein, das sich ebenfalls auf die Anwendung eines pauschalen Steuersatzes von 25 % ohne Abzugsrecht oder Freibetrag auf einen gebietsfremden Steuerpflichtigen bezog (23) .Urteile Schumacker (Randnrn. 31 und 32) und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-234/01 (Gerritse, Slg. 2003, I-5933, Randnr. 43).
- EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73 (Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11) und vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-27/91 (Le Manoir, Slg. 1991, I-5531, Randnr. 9). - EuGH, 28.01.1992 - C-204/90
Bachmann / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
{FN:27} - Es handelt sich um die Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 28) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21). - EuGH, 11.08.1995 - C-80/94
Wielockx / Inspecteur der directe belastingen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
{FN:20} - Im Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94 (Wielockx, Slg. 1995, I-2493) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass das niederländische Steuerrecht, das es den Gebietsfremden nicht gestattete, von ihrer Besteuerungsgrundlage Rentenversicherungsbeiträge abzuziehen, während ein solches Recht Gebietsansässigen zustand, diskriminierend ist, wenn der Gebietsfremde sämtliche oder praktisch sämtliche Einkünfte in den Niederlanden erzielt. - EuGH, 28.01.1992 - C-300/90
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-169/03
{FN:27} - Es handelt sich um die Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 28) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21). - EuGH, 13.11.2003 - C-209/01
Schilling und Fleck-Schilling - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und …
- EuGH, 04.10.1991 - C-246/89
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EuGH, 21.11.1991 - C-27/91
URSSAF / Hostellerie Le Manoir
- EuGH, 06.11.2003 - C-413/01
Ninni-Orasche - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 48 EG-Vertrag (nach …
- EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- EuGH, 21.06.1988 - 197/86
Brown / Secretary of State for Scotland
- EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
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