Rechtsprechung
| BFH, 28.10.2020 - X R 1/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, SGB 4 § 7, SGB 4 § 7b, SGB 4 § 23b, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten
- rechtsinformationen.bund.de
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 4 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, § 12 Nr 2 EStG 2009, § 7 SGB 4, § 7b SGB 4
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten - IWW
Art. 6 des Grundgesetzes, § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 12 Nr. 1 und 2 EStG, § 7 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes, § 4 Abs. 4 EStG, § 12 Nr. 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 23b Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 7 Abs. 1a, § 7d, § 23b SGB IV, § 7b Nr. 1, 2 SGB IV, § 7b Nr. 5 SGB IV, § 7c SGB IV, §§ 80 bis 86 SGB IV, § 7e SGB IV, § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB IV, § 2 Abs. 3 Satz 1 MiLoG, § 116 Abs. 2 SGB IV, § 7c Abs. 1 SGB IV, § 116 Abs. 3 SGB IV, § 7 Abs. 1a SGB IV, § 23b Abs. 3a SGB IV, § 23b Abs. 2 SGB IV, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 249 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
- Wolters Kluwer
Anerkennungsfähigkeit einer Wertguthabenvereinbarung gem. SGB IV im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
- Betriebs-Berater
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1; EStG § 12 Nr. 2; SGB IV § 7; SGB IV § 7b; SGB IV § 23b
Fremdüblichkeit einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennungsfähigkeit einer Wertguthabenvereinbarung gem. SGB IV im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Behandlung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen
- IWW (Kurzinformation)
Ehegatten-Arbeitsverhältnis | Zeitwertkonto muss Fremdvergleich standhalten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten - und die fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fremdvergleich bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten
- haufe.de (Kurzinformation)
Fremdübliche Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Wertguthaben Konto beim Arbeitnehmer-Ehegatten
Sonstiges (2)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a, SGB 4 § 7b, SGB 4 § 7c, GG Art 3, GG Art 6
Rückstellung, Arbeitszeitkonto, Wertguthabenkonto, Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, Fremdvergleich - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 15 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 3a ; SGB 4 § 7b ; SGB 4 § 7c ; GG Art 3 ; GG Art 6
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
- BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
- FG Baden-Württemberg, 16.05.2022 - 5 K 1012/21
Papierfundstellen
- BFHE 270, 505
- DB 2021, 205
- BStBl II 2021, 283
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (20)
- BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im …
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (…zum Ganzen Senatsurteile vom 16.12.1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1.; vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24; vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.07.1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.).Rn. 14 Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich fremdüblichen Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25.01.1989 - X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453;… vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, und in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203).
Rn. 15 Verfassungsrechtlich ist nicht zu beanstanden, dass durch einen Fremdvergleich bei Vermögenszuwendungen zwischen nahestehenden Personen das Vorliegen von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) sachgerecht von nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) abgegrenzt werden soll (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 27.11.2002 - 2 BvR 483/00, juris, und Senatsurteil in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 33).
- BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter …
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (…zum Ganzen Senatsurteile vom 16.12.1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1.; vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24; vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.07.1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.).Rn. 14 Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich fremdüblichen Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25.01.1989 - X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453;… vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, und in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203).
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 68/06
Berücksichtigung von im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses geleisteten …
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Rn. 17 Ein Betriebsausgabenabzug für eine zusätzliche Leistung an den Ehegatten des Arbeitgebers setzt damit voraus, dass zunächst das Arbeitsverhältnis steuerrechtlich anzuerkennen ist und sodann --gesondert-- auch, dass die Aufwendungen für die zusätzliche Leistung nicht auf privaten Erwägungen beruhen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.06.2008 - VIII R 68/06, BFHE 222, 332, BStBl II 2008, 973, und vom 28.10.1981 - I R 100/78, BFHE 134, 331, BStBl II 1982, 126).So ist es ständige Rechtsprechung des BFH, dass bei tatsächlicher Durchführung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen ein Abzug von Betriebsausgaben für den laufenden Lohn anerkannt wird und lediglich die Aufwendungen für eine unübliche zusätzliche Leistung, z.B. eine Direktversicherung oder Versorgungszusage, ganz oder teilweise als nicht i.S. des § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst gewertet werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28.07.1983 - IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, und vom 21.08.1984 - VIII R 106/81, BFHE 142, 231, BStBl II 1985, 124).Eine Anwendung der Grundsätze über Verträge zwischen nahen Angehörigen auf eine zusätzliche Leistung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn der Fall einer sog. echten Barlohnumwandlung vorliegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 222, 332, BStBl II 2008, 973, unter II.3.).
- BFH, 22.10.2013 - X R 26/11
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der …
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Im Zuge der erforderlichen Gesamtwürdigung erlangt der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (BFH-Urteil vom 25.01.2000 - VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.2., ebenso Senatsurteil vom 22.10.2013 - X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 35). - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Rn. 12 1. a) Für die Beurteilung, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkunftserzielung (§ 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) veranlasst oder aber durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) motiviert sind, ist seit der Neuausrichtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34, unter B.I.2.) die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend. - BFH, 25.01.1989 - X R 168/87
Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Rn. 14 Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich fremdüblichen Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25.01.1989 - X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453;… vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, und in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203). - BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15
Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der …
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Eine Bindung nach § 118 Abs. 2 FGO ist gegeben, sofern die Tatsachenwürdigung möglich war und das FG weder gegen Denkgesetze verstoßen noch wesentliche Umstände vernachlässigt hat (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 11.07.2017 - IX R 42/15, BFH/NV 2017, 1422, Rz 18, …und vom 25.10.2004 - III B 131/03, BFH/NV 2005, 339, unter 1.a). - BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97
Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (…zum Ganzen Senatsurteile vom 16.12.1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1.; vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24; vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.07.1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.). - BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Im Zuge der erforderlichen Gesamtwürdigung erlangt der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (BFH-Urteil vom 25.01.2000 - VIII R 50/97, BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.2., ebenso Senatsurteil vom 22.10.2013 - X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 35). - BFH, 15.09.2004 - I R 62/03
Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente - …
Auszug aus BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Insoweit ist eine gesonderte Würdigung der Fremdüblichkeit durchzuführen, die auch nach den Grundsätzen zur echten Barlohnumwandlung nicht entbehrlich ist, da vorliegend nicht lediglich ein ertragsteuerlich bereits anerkannter Lohnanspruch umgewandelt wird (vgl. den ähnlich gelagerten Fall zu einer Lohnerhöhung und der "damit verbundenen" Umwandlung in eine Pensionsrückstellung: BFH-Urteil vom 15.09.2004 - I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176, unter II.2.c). - BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 18.12.2001 - VIII R 69/98
Familienverträge - Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage
- BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten
- BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
Steuerrechtliche Anerkennung eines Stipendiums an einen Angehörigen
- BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82
1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem …
- BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen …
- FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16
Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im …
- BFH, 21.08.1984 - VIII R 106/81
Direktversicherung - Ehegatten - Aktivbezüge - Einkommensteuer
- BFH, 20.03.1980 - IV R 53/77
Revisionsführer - Betriebsausgaben - Schätzungsrahmen - Arbeitnehmer-Ehegatte - …
- BFH, 28.10.1981 - I R 100/78
Mitarbeitendes Kind - Änderung einer Pensionszusage - Pensionsrückstellung - …
- BFH, 16.03.2022 - VIII R 33/18
Kein Betriebsausgabenabzug für ausschließlich bei der Berufsausübung getragene …
Steuerlich ist ein Betriebsausgabenabzug deshalb nur nach den Grundsätzen über Verträge zwischen nahen Angehörigen anzuerkennen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 28.10.2020 - X R 1/19, BFHE 270, 505, BStBl II 2021, 283; Söhn in KSM, EStG, § 4 Rz E 886). - BFH, 23.11.2021 - VIII R 17/19
Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts
Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28.10.2020 - X R 1/19, BFHE 270, 505, BStBl II 2021, 283;… vom 12.05.2016 - IV R 27/13, BFH/NV 2016, 1559; vom 17.07.2014 - IV R 52/11, BFHE 246, 349;… in BFH/NV 2003, 1547, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 4 K 4206/18
Lohnsteuerpflicht von Abfindungen aus Anlass der Beendigung von …
Wesentliche Rechtsfolge einer Wertguthabenvereinbarung ist, dass Einstellungen keine Beitragspflicht zur Sozialversicherung auslösen (§ 23 b Abs. 1 Satz 1 SGB IV) und auch nicht der Lohnsteuer unterliegen, da dem Arbeitnehmer noch kein Arbeitslohn zufließt (siehe BFH-Urteil vom 28.10.2020 X R 1/19, BStBl II 2021, 283).
- BFH, 16.06.2021 - X R 3/20
Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei …
Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie der ertragsteuerrechtlichen Anerkennung entgegenstehen (vgl. jüngst Senatsurteil vom 28.10.2020 - X R 1/19, BFHE 270, 505, BStBl II 2021, 283, Rz 12, m.w.N.). - BFH, 28.06.2023 - VI R 28/21
Kein Zufluss von Arbeitslohn wegen fehlender Insolvenzsicherung des …
Rn. 18 e) Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.10.2020 - X R 1/19 (BFHE 270, 505, BStBl II 2021, 283) ergibt sich für den Streitfall nichts anderes. - FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
Berücksichtigen eines Veräußerungsverlusts aus der Veräußerung der Aktien bei der …
Es sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (…zum Ganzen BFH, Urteile vom 16.12.1998, X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 ; vom 13.07.1999, VIII R 29/97, BFHE 191, 250 , BStBl II 2000, 386 ; vom 17.07.2013, X R 31/12, BFHE 242, 209 , BStBl II 2013, 1015 ; vom 10.10.2018 X R 44-45/17, BFHE 263, 11 , BStBl II 2019, 203 ; vom 28.10.2020, X R 1/19, BFHE 270, 505 , BStBl II 2021, 283 ).So spricht gegen die Fremdüblichkeit, wenn das Gesamtbild der Vereinbarungen belegt, dass die weitaus meisten Chancen des Vertrags der einen Seite und die weitaus meisten Risiken der anderen Seite zugewiesen werden (Kulosa, Der Betrieb 2014, 972, 975; BFH, Urteil vom 28.10.2020 X R 1/19, BFHE 270, 505 , BStBl II 2021, 283 ).
- FG Niedersachsen, 27.11.2024 - 9 K 10007/22
Rechtsbindungswillen bei Versorgungsverträgen
Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie der ertragsteuerrechtlichen Anerkennung entgegenstehen (vgl. BFH, Urteil vom 28. Oktober 2020 X R 1/19, BFHE 270, 505, BStBl II 2021, 283, Rz 12, m.w.N.). - FG Hamburg, 21.06.2022 - 6 K 39/20
Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahestehenden Personen
So spricht gegen die Fremdüblichkeit, wenn das Gesamtbild der Vereinbarungen belegt, dass die weitaus meisten Chancen des Vertrags der einen Seite und die weitaus meisten Risiken der anderen Seite zugewiesen werden (BFH, Urteil vom 28. Oktober 2020, X R 1/19, BStBl. II 2021, 283 m.w.N.).
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