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Rechtsprechung
   BFH, 25.06.2008 - X R 36/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,808
BFH, 25.06.2008 - X R 36/05 (https://dejure.org/2008,808)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2008 - X R 36/05 (https://dejure.org/2008,808)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - X R 36/05 (https://dejure.org/2008,808)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    EStG 1995/1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb

  • openjur.de

    Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im Innenverhältnis; abgekürzter Vertragsweg bei Kreditverhältnissen; Folgerichtigkeitsgebot

  • Judicialis

    EStG 1995/1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; EStG 1995/1997 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im Innenverhältnis - abgekürzter Vertragsweg bei Kreditverhältnissen - Folgerichtigkeitsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im Innenverhältnis; abgekürzter Vertragsweg bei Kreditverhältnissen; Folgerichtigkeitsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungen - Werbungskostenabzug bei Darlehensaufnahme durch Ehegatten

  • IWW (Kurzinformation)

    LV-Finanzierung - Werbungskosten bei Darlehensaufnahme durch Ehegatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freistellung von Zinsaufwendungen im Innenverhältnis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen als Werbungskosten; Leistung von Schuldzinsen für eine durch die Einkunftserzielung veranlasste Verbindlichkeit; Begründung eines wirtschaftlichen Zusammenhangs von gezahlten Schuldzinsen mit den sonstigen Einkünften aus ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eigener Aufwand bei Zinsleistungen des Ehepartners zur Finanzierung von Rentenanwartschaften

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Darlehen des Ehegatten für Rente

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Schenkweise übertragener Rentenanspruch

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Darlehenszinsen des Ehemannes als Schuldzinsen der Ehefrau

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 22, GG Art 6, AO 1977 § 176
    Drittaufwand; Rentenversicherung; Schuldzinsen; Sonstige Einkünfte; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 373
  • NJW 2009, 396
  • DB 2008, 2573
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (39)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
    Der Zinsaufwand sei als nicht abzugsfähiger Drittaufwand nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. August 1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) anzusehen.

    Wie dem Steuerpflichtigen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 EStG nur solche Einnahmen zuzurechnen sind, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen, so sind entsprechend nur solche Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern (BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b).

    aaa) Leistet ein Ehegatte als alleiniger Schuldner der Zinsverpflichtung die Zahlung für eine diesen Ehegatten allein treffende Verbindlichkeit, wird die Zahlung --sofern im Innenverhältnis weder Ersatz geleistet wird noch ein Rückgriffsanspruch besteht-- ausschließlich für Rechnung dieses Ehegatten erbracht (BFH-Entscheidungen vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375; in BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310; in BFHE 191, 28, BStBl II 2000, 312, und in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).

    bbb) Dem Steuerpflichtigen kann von einem Dritten getragener Aufwand auch ohne Ersatzpflicht oder Kostentragung im Innenverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen im Wege des abgekürzten Vertragswegs als eigener Aufwand zugerechnet werden (…näher dazu BFH-Entscheidungen in BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, und in BStBl II 2008, 572, BFH/NV 2008, 664; offengelassen in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782; beschränkt auf "Bargeschäfte des täglichen Lebens" BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314; ferner BMF-Schreiben vom 7. Juli 2008, DStR 2008, 1382).

    Schuldet er keinen Ersatz, hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 erkannt, dass die Zuwendung geschenkter Mittel an den Steuerpflichtigen und das Bestreiten von Anschaffungskosten oder Aufwand mit diesen Mitteln zu eigenem Aufwand des Steuerpflichtigen führt (sog. Zuwendungsgedanke, vgl. Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 175).

    Inwieweit der vom IX. Senat des BFH für alle Konstellationen von Kreditverhältnissen und Dauerschuldverhältnissen befürwortete Ausschluss des Werbungskostenabzugs nach den Grundsätzen des abgekürzten Vertragswegs vom erkennenden Senat geteilt wird (vgl. zur Abgrenzung der Zuwendung eines Geldbetrags von der Zuwendung eines Nutzungsrechts Entscheidungen des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782; vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348; Haenicke, DStZ 2006, 793, 796; Schnorr, StuW 2003, 222, 224), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

    Art. 6 Abs. 1 GG verlangt aber nicht eine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht spezifische Belastungen auszugleichen sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782;… BFH-Beschluss vom 5. Juli 2000 IX B 60/98, BFH/NV 2000, 1344) und bietet keinen Maßstab für die --im Streitfall entscheidungserheblichen-- unterschiedlichen Auswirkungen steuerlicher Vorschriften für Ehen von Frauen mit und ohne Berufstätigkeit (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 11. Oktober 1977 1 BvR 343/73, 83/74, 183 und 428/75, BVerfGE 47, 1, 19, m.w.N.).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte

    Auszug aus BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
    aaa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG gebietet der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG-Beschlüsse vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, 180; vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, 279).

    Im Bereich des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: Durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfG-Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, 125; Beschlüsse in BVerfGE 110, 412, 433; in BVerfGE 107, 27, 46; in BVerfGE 116, 164, 180, und vom 7. November 2006 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1, 30).

    Diese gesetzliche Belastungsentscheidung muss folgerichtig im Sinne von Belastungsgleichheit umgesetzt werden (vgl. BVerfG-Entscheidungen in BVerfGE 107, 27, 47, und in BVerfGE 116, 164, 180).

    Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88, 95; in BVerfGE 99, 280, 290; in BVerfGE 107, 27, 47; in BVerfGE 116, 164, 180; in BVerfGE 105, 73, 126).

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
    Zwar erstreckt sich der besondere verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG auf die "Alleinverdienerehe" ebenso wie auf die "Doppelverdienerehe" (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 1735/00, BVerfGE 107, 27, 53, m.w.N.).

    Im Bereich des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: Durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (BVerfG-Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, 125; Beschlüsse in BVerfGE 110, 412, 433; in BVerfGE 107, 27, 46; in BVerfGE 116, 164, 180, und vom 7. November 2006 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1, 30).

    Diese gesetzliche Belastungsentscheidung muss folgerichtig im Sinne von Belastungsgleichheit umgesetzt werden (vgl. BVerfG-Entscheidungen in BVerfGE 107, 27, 47, und in BVerfGE 116, 164, 180).

    Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88, 95; in BVerfGE 99, 280, 290; in BVerfGE 107, 27, 47; in BVerfGE 116, 164, 180; in BVerfGE 105, 73, 126).

  • BFH, 15.12.2016 - VI R 53/12

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere …

    Deshalb sind dem Steuerpflichtigen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 8 EStG nur solche Einnahmen zuzurechnen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen, und solche Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern (BFH-Urteil vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, m.w.N.; HHR/Kreft, § 9 EStG Rz 40, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2016 - X R 25/12

    Aufwandszurechnung bei Schuldzinszahlungen von einem Gemeinschaftskonto …

    Steuersubjekt ist der einzelne Steuerpflichtige, und zwar auch im Falle der Zusammenveranlagung von Eheleuten nach § 26b EStG (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, unter II.2.b, m.w.N.).

    Zwar ist durch den BFH ebenfalls anerkannt, dass ein eigener Aufwand des Steuerpflichtigen in seiner gesetzlichen (hier: gemäß § 426 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- in Bezug auf die Darlehen A-Bank und B-Bank 1, 2) oder individualvertraglich eingegangenen (hier: aufgrund der privatschriftlichen Darlehensverträge "C" und "III" in Bezug auf die Darlehen C-Bank und D-Bank 1, 2) Verpflichtung zu sehen sein kann, Schuldzinszahlungen auszugleichen bzw. zu erstatten oder den anderen Teil von einer solchen Zahlung freizustellen (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 2005 X R 36/02, BFHE 210, 124, BStBl II 2005, 707, unter II.4.c dd bbb, und in BFHE 222, 373, unter II.2.b bb).

    Folglich wurden durch die Abbuchungen zugunsten der Banken keine Verbindlichkeiten der Klägerin, sondern ausschließlich eigene Verbindlichkeiten des Klägers für dessen eigene Rechnung beglichen (vgl. auch Senatsurteile in BFHE 210, 124, BStBl II 2005, 707, unter II.4.c bb, und in BFHE 222, 373, unter II.3.c bb aaa).

    Andernfalls fehlt es an der für die steuerliche Berücksichtigung erforderlichen Leistung an den Steuerpflichtigen (Leistungsnähe) und an der Zahlung der geschuldeten Zinsen für Rechnung des Steuerpflichtigen durch den Dritten (vgl. Senatsurteil in BFHE 222, 373, unter II.3.c bb bbb).

  • BFH, 16.07.2015 - III R 33/14

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung …

    Rn. 27 c) Tatsachen, die dafür sprechen, dass der Kläger im Innenverhältnis zu seiner Arbeitgeberin zum Ersatz der von der Arbeitgeberin getragenen Aufwendungen verpflichtet gewesen sein könnte, hat das FG nicht festgestellt (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, und vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17

    Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV …

    Weil die Einkommensteuer demnach an die persönliche Leistungsfähigkeit anknüpft, kann Werbungskosten grundsätzlich nur derjenige abziehen, der sie selbst getragen hat (BFH…, Urteil vom 20.06.2012 IX R 29/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2012, 1952, II. 1. a) der Gründe; Urteil vom 25.06.2008 X R 36/05, BFH/NV 2008, 2093, II. 2. b) der Gründe).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15

    Abziehbarkeit von Dritten getragener Kosten für eine Unterkunft am Studienort als …

    Rn. 44 Eine andere Beurteilung ist auch nicht angesichts des BFH-Urteils vom 25. Juni 2008 (X R 36/05, BFHE 222, 373) zu treffen.
  • BFH, 15.07.2014 - X R 24/12

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen …

    Rn. 23 d) Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten zum Ersatz der von E getragenen Aufwendungen verpflichtet gewesen sein könnte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373), liegen nicht vor.
  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 24/16

    Zuordnung der Anschaffungskosten für den wirtschaftlichen Vorteil aus einer …

    Rn. 45 d) Zahlungen der Gesellschaft an den Veräußerer des wirtschaftlichen Vorteils aus der Zulassung können nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Abgrenzung echten und unechten Drittaufwands durch eine Abkürzung des Vertrags- oder Zahlungswegs jedoch auch als vom Gesellschafter selbst getragene Anschaffungskosten zu würdigen sein (vgl. zu Anschaffungskosten etwa Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c aa; BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385, Rz 45, 47; vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, Rz 29 f.; vom 16. Juli 2015 III R 33/14, BFHE 250, 525, BStBl II 2016, 44, Rz 24; vom 15. Juli 2014 X R 24/12, BFHE 247, 131, BStBl II 2015, 132, Rz 22).
  • BFH, 14.03.2012 - IX R 37/11

    Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …

    Rn. 22 Der Senat muss auch nicht entscheiden, ob er dem FG insoweit folgen könnte, die Rechtsprechung, wie sie z.B. im BFH-Urteil vom 25. Juni 2008 X R 36/05 (BFHE 222, 373) zum Ausdruck komme, in dem Sinne zu verstehen, dass allein das Bestehen eines Aufwendungsersatzanspruchs über die Zuordnung von Aufwand entscheidet.
  • FG Düsseldorf, 26.02.2025 - 7 K 1811/21

    Abzugsfähigkeit von Rechtskosten und Beratungskosten anlässlich der Veräußerung …

    Rn. 36 Die Aufwendungen sind nicht abweichend von der rechtlichen Gestaltung des Sachverhalts (zur Maßgeblichkeit der rechtlichen Gestaltung bei Werbungskostenabzug vgl. BFH Urteil vom 25.06.2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, Rn. 57) der B. zuzurechnen.

    Rn. 59 Denn die rechtliche Gestaltung des Sachverhalts entscheidet über den [Werbungskosten]Abzug (BFH Urteil vom 25.06.2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, Rn. 57).

  • BFH, 25.05.2011 - IX R 25/10

    Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …

    Auch wenn das Vertragsverhältnis der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann und es deshalb nicht zu einer Zurechnung des Darlehens nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO kommt, ändert das nichts daran, dass die Kläger ein Tätigwerden des Klägers auf Rechnung der Klägerin vereinbarten, der Kläger seiner Ehefrau, der Klägerin, also gerade nichts zuwenden wollte (vgl. hierzu besonders das BFH-Urteil vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, m.w.N.;… zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572, und zu den Folgen steuerrechtlich nicht anzuerkennender Darlehensverträge BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 70/03, BFH/NV 2005, 1245, unter II. 2. a, m.w.N.).

    Rn. 21 bb) Der Senat muss auch nicht entscheiden, ob er dem FG insoweit folgen könnte, das BFH-Urteil in BFHE 222, 373 in dem Sinne zu verstehen, dass allein das Bestehen eines Aufwendungsersatzanspruchs über die Zuordnung von Aufwand entscheidet.

  • FG Düsseldorf, 07.05.2010 - 1 K 3830/08

    Darlehensaufnahme durch Treuhänder-Ehegatten; Vermietung und Verpachtung; …

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2011 - 3 K 2171/08

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei einem Auflösungsverlusts gemäß §17 EStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17

    Die Übertragbarkeit von verbleibenden Aufwendungen nach § 82b EStDV in …

  • FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 1 K 405/05

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 3043/09

    Absehen von der überdachenden Besteuerung gemäß Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz bei …

  • BFH, 31.01.2019 - VI B 8/18

    Kein Korrespondenzprinzip zwischen Sozialrecht und Steuerrecht bei …

  • FG München, 25.04.2019 - 10 K 1057/18

    Besteuerung der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit

  • FG München, 25.04.2019 - 4 K 1057/18

    Besteuerung der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit in Deutschland nach …

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