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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,569
BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06 (https://dejure.org/2007,569)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06 (https://dejure.org/2007,569)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 (https://dejure.org/2007,569)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 138 Abs. 1; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 1 (in der Fassung vom 27. April 1993)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1 Aa; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1 (in der Fassung vom 27. April 1993)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe der auf einen Finanzierungskredit geleisteten Beträge bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts und Berechtigung zur Verweigerung der Kaufpreiszahlung gegenüber dem Verkäufer; Annahme einer wirtschaftlichen Einheit von Kaufvertrag und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138 Abs. 1; VerbrKrG §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 9 Abs. 1 (in der Fassung vom 27. April 1993)
    Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers gegen die den Erwerb einer Immobilienkapitalanlage (hier: Pkw-Stellplatz) über einen Vermittler finanzierende Bank; verbundenes Geschäft; Sittenwidrigkeitsprüfung; wirtschaftliche Einheit zwischen Kreditvertrag und dem finanzierten ...

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken getätigten Immobiliengeschäfts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbundenes Geschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG a. F. § 9 Abs. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 138
    Zum verbundenen Geschäft bei einem (Immobilien-)Kaufvertrag und einem grundpfandrechtlich abgesicherten Kreditvertrag i. S. d. VerbrKrG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1436
  • ZIP 2008, 962
  • MDR 2008, 755
  • WM 2008, 967
 
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Wird zitiert von ... (160)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des …

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    a) Die Auswahl der geeigneten Wertermittlungsmethode zur Feststellung des tatsächlichen Wertes einer Immobilie steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn das Gesetz nicht die Anwendung eines bestimmten Verfahrens anordnet, im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BGHZ 160, 8, 11 m.w.Nachw.).

    Lässt sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln, wird die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund (BGHZ 160, 8, 12 f. m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156, Tz. 16).

    aa) Die Rechtsprechung lässt zwar auf der objektiven Grundlage eines besonders groben Missverhältnisses zwischen dem Wert des Kaufobjekts und dem Kaufpreis den Schluss auf das - für das Unwerturteil des § 138 Abs. 1 BGB unerlässliche - subjektive Unrechtsmerkmal der verwerflichen Gesinnung des Verkäufers zu (BGHZ 146, 298, 303 ff.; 160, 8, 14).

    Eine Kontrolle der Marktergebnisse anhand prognostizierter Erträge schuldet der Begünstigte dem Vertragspartner nicht (BGHZ 160, 8, 15).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    Von einer Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann ausgegangen werden, wenn der Verkaufspreis rund doppelt so hoch ist wie der tatsächliche Wert des Verkaufsobjekts (vgl. BGHZ 146, 298, 302; Senatsurteil BGHZ 168, 1, 21, Tz. 47 m.w.Nachw.).

    aa) Die Rechtsprechung lässt zwar auf der objektiven Grundlage eines besonders groben Missverhältnisses zwischen dem Wert des Kaufobjekts und dem Kaufpreis den Schluss auf das - für das Unwerturteil des § 138 Abs. 1 BGB unerlässliche - subjektive Unrechtsmerkmal der verwerflichen Gesinnung des Verkäufers zu (BGHZ 146, 298, 303 ff.; 160, 8, 14).

    Nach der Rechtsprechung kommt eine solche Widerlegung insbesondere dann in Betracht, wenn der Verkäufer auf ein Verkehrswertgutachten vertraut hat, selbst wenn dieses sich später als fehlerhaft erweist (BGHZ 146, 298, 305).

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei …

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    Wie der Senat mit Urteil vom 4. Dezember 2007 (XI ZR 227/06, WM 2008, 244, 246, Tz. 30 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) - nach Erlass des Berufungsurteils - erkannt und im einzelnen begründet hat, ist für eine solche Analogie zu § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG kein Raum, weil der Verbraucher beim Vorliegen eines verbundenen Geschäfts nach § 9 Abs. 1 VerbrKrG gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB die auf den Finanzierungskredit geleisteten Beträge vom Kreditgeber zurückverlangen kann, wenn der Verbraucher gegenüber dem Verkäufer berechtigt war, die Kaufpreiszahlung zu verweigern.

    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (st.Rspr., vgl. u.a. Senatsurteile BGHZ 167, 252, 257, Tz. 14; vom 19. Juni 2007 - XI ZR 142/05, WM 2007, 1456, 1458, Tz. 19 und vom 4. Dezember 2007 - XI ZR 227/06, WM 2008, 244, 245 f., Tz. 21 m.w.Nachw.).

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag …

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (st.Rspr., vgl. u.a. Senatsurteile BGHZ 167, 252, 257, Tz. 14; vom 19. Juni 2007 - XI ZR 142/05, WM 2007, 1456, 1458, Tz. 19 und vom 4. Dezember 2007 - XI ZR 227/06, WM 2008, 244, 245 f., Tz. 21 m.w.Nachw.).

    Einen Indizienbeweis hat der Senat im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG lediglich hinsichtlich der Finanzierungszusage für zulässig gehalten, wobei aber auch hier die Finanzierungszusage selbst nicht durch andere Indizien ersetzt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2007 - XI ZR 142/05, WM 2007, 1456, 1458, Tz. 19).

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen …

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    Selbst die nachträgliche Verbindung von Kauf- und Kreditvertrag kann eine wirtschaftliche Einheit begründen, wenn nur die Erfüllung des Kaufvertrages erst nach der Finanzierungszusage erfolgt (Senatsurteil vom 18. März 2003 - XI ZR 422/01, WM 2003, 916, 917).

    Liegt er mehr als 1% über der oberen Streubreitengrenze für vergleichbare Kredite, bedarf es einer genaueren Prüfung der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Bedingungen im Einzelfall, ggf. unter Heranziehung geeigneter Beweismittel (Senatsurteile vom 18. März 2003 - XI ZR 422/01, WM 2003, 916, 918 und vom 25. April 2006 - XI ZR 219/04, WM 2006, 1060, 1066, Tz. 50).

  • OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04

    Unwirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages bei verspäteter Annahme des …

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    Eine konkludente Annahmeerklärung entspricht dabei ebenso wenig wie die Annahme durch Schweigen der gesetzlichen Schriftform (vgl. OLG München ZIP 2005, 160, 162;… Staudinger/Kessal-Wulf, BGB Bearb. 2004 § 492 Rdn. 8;… Bülow/Artz, VerbrKrR 6. Aufl. § 492 BGB Rdn. 35).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (st.Rspr., vgl. u.a. Senatsurteile BGHZ 167, 252, 257, Tz. 14; vom 19. Juni 2007 - XI ZR 142/05, WM 2007, 1456, 1458, Tz. 19 und vom 4. Dezember 2007 - XI ZR 227/06, WM 2008, 244, 245 f., Tz. 21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    Liegt er mehr als 1% über der oberen Streubreitengrenze für vergleichbare Kredite, bedarf es einer genaueren Prüfung der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Bedingungen im Einzelfall, ggf. unter Heranziehung geeigneter Beweismittel (Senatsurteile vom 18. März 2003 - XI ZR 422/01, WM 2003, 916, 918 und vom 25. April 2006 - XI ZR 219/04, WM 2006, 1060, 1066, Tz. 50).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232, 2234), die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (…Staudinger/Kessal-Wulf, BGB Bearb. 2004 § 358 Rdn. 32 m.w.Nachw.;… Ott, in: Bruchner/Ott/Wagner-Wieduwilt, VerbrKrG 2. Aufl. § 9 Rdn. 51).
  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der …

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
    Lässt sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln, wird die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund (BGHZ 160, 8, 12 f. m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, WM 2008, 154, 156, Tz. 16).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist von der Marktüblichkeit der vereinbarten Zinsen auszugehen, wenn sie innerhalb der Streubreite der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze oder nur geringfügig bis zu 1 Prozentpunkt darüber liegen (vgl. nur Senatsurteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 29 mwN).
  • BGH, 10.11.2016 - IX ZR 119/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrigkeit des vereinbarten Honorars; tatsächliche …

    Entscheidend ist der Marktwert, also der marktübliche Preis (BGH…, Urteil vom 22. Dezember 1999, aaO unter II.2.a.; vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 35).

    Allerdings spricht bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, aaO;… vom 24. Januar 2014, aaO Rn. 5 f mwN).

  • LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken zur Auslegung der …

    Um diese Frage beantworten zu können, müsste der Verbraucher vielmehr eine juristische Prüfung anhand der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vornehmen, wonach der vereinbarte Zins jedenfalls dann noch als marktüblich anzusehen ist, wenn er bis zu 1 Prozentpunkt über den in den monatlichen Zinsstatistiken der Dt. Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen liegt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15 - ECLI:DE:BGH:2016:190116UXIZR103.15.0, juris [Rn 17]; Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 -, juris, [Rn 29]).
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