Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 20.04.2023 - 25 C 183/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 546 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 Alt 2 BGB, § 577 Abs 1a S 2 BGB, § 577a Abs 1 BGB, § 577a Abs 1a S 1 Nr 1 BGB
Eigenbedarfskündigung einer umgewandelten Eigentumswohnung zugunsten eines Familienangehörigen in Berlin - RA Kotz
Eigenbedarfskündigung - Wer sind Familienangehörige?
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Eigenbedarfskündigung zugunsten von Familienangehörigen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigenbedarf: Wer sind Familienangehörige?
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Eigenbedarfskündigung für den Cousin
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Eigenbedarfskündigung zugunsten des Cousins - Cousin ist kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarfskündigung: Wer ist "Familienangehöriger"? (IMR 2023, 406)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 20.04.2023 - 25 C 183/22
- AG Berlin-Mitte, 23.04.2023 - 25 C 183/22
- LG Berlin, 19.10.2023 - 67 S 119/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.04.2023 - 25 C 183/22
Gegen eine extensive und gleichzeitig unscharfe Auslegung bestehen auch verfassungsrechtliche Bedenken, denn auch das abgeleitete Besitzrecht der Mietpartei ist von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt (BVerfGE 89, 1, 6 ff.; BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659).Der einzelne Mensch ist auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse sowie zur Freiheitssicherung und Entfaltung seiner Persönlichkeit angewiesen (BVerfGE 89, 1, 6).
- BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 159/09
Zur Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.04.2023 - 25 C 183/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH…, Urteil vom 2. September 2020 - VIII ZR 35/19 -, Rn. 19, juris; BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09 -, BGHZ 184, 138-148, Rn. 20) stellen die Regelungen über das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen (§ 383 ZPO, § 52 StPO) einen geeigneten Anknüpfungspunkt dafür dar, wie weit der Kreis der engen Familienangehörigen zu ziehen ist, die allein aufgrund ihrer engen verwandtschaftlichen Beziehung privilegiert werden.Entgegen der Auffassung der Klägerin hat sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 27.1.2010 (BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09 -, BGHZ 184, 138-148) nicht im Sinne dieser Ansicht positioniert, sondern lediglich ausgeführt dass, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis besteht, welches ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen begründet, eben weitere Voraussetzungen im Sinne eines Näheverhältnisses nicht erfüllt werden müssen.
- BGH, 02.09.2020 - VIII ZR 35/19
Eigenbedarf gilt auch für getrennt lebende Ehegatten
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.04.2023 - 25 C 183/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 2. September 2020 - VIII ZR 35/19 -, Rn. 19, juris; BGH…, Urteil vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09 -, BGHZ 184, 138-148, Rn. 20) stellen die Regelungen über das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen (§ 383 ZPO, § 52 StPO) einen geeigneten Anknüpfungspunkt dafür dar, wie weit der Kreis der engen Familienangehörigen zu ziehen ist, die allein aufgrund ihrer engen verwandtschaftlichen Beziehung privilegiert werden. - BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.04.2023 - 25 C 183/22
Gegen eine extensive und gleichzeitig unscharfe Auslegung bestehen auch verfassungsrechtliche Bedenken, denn auch das abgeleitete Besitzrecht der Mietpartei ist von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt (BVerfGE 89, 1, 6 ff.; BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659). - BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 276/02
Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.04.2023 - 25 C 183/22
Die noch in der Entscheidung BGH, NZM 2003, 681 (Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO) angedeutete, andere Rechtsauffassung ist nach dieser Ansicht überholt.