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   AG Erfurt, 17.07.2019 - 5 C 1418/18   

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https://dejure.org/2019,56332
AG Erfurt, 17.07.2019 - 5 C 1418/18 (https://dejure.org/2019,56332)
AG Erfurt, Entscheidung vom 17.07.2019 - 5 C 1418/18 (https://dejure.org/2019,56332)
AG Erfurt, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 5 C 1418/18 (https://dejure.org/2019,56332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 26 Abs 1 S 2 WoEigG, § 27 Abs 2 Nr 2 WoEigG, § 46 WoEigG, § 49 Abs 2 WoEigG
    Vollmacht des Verwalters zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus AG Erfurt, 17.07.2019 - 5 C 1418/18
    Auch wenn Wohnungsgrundbücher noch nicht angelegt sein sollten, ist zumindest erforderlich, dass der Übereignungsanspruch bereits durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch besichert ist (BGH NZM 2008, S. 649).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

    Auszug aus AG Erfurt, 17.07.2019 - 5 C 1418/18
    Zunächst war das hilfsweise beantragte Anerkenntnisurteil nicht zu erlassen, da die Beklagten eine notwendige Streitgenossenschaft bilden (vgl. BGH NJW 2012, S. 1224; OLG Köln ZEV 2004, S. 428; Zöller, 31. Aufl., Rn. 5 vor § 239 ZPO) und demgemäß ein solches Anerkenntnis nur einheitlich von allen Eigentümern erklärt werden konnte, was hier nicht der Fall war.
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen

    Auszug aus AG Erfurt, 17.07.2019 - 5 C 1418/18
    Auch im Hinblick auf die am 13.04.2018 stattgefundene "Versammlung" war eine Auferlegung der Kosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG nach pflicht gemäßen Ermessen (vgl. dazu näher BGH NZM 2010, S. 748) nicht geboten: Die Beigeladene ist - wie sich auch aus den protokollierten unter schiedlichen Rechtsauffassungen ergibt - zwar rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, sie sei infolge der gemäß Teilungserklärung wirksamen Bestellung (s.o.) schon zur Beschlussfassung berechtigt gewesen.
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus AG Erfurt, 17.07.2019 - 5 C 1418/18
    Die daraus folgende Anwendung der Nichtigkeitsfeststellungsklage ist sachgerecht, weil die Abgrenzung von Nicht-Beschlüssen und nichtigen Beschlüssen für die Praxis regelmäßig von untergeordneter Bedeutung bleibt, weil es in beiden Fällen von vornherein an einer wirksamen rechtsgeschäftlichen Regelung fehlt, was nicht nur den Eintritt von Bestandskraft nach Ablauf der Anfechtungsfrist ausschließt, sondern es darüber hinaus dem einzelnen Miteigentümer gestattet, die Nichtigkeit jederzeit auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geltend zu machen (Staudinger (2018), Rn. 119 zu § 23 WEG; weiterhin nur im Tenor, nicht zur Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses abweichend BayObLGZ ZMR 1996, S. 151: Feststellung des Nichtzustandekommens).
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 89/05

    Unwirksamkeit von Ein-Mann-Beschlüssen des teilenden Eigentümers oder dessen

    Auszug aus AG Erfurt, 17.07.2019 - 5 C 1418/18
    Unabhängig von der danach wirksamen Bestellung der Beigeladenen stellt die für die teilende Alleineigentümerin in der am 13.04.2018 einberufenen "Versammlung" erfolgte Beschlussfassung einen sogenannten Nicht-Beschluss dar, weil es mangels Existenz einer Eigentümergemeinschaft und damit denklogisch einer Eigentümerversammlung an den konstitutiven Merkmalen für das Zustandekommen eines Beschlusses fehlte (vgl. für die allgem. Ans.: OLG München ZMR 2006, S. 308).
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