Rechtsprechung
AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Besorgnis Befangenheit, Richterin, Staatsanwalt, Ehe
- Justiz Baden-Württemberg
§ 24 Abs 1 StPO, § 24 Abs 2 StPO, § 30 StPO, § 170 Abs 2 S 1 StPO
Besorgnis der Befangenheit bei bestehender Ehe zwischen Richterin und Staatsanwalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn Staatsanwalt und Richterin miteinander verheiratet sind: Besorgnis der Befangenheit?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Besorgnis der Befangenheit aufgrund Ehe der Richterin des Bußgeldverfahrens mit Staatsanwalt des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - Staatsanwalt im Bußgeldverfahren nicht involviert
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Kehl, 09.11.2020 - 5 OWi 304 Js 8923/20
Anforderungen an ein "Einhandmesser" im Sinne des Waffenrechts
Auszug aus AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20
Zwar rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Richters die Ehe zwischen dem zuständigen Dezernent der Staatsanwaltschaft im Bußgeldverfahren und dem zur Entscheidung in der Sache berufenen Richter regelmäßig gemäß § 24 Abs. 2 StPO das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters (AG Kehl, Beschluss vom 15. April 2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 -, NStZ-RR 2014, 224, zuletzt nicht veröffentlichte Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 OWi 304 Js 8923/20 - und 3. Juni 2020 - 5 OWi 304 Js 6758/20 - zustimmend Artkämper, Die "gestörte" Hauptverhandlung, 5. Aufl. 2017, Praktische Fälle verdeckter Störungen in der Hauptverhandlung, Rn. 733). - AG Kehl, 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14
Richterablehnung: Befangenheit einer mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt …
Auszug aus AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20
Zwar rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Richters die Ehe zwischen dem zuständigen Dezernent der Staatsanwaltschaft im Bußgeldverfahren und dem zur Entscheidung in der Sache berufenen Richter regelmäßig gemäß § 24 Abs. 2 StPO das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters (AG Kehl, Beschluss vom 15. April 2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 -, NStZ-RR 2014, 224, zuletzt nicht veröffentlichte Beschlüsse vom 18. August 2020 - 5 OWi 304 Js 8923/20 - und 3. Juni 2020 - 5 OWi 304 Js 6758/20 - zustimmend Artkämper, Die "gestörte" Hauptverhandlung, 5. Aufl. 2017, Praktische Fälle verdeckter Störungen in der Hauptverhandlung, Rn. 733). - OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16
Richterablehnung in der Beschwerdeinstanz eines Strafvollstreckungsverfahren: …
Auszug aus AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20
Unter diesen Umständen ist im vorliegenden Verfahren keine, die Besorgnis der Befangenheit begründende "Nähe" zwischen Richterin und Staatsanwalt (mehr) gegeben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 2 Ws 156/16 -, juris), zumal sich - wie die Staatsanwalt zutreffend bemerkt - die sachliche Prüfung von Erster Staatsanwalt Z hinsichtlich der dem Betroffenen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit lediglich darauf beschränkt hatte, ob Anhaltpunkte dafür vorhanden waren, dass die Tat als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann (§ 43 Abs. 1 OWiG); eine eigene, umfassende Bewertung der Sach- und Rechtslage ist - anders als bei der Entschließung nach § 69 Abs. 4 Satz 2 OWiG (…KK-OWiG/Ellbogen, 5. Aufl. 2018, OWiG § 69 Rn. 86-87) - ist damit gerade nicht verbunden (…KK-OWiG/Lampe, 5. Aufl. 2018, OWiG § 43 Rn. 4-5 und 11-12).