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   AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11 - 1 Ls jug   

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https://dejure.org/2012,2263
AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11 - 1 Ls jug (https://dejure.org/2012,2263)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 07.02.2012 - 380 Js 10174/11 - 1 Ls jug (https://dejure.org/2012,2263)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 380 Js 10174/11 - 1 Ls jug (https://dejure.org/2012,2263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 21 StGB, § 52 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 230 Abs 1 S 1 StGB, § 240 Abs 1 StGB
    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende: Gewalt- oder Roheitsdelikt als Jugendverfehlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Insoweit sieht allerdings das Gericht die Einlassung des Angeklagten als unwahre, durch das Ergebnis der Beweisaufnahme widerlegte Schutzbehauptung an, die ihn im übrigen auch nicht entlasten könnte, weil die Verabreichung einer Ohrfeige, wäre sie tatsächlich erfolgt, nach § 32 StGB gerechtfertigt gewesen wäre, da dem Geschädigten Nico M. ein uneingeschränktes Notwehrrecht gegen den rechtswidrigen Angriff auf sein Eigentum zustand und sich derjenige nicht auf ein eigenes Notwehrrecht berufen kann, der zuvor einen anderen rechtswidrig angegriffen hat, so daß dieser seinerseits aus Notwehr handelt (vgl. BGH, StV 2001, 568, 569; BGH, NStZ 2003, 599, 600).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Bei handlichen und leicht zu bewegenden Gegenständen genügt als Wegnahmehandlung ein bloßes Ergreifen und Festhalten jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seine ungehinderte Verfügungsgewalt nur noch gegen den Willen des Täters und unter Anwendung von körperlicher Gewalt wiederherstellen könnte (BGH, NStZ 2008, 624, 625).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Insoweit sieht allerdings das Gericht die Einlassung des Angeklagten als unwahre, durch das Ergebnis der Beweisaufnahme widerlegte Schutzbehauptung an, die ihn im übrigen auch nicht entlasten könnte, weil die Verabreichung einer Ohrfeige, wäre sie tatsächlich erfolgt, nach § 32 StGB gerechtfertigt gewesen wäre, da dem Geschädigten Nico M. ein uneingeschränktes Notwehrrecht gegen den rechtswidrigen Angriff auf sein Eigentum zustand und sich derjenige nicht auf ein eigenes Notwehrrecht berufen kann, der zuvor einen anderen rechtswidrig angegriffen hat, so daß dieser seinerseits aus Notwehr handelt (vgl. BGH, StV 2001, 568, 569; BGH, NStZ 2003, 599, 600).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Die etwaige Wahrnehmung der Tat gibt vielmehr nur die Möglichkeit, dem Täter die Sache wieder abzunehmen (BGHSt 23, 254, 255).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Zueignung bedeutet die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht über die Sache, indem der Täter entweder die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert dem eigenen Vermögen einverleibt, um die Sache für sich zu haben und sie - wenn auch nur auf begrenzte Zeit - wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen (vgl. BGHSt 16, 190, 192; S/S-Eser/Bosch, StGB, 28. Aufl., § 242 Rn. 47).
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00

    Anwendungsvoraussetzungen für das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Einfluß

    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Daß auch Erwachsene solche Taten begehen, spricht nicht gegen die Einstufung als Jugendverfehlung (vgl. BGH, NStZ 2001, 102; LG Gera, StV 1998, 346; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 105 Rn. 14; Laubenthal/Baier/Nestler, Jugendstrafrecht, 2. Aufl., Rn. 97).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 424/06

    Kostenentscheidung bei Verurteilung eines Jugendlichen oder Heranwachsenden:

    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Bei dem heranwachsenden Verurteilten sprach gegen die Anwendung des § 74 JGG, daß dieser über Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in Höhe von 950, 00 Euro monatlich verfügt, weshalb es geradezu erzieherisch geboten war, ihm durch Auferlegung der Kosten auch die finanziellen Folgen seines Tuns eindringlich vor Augen zu halten, zumal bei Heranwachsenden eine Belastung mit Kosten und Auslagen eher in Betracht kommt als bei Jugendlichen (vgl. KG, NStZ-RR 2007, 64; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 74 Rn. 4).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 84/91

    Beweiswert eines individuellen Blutalkoholabbauwertes aufgrund zweier Blutproben

    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Eine ihm am 26.11.2010 um 22.15 Uhr entnommene Blutprobe ergab für den Entnahmezeitpunkt einen Mittelwert von 1, 85 %o. Zurückgerechnet auf den zur Tatzeit um 21.00 Uhr auf den Angeklagten einwirkenden Alkohol führt das bei einem zugunsten des Angeklagten anzunehmenden stündlichen Abbauwert von 0, 2 %o und einem einmaligen Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (vgl. BGH, NStE Nr. 20 zu § 21 StGB; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 24) zu einer Blutalkoholkonzentration von 2, 3 %o. Hieraus ist auf eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zu schließen, zumal bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern schon Blutalkoholwerte unter 2, 0 %o zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen können (vgl. BGH, StV 1984, 30).
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im

    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Dafür ist dieser Milderungsgrund jedoch mit seinem vollen Gewicht bei der Straffolgenentscheidung zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 08.09.1989 - 2 StR 207/89; BGH, Beschl. v. 17.03.1992 - 5 StR 652/91; OLG Zweibrücken, StV 1994, 599, 600).
  • OLG Zweibrücken, 20.06.1994 - 1 Ss 42/94

    Verminderte Schuldfähigkeit; Jugendstrafrecht; Strafrahmenverschiebung;

    Auszug aus AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
    Dafür ist dieser Milderungsgrund jedoch mit seinem vollen Gewicht bei der Straffolgenentscheidung zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 08.09.1989 - 2 StR 207/89; BGH, Beschl. v. 17.03.1992 - 5 StR 652/91; OLG Zweibrücken, StV 1994, 599, 600).
  • BGH, 08.09.1989 - 2 StR 207/89

    Hinweis auf die vermeintliche Rechtslage im Erwachsenenrecht bei der Prüfung

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