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   AG Stuttgart, 09.02.2018 - 67 C 3653/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,10312
AG Stuttgart, 09.02.2018 - 67 C 3653/17 WEG (https://dejure.org/2018,10312)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2018 - 67 C 3653/17 WEG (https://dejure.org/2018,10312)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 67 C 3653/17 WEG (https://dejure.org/2018,10312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    PKH bei Beschlussanfechtungsklagen über Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16 Abs 8 WoEigG, § 21 WoEigG, § 23 Abs 2 WoEigG, § 27 Abs 4 WoEigG, § 28 Abs 1 WoEigG
    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtungsfristwahrung durch Prozesskostenhilfeantrag; Beschränkung der Verwalterbefugnisse bei Einschaltung eines Architekturbüros zur Ausschreibung von Sanierungsarbeiten; Berücksichtigung mangelnder finanzieller ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einschaltung eines Architekturbüros zur Ausschreibung von Sanierungsarbeiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sanierungsmaßnahmen und finanzielle Schwierigkeiten eines Wohnungseigentümers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzielle Schwierigkeiten eines Wohnungseigentümers bleiben bei Bechlussfassung zu unaufschiebbaren Sanierungsmaßnahmen unberücksichtigt - Beschlussfassung entspricht ordnungsgemäße Verwaltung

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsfrist bei PKH-Antrag (IMR 2018, 484)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung durch Architekten bei Sanierung durch Wohnungseigentümergemeinschaft? (IMR 2018, 431)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Opfergrenze bei unaufschiebbaren Maßnahmen! (IMR 2018, 432)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus AG Stuttgart, 09.02.2018 - 67 C 3653/17
    § 16 Abs. 8 WEG steht einer Umlage nach Miteigentumsanteilen entsprechend § 16 Abs. 2 WEG jedoch nicht entgegen (BGH, NJW 2007, 1869).

    Trotz des unwirksamen Verteilungsschlüssel hinsichtlich der direkten Kosten, ist die Abrechnung vorliegend gem. § 139 BGB nur insoweit - hinsichtlich der direkten Kosten - für ungültig zu erklären, da es sich um einen klar abtrennbaren Bereich handelt (BGH, NJW 2007, 1869).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Stuttgart, 09.02.2018 - 67 C 3653/17
    Hierfür steht den Wohnungseigentümern ein Gestaltungsspielraum zu, welcher das Gebot der Wirtschaftlichkeit und den Grundsatz der Leistungsfähigkeit Einzelner einbeziehen muss (BGH, V ZR 9/14).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 Wx 123/02

    Zur Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus AG Stuttgart, 09.02.2018 - 67 C 3653/17
    Anknüpfungspunkt ist dabei § 28 Abs. 2 II. Berechnungsverordnung (BV), für Instandhaltungskosten von öffentlichen Mietwohnungen (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 123/02).
  • AG Hannover, 02.09.2008 - 483 C 9794/07
    Auszug aus AG Stuttgart, 09.02.2018 - 67 C 3653/17
    Insoweit ist der vorliegende Fall mit dem Urteil des Amtsgerichts Hannovers (Az.: 483 C 9794/07) nicht vergleichbar.
  • LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17

    Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen

    Vielmehr müsse in einer solchen Konstellation gegebenenfalls Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden (vgl. beispielhaft: AG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2018 - 67 C 3653/17; Niedenführ, in: Niedenführ/Schmidt- Räntsch/Vandenouten, WEG, 13. Auflage 2020, § 46 Rn. 81; Roth, in: Bärmann, WEG, 14. Auflage 2018, § 46 Rn. 79ff.; Karkmann, in: BeckOGK, Stand: 01.12.2019, § 46 WEG Rn. 67ff.).
  • AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19

    Wie hoch darf der jährliche Beitrag zur Instandhaltungsrücklage sein?

    Das AG Stuttgart (Urteil vom 09. Februar 2018 - 67 C 3653/17 WEG -, Rn. 27, juris) vertritt die Auffassung, selbst wenn die Berechnung nach § 28 Abs. 2 II. BV nur Anhaltspunkte geben könne, erscheine eine Zahlung zur Instandhaltungsrücklage, die die hiernach errechneten Beträge um mehr als das Doppelte übersteige, als nicht mehr angemessen; der WEG bleibe für Sonderausgaben insoweit jedoch immer die Möglichkeit einer Sonderumlage.
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