Rechtsprechung
AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2013 - 216 C 7/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 294 BGB, § 295 BGB, § 536 Abs 1 BGB, § 554 BGB
Wohnraummiete: Höhe der Mietminderung bei Fehlen einer Heizungsanlage in der Heizperiode; Annahmeverzug des Mieters hinsichtlich der Mängelbeseitigung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
70 % Minderung bei Ausfall der Heizungsanlage während der Heizperiode; Heizungsausfall
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Heizungsausfall
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Heizung im Winter: Miete kann um 70% gekürzt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
70%ige Mietminderung wegen fehlender Heizungsanlage
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage von Anfang Oktober bis Anfang Dezember - Heizungsausfall während Heizperiode stellt erheblichen Mangel dar
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2013 - 216 C 7/13
- LG Berlin, 14.10.2013 - 18 S 228/13
- LG Berlin, 25.11.2013 - 18 S 228/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Berlin, 29.07.2002 - 61 S 37/02
Mietminderung bei Ausfall der Heizung in den Wintermonaten; Mitwirkung des …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2013 - 216 C 7/13
Zu einem ordnungsgemäßen Angebot gehörte daher nicht nur das Angebot des in der Wiederherstellung der Beheizbarkeit liegenden Leistungserfolges, sondern auch das Angebot einer gehörigen Leistungshandlung (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.07.2002, 61 S 37/02; zitiert nach juris).Dies hat zur Folge, dass ein Annahmeverzug des Mieters hinsichtlich der Mängelbeseitigung, sofern hierzu umfängliche Instandsetzungsarbeiten erforderlich werden, nur dann eintreten kann, wenn der Vermieter in seinem wörtlichen Angebot die geplanten Arbeiten vollständig beschreibt und diese Arbeiten dem Gebot der Rücksichtnahme entsprechen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.07.2002, 61 S 37/02; zitiert nach juris).
Das Gericht erachtet eine Minderung von 70 % (LG Berlin, Urteil vom 29.07.2002, 61 S 37/02; zitiert nach juris) der Warmmiete für angemessen.
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02
Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2013 - 216 C 7/13
Zwar gilt, dass wenn der Mieter in Kenntnis eines Mietmangels und ohne jeden Vorbehalt die Miete ungekürzt weiter zahlt, er, soweit ihm sein Recht zur Herabsetzung der Miete bekannt war, die Überzahlung nicht zurückfordern kann, denn insoweit steht einer Rückforderung § 814 BGB entgegen (BGH NJW 2003, 2601). - LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
Mietminderung wegen Warmwasser- und Heizungsausfall; Kündigung wegen unerlaubter …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2013 - 216 C 7/13
Es ist jedoch gerichtsbekannt, dass ein vollständiger Heizungsausfall in der Heizperiode über wenige Tage hinweg zu einem merklichen Temperaturabfall und Auskühlen der Wohnräume führt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 09.02.2010, 65 S 475/07, Rn. 19, zitiert nach juris; für einen Heizungsausfall über 3 Tage im Februar).