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AG Hamburg, 04.12.2001 - 68g IK 78/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- ZIP 2001, 2241
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.10.2007 - IX ZB 149/05
Anforderungen an die Form der Entscheidung über den Stundungsantrag des …
Es ist rechtlich möglich, ein Insolvenzverfahren auch ohne Entscheidung über den Stundungsantrag zu eröffnen (vgl. AG Hamburg ZIP 2001, 2241). - AG Hamburg, 26.04.2002 - 67g IN 152/02
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Angesichts der regelmäßig zu erwartenden Unwägsamkeiten bei der Durchsetzung eines Prozesskostenvorschusses ist das Insolvenzverfahren dennoch ad hoc zu eröffnen, da die Wirkungen der Verfahrenskostenstundung einstweilig antreten, § 4a Abs. 3 Satz 3 InsO (Bestätigung von AG Hamburg, ZIP 2001, 2241 = ZVI 2002, 26).Diese Praxis entspricht der st. Rspr. des Gerichts (vgl. AG Hamburg, ZIP 2001, 2241 = ZVI 2002, 26), an der das Gericht festhält (a.A. AG Göttingen, ZVI 2002, 69).
- AG Göttingen, 20.02.2002 - 74 IK 14/02
Entscheidungskompetenz; funktionelle Zuständigkeit; Insolvenzeröffnung; …
Die entgegengesetzte Auffassung des AG Hamburg (Beschluß vom 04.12.2001 - 68 g IK 78/01 - ZIP 2001, 2241) ist abzulehnen.