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   ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21   

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ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21 (https://dejure.org/2021,45980)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21 (https://dejure.org/2021,45980)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2021 - 11 Ca 1372/21 (https://dejure.org/2021,45980)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
    Auf diesen Vortrag muss der/die Arbeitgeber*in im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er/sie dem/der Arbeitnehmer*in zugewiesen hat und an welchen Tagen der/die Arbeitnehmer*in von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330-339).
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
    (1) Unter Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die rechtliche Beendigung zu verstehen (BAG 16.5.2017, NZA 2017, 1056; BeckOK ArbR/Lampe, 60. Ed. 1.6.2021, BUrlG § 7 Rn. 21a).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
    Der Begriff des Vorschusses ist daher eng zu fassen (§§ 669, 1835 BGB; (BAG, Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 -, BAGE 94, 73-86, Rn. 57).
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 193/21

    Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
    Soweit keine Nichtigkeit des Zustimmungsbescheides angenommen werden kann, wirkt in diesem arbeitsgerichtlichen Verfahren auch die sog. Tatbestandswirkung des Bescheides (BAG, Urteil vom 22. Juli 2021 - 2 AZR 193/21 -, juris; GK-SGB IX, § 171 SGB IX Rn. 97).
  • BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 441/57

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Zuvielzahlungen - Sozialschutz nach §

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
    Sollte die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht entstehen, soll der/die Vorschussnehmer*in verpflichtet sein, den erhaltenen Vorschuss dem/der Vorschussgeber*in zurückzugewähren (BAG 31. März 1960 - 5 AZR 441/57 - BAGE 9, 137, 140; 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - AP BGB § 138 Nr. 2; 11. Juli 1961 - 3 AZR 216/60 - BAGE 11, 188).
  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
    Sollte die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht entstehen, soll der/die Vorschussnehmer*in verpflichtet sein, den erhaltenen Vorschuss dem/der Vorschussgeber*in zurückzugewähren (BAG 31. März 1960 - 5 AZR 441/57 - BAGE 9, 137, 140; 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - AP BGB § 138 Nr. 2; 11. Juli 1961 - 3 AZR 216/60 - BAGE 11, 188).
  • BAG, 11.07.1961 - 3 AZR 216/60

    Tarifvertrag - Vorschußweise Zahlung - Gewährung als Vorschuß - Tarifklausel

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
    Sollte die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht entstehen, soll der/die Vorschussnehmer*in verpflichtet sein, den erhaltenen Vorschuss dem/der Vorschussgeber*in zurückzugewähren (BAG 31. März 1960 - 5 AZR 441/57 - BAGE 9, 137, 140; 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - AP BGB § 138 Nr. 2; 11. Juli 1961 - 3 AZR 216/60 - BAGE 11, 188).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20

    Berufung, Zulässigkeit, Überstundenvergütung, Darlegungslast , Aufrechnung

    Auszug aus ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Vergütungspflicht für Überstunden auf arbeitsvertraglicher Vereinbarung, tarifvertraglicher Verpflichtung des/der Arbeitgeber*in oder § 612 Abs. 1 BGB beruht (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 Sa 278/20 -, juris).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
    Auszug aus ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
    Sollte das Verwaltungsgericht den Zustimmungsbescheid und den Widerspruchsbescheid aufheben, hätte dies zwar "rückwirkende Kraft" und könnte die Möglichkeit einer Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO in entsprechender Anwendung eröffnen (BAG, Urteil vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 -, juris), jedoch entspricht dies nicht dem aktuellen Stand und würde auch der oben genannten derzeitigen Bindungswirkung widersprechen.
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