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   ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21   

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ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21 (https://dejure.org/2022,11122)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21 (https://dejure.org/2022,11122)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 2 Ca 2178/21 (https://dejure.org/2022,11122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    BGB, ArbGG, DSG-VO
    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit und die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach DSG-VO

Kurzfassungen/Presse

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 24.01.2022)

    Nach "Greenwashing"-Vorwürfen: Klage gegen DWS abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    Als "Maßnahmen" i.S.d. § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (BAG, Urteil vom 20. April 1989 - 2 AZR 498/88; BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02).

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG, Urteil vom 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01; BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02).

    Eine dem Maßregelungsverbot widersprechende Kündigung kann deshalb auch dann vorliegen, wenn an sich ein Sachverhalt gegeben ist, der eine Kündigung des Arbeitgebers gerechtfertigt hätte (BAG, Urteil vom 20. April 1989 - 2 AZR 498/88; BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02).

    Den klagenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er wegen seiner Rechtsausübung von dem verklagten Arbeitgeber durch den Ausspruch der Kündigung benachteiligt worden ist (BAG, Urteil vom 20. April 1989 - 2 AZR 498/88; BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02).

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    Als "Maßnahmen" i.S.d. § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (BAG, Urteil vom 20. April 1989 - 2 AZR 498/88; BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02).

    Eine dem Maßregelungsverbot widersprechende Kündigung kann deshalb auch dann vorliegen, wenn an sich ein Sachverhalt gegeben ist, der eine Kündigung des Arbeitgebers gerechtfertigt hätte (BAG, Urteil vom 20. April 1989 - 2 AZR 498/88; BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02).

    Den klagenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er wegen seiner Rechtsausübung von dem verklagten Arbeitgeber durch den Ausspruch der Kündigung benachteiligt worden ist (BAG, Urteil vom 20. April 1989 - 2 AZR 498/88; BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02).

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    Die grundrechtliche Gewährleistung erstreckt sich auch auf das Interesse des Arbeitgebers, in seinem Unternehmen nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15-87; BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12).

    Die während der Wartezeit grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Gegengewicht zu dem im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes entstehenden materiellen Kündigungsschutz, der die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers nicht unerheblich beschneidet (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12).

    Die Anhörung entspricht den Anforderungen der BAG Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (vgl. BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11; BAG, Urteil vom 28. August 2008 - 2 AZR 101/07).

    Die Klägerin trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast, dass das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung länger als sechs Monate bestanden hat (vgl. BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    Tatsachen in diesem Sinne sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörende Geschehnisse oder Zustände (BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98).

    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung als unzulässiger Ausforschungsbeweis zu unterbleiben (BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98; LAG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 4 Sa 1119/12).

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    § 1 Abs. 1 KSchG knüpft für die Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes an den ununterbrochenen rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber als Betriebsinhaber und nicht an eine tatsächliche Beschäftigung im Betrieb oder Unternehmen an (vgl. BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 859/11).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    Solche gesetzlichen Regelungen gibt es beispielsweise nur für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten (§§ 38 Abs. 1 und Abs. 2 BDSG i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 BDSG; vgl. auch BAG, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 2 AZR 225/20), den Immissionsschutzbeauftragten gemäß § 58 Abs. 2 BImSchG, den Geldwäschebeauftragten § 7 Abs. 7 GwG sowie für die in § 15 KSchG genannten Personen.
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (vgl. BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11; BAG, Urteil vom 28. August 2008 - 2 AZR 101/07).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG, Urteil vom 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01; BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02).
  • LAG Köln, 12.04.2013 - 4 Sa 1119/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an Darlegungslast der

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung als unzulässiger Ausforschungsbeweis zu unterbleiben (BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98; LAG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 4 Sa 1119/12).
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