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   ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00   

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ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00 (https://dejure.org/2002,6871)
ArbG Gera, Entscheidung vom 17.10.2002 - 2 BV 3/00 (https://dejure.org/2002,6871)
ArbG Gera, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 2 BV 3/00 (https://dejure.org/2002,6871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerkschaftseigenschaft und Tariffähigkeit einer Vereinigung; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die Feststellung einer Gewerkschaftseigenschaft; Beteiligungsfähigkeit einer Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Verfahren; Anwendbarkeit der Regeln über die notwendige ...

  • Judicialis

    ZPO § 59 ff; ; ZPO § 62; ; ArbGG § 46 Abs. 2; ; ArbGG § 80 Abs. 2; ; ArbGG § 97; ; TVG § 2 Abs. 1; ; BRTV § 19; ; BGB § 26; ; BGB § 30; ; BGB § 54; ; BGB § 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerkschaftseigenschaft, Tariffähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Christliche Gewerkschaft Deutschlands

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

    Auszug aus ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00
    Auf Arbeitnehmerseite ist nur eine Gewerkschaft gem. § 2 Abs. 1 Tarifvertragspartei und somit fähig, Partei eines Tarifvertrages zu sein (vgl. BAG v. 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG v. 25.22.1986 - 1 ABR 22/85 zu BI. 1 der Gründe).

    Das Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass die rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit Wirkung hat für und gegen alle (BAG vom 06.06.2000 -1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG vom 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 zu II 2 u. 3 der Gründe).

    Es genügt, wenn der sachliche oder räumliche Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Vereinigung sich zumindest teilweise mit dem Zuständigkeitsbereich der Vereinigung deckt, deren Tariffähigkeit bestritten wird, (vgl. BAG v. 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG v. 10.09.1985 -1 ABR 32/83 zu B III 1 der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG, zuletzt in BAG vom 06.06.2000 - 1 ABR 10/99, welcher sich die Kammer anschließt, muss eine Arbeitnehmervereinigung bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, um tariffähig und damit eine Gewerkschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 TVG zu sein.

    Das schließt eine Berücksichtigung derjenigen Umstände, unter denen es überhaupt zum Abschluss eines Tarifvertrags, gleich mit welchem Inhalt , gekommen ist, nicht aus (BAG v. 06.06.2000 1 ABR 10/99 mit Verweis auf Senat 16.01.1990, 1 ABR 93/88 zu B II 3 a der Gründe).

    Dies alles muss eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können, (vgl. BAG v. 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG v. 16.01.1990 -1 ABR 10/89 u. 1 ABR 93/88, vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85).

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00
    Auf Arbeitnehmerseite ist nur eine Gewerkschaft gem. § 2 Abs. 1 Tarifvertragspartei und somit fähig, Partei eines Tarifvertrages zu sein (vgl. BAG v. 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG v. 25.22.1986 - 1 ABR 22/85 zu BI. 1 der Gründe).

    In BAG v. 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 und BAG v. 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 wird eine hinreichende Durchsetzungsfähigkeit aus der Tatsache abgeleitet, dass eine Arbeitnehmervereinigung ernsthaft in den Prozess der tariflichen Regelung von Arbeitsbedingungen eingegriffen hat, insbesondere wenn diese im Arbeitsleben durchweg beachtet wurden und die Arbeitsverhältnisse bestimmt haben.

    Dies alles muss eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können, (vgl. BAG v. 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG v. 16.01.1990 -1 ABR 10/89 u. 1 ABR 93/88, vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85).

  • BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76

    Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation - Mitglied einer

    Auszug aus ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00
    Das Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass die rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit Wirkung hat für und gegen alle (BAG vom 06.06.2000 -1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG vom 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 zu II 2 u. 3 der Gründe).

    In BAG v. 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 und BAG v. 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 wird eine hinreichende Durchsetzungsfähigkeit aus der Tatsache abgeleitet, dass eine Arbeitnehmervereinigung ernsthaft in den Prozess der tariflichen Regelung von Arbeitsbedingungen eingegriffen hat, insbesondere wenn diese im Arbeitsleben durchweg beachtet wurden und die Arbeitsverhältnisse bestimmt haben.

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83

    Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00
    Es genügt, wenn der sachliche oder räumliche Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Vereinigung sich zumindest teilweise mit dem Zuständigkeitsbereich der Vereinigung deckt, deren Tariffähigkeit bestritten wird, (vgl. BAG v. 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG v. 10.09.1985 -1 ABR 32/83 zu B III 1 der Gründe).

    (3) Eine Indizwirkung der Tarifverträge besteht nicht, wenn es sich bei den abgeschlossenen Tarifverträgen um Scheintarifverträge handelt, mit denen nicht die Arbeitsbedingungen geregelt, sondern mit deren Abschluss andere koalitionspolitische Zwecke verfolgt werden sollten (ALEB BAG v. 10.09.1985 - 1 ABR 32/83.) Dies gilt auch, wenn es sich lediglich um eine Gefälligkeitsregelung zugunsten der Arbeitgeber handelt.

  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 93/88

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Holz und Bau

    Auszug aus ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00
    Das schließt eine Berücksichtigung derjenigen Umstände, unter denen es überhaupt zum Abschluss eines Tarifvertrags, gleich mit welchem Inhalt , gekommen ist, nicht aus (BAG v. 06.06.2000 1 ABR 10/99 mit Verweis auf Senat 16.01.1990, 1 ABR 93/88 zu B II 3 a der Gründe).

    Dies alles muss eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können, (vgl. BAG v. 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG v. 16.01.1990 -1 ABR 10/89 u. 1 ABR 93/88, vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00
    Der einzelne Arbeitnehmer ist rechtlich nicht gehindert, sich einer im Aufbau befindlichen Koalition anzuschließen und dazu beizutragen, das ihr eine entsprechende Durchsetzungsmacht zukommt, (vgl. BVerfG v. 20.10.1981 - 1 BvR 404/78 = BVerfGE 58, 233, 250).

    Dazu gehört eine gewisse "Verbandsmacht", (vgl. BVerfGE 58, 233, 248).

  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 10/89

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie

    Auszug aus ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00
    Dies alles muss eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können, (vgl. BAG v. 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 mit Verweis auf BAG v. 16.01.1990 -1 ABR 10/89 u. 1 ABR 93/88, vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00
    Das Erfordernis der Durchsetzungskraft ist mit dem Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18. Mai 1990 über die Wirtschafts- und Währungsunion bestätigt worden (vgl. dazu BAG v. 06.06.2000 - 1 ABR 21/99).
  • BVerfG, 16.09.1991 - 1 BvR 453/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 TVG hinsichtlich der Erfordernis einer

    Auszug aus ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00
    Wie in BVerfG vom 16.09.1991 - 1 BvR 453/90 ausgeführt, behindern die Grundsätze der Durchsetzungskraft und Leistungsfähigkeit der Organisation die Entstehung neuer Koalitionen nicht in unzumutbarer Weise.
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Mit Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 17. Oktober 2002 - 2 BV 3/2000 - wurde rechtskräftig festgestellt, dass die 1990 in Gera gegründete Christliche Gewerkschaft Deutschlands (CGD) keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.
  • ArbG Paderborn, 14.03.2008 - 2 BV 30/07

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB

    Mit rechtskräftigem Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 17.10.2002 - 2 BV 3/2000 (Bl. 23 ff. d. A.) wurde festgestellt, dass die Christliche Gewerkschaft Deutschlands (CDG) keine (tariffähige) Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei.

    Schließlich steht die Rechtskraft der Entscheidung des Arbeitsgerichts Gera vom 17.10.2002 - 2 BV 3/2000, AuR 2003, 198 zur fehlenden Tariffähigkeit der CGD einer Sachentscheidung in diesem Verfahren nicht entgegen.

    Diese Betriebe müssen auch sonst in der Lage sein, unvorhergesehene Arbeitsausfälle, beispielsweise aufgrund von Krankheit, zu bewältigen(............ vom 17.10.2002 - 2 Bv 3/2000, AUR.......).

  • LAG Hamm, 23.09.2011 - 10 TaBV 14/11

    Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung

    Mit Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 17.10.2002 - 2 BV 3/00 - (Bl. 23 ff. d.A.) wurde rechtskräftig festgestellt, dass die Christliche Gewerkschaft Deutschlands (CGD), die 1990 in Gera gegründet worden war, keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.
  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08

    Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft; Durchsetzungskraft, erforderliche

    Mit rechtskräftigem Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 17.10.2002 - 2 BV 3/00 - (Bl. 23 ff. d.A.) wurde festgestellt, dass die Christliche Gewerkschaft Deutschlands - CGD -, die 1990 in Gera gegründet worden war, keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.
  • LAG Hessen, 01.08.2005 - 16 Sa 9/05

    Mehrgliedriger Tarifvertrag - Tarifkonkurrenz - Sozialkassenbeitrag - Christliche

    Tarifverträge, die auf Arbeitnehmerseite von der Christlichen Gewerkschaft Deutschlands (CGD) abgeschlossen worden waren, sind von anfang an nichtig, nachdem rechtskräftig feststeht (ArbG Gera v. 17. Oktober 2002 - 2 BV 3/00), dass die CGD keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne und damit nicht tariffähig ist.

    Mit rechtskräftigem Beschluss vom 17.10.2002 (2 BV 3/00) stellte das Arbeitsgericht Gera in einem von den Gewerkschaften IG Metall und IG Bau eingeleiteten Beschlussverfahrens fest, dass es sich bei der CGD nicht um eine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne handelt.

  • ArbG Freiburg, 13.04.2011 - 3 Ca 497/10

    Aussetzung des Verfahrens nach § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG - Tariffähigkeit der CGZP

    Mit rechtskräftigem Beschluss vom 17.10.2002 - 2 BV 3/00 - stellte das Arbeitsgericht Gera fest, dass die an dem Tarifvertrag beteiligte Christliche Gewerkschaft Deutschland (CGD) keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.
  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02

    Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Mit Beschluss vom 17.10.2002 (2 BV 3/00) hat das Arbeitsgericht Gera diese Frage verneint.
  • ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

    Mit Beschluss vom 17.10.2002 ( AZ: 2 BV 3/2000 ) stellte das Arbeitsgericht Gera rechtskräftig fest, dass es sich bei der CGD ( Christliche Gewerkschaft Deutschlands ) nicht um eine tariffähige Gewerkschaft handelt.
  • SG Hamburg, 18.11.2011 - S 51 R 1149/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss nur

    Mit rechtskräftigem Beschluss vom 17. Februar 2002 (Az.: 2 BV 3/00) stellte damals das Arbeitsgericht Gera fest, dass die an dem Tarifvertrag beteiligte C. keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.
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