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   ArbG Nordhausen, 06.04.2022 - 2 Ca 768/21   

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ArbG Nordhausen, 06.04.2022 - 2 Ca 768/21 (https://dejure.org/2022,9988)
ArbG Nordhausen, Entscheidung vom 06.04.2022 - 2 Ca 768/21 (https://dejure.org/2022,9988)
ArbG Nordhausen, Entscheidung vom 06. April 2022 - 2 Ca 768/21 (https://dejure.org/2022,9988)
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  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 06.04.2022 - 2 Ca 768/21
    Eine vom Arbeitgeber mit zu kurzer Kündigungsfrist zu einem bestimmten Datum erklärte ordentliche Kündigung, die den Zusatz "fristgemäß zum" enthält, kann als Kündigung zum richtigen Kündigungstermin ausgelegt werden, wenn es dem Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erkennbar wesentlich um die Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist ging und sich das in die Kündigungserklärung aufgenommene Datum lediglich als das Ergebnis einer fehlerhaften Berechnung der zutreffenden Kündigungsfrist erweist (vgl. BAG, Urt. v. 15.05.2013 - 5 AZR 130/12).
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 06.04.2022 - 2 Ca 768/21
    Dies folgt daraus, dass es sich bei der unwiderruflichen Freistellung im Regelfall um ein Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines Erlassvertrages gem. § 397 BGB handelt, das der Arbeitnehmer konkludent annehmen kann, wobei hinsichtlich des Zugangs der Annahmeerklärung § 151 BGB greift (vgl. BAG, Urt. v. 06.09.2006 - 5 AZR 703/05, Rn. 24).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 06.04.2022 - 2 Ca 768/21
    Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen ist nach einschlägiger Abmahnung an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG Urt. v. 15.3.2001 - 2 AZR 147/00 Ziff. 3 der Entscheidungsgründe).
  • ArbG Arnsberg, 11.04.2022 - 2 Ca 648/21
    Auszug aus ArbG Nordhausen, 06.04.2022 - 2 Ca 768/21
    Gegen die Kündigung vom 31.07.2021 erhob die Klägerin Klage beim Arbeitsgericht Nordhausen, die unter dem Aktenzeichen 2 Ca 648/21 geführt wurde, mit der Maßgabe, dass das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen bis zum 31.10.2021 fortbesteht.
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