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   ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22   

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https://dejure.org/2022,50078
ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22 (https://dejure.org/2022,50078)
ArbG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 04.08.2022 - 5 Ca 124/22 (https://dejure.org/2022,50078)
ArbG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 04. August 2022 - 5 Ca 124/22 (https://dejure.org/2022,50078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 20a Abs 2 S 1 IfSG, § 56 Abs 1 S 4 IfSG, § 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 275 Abs 3 BGB, § 615 S 1 BGB
    Covid-19 - Freistellung ohne Entgeltfortzahlung - Annahmeverzug - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - keine Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises - Altenpflegeeinrichtung - kein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Bonn, 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21

    Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Corona-Impfung

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    Das Arbeitsgericht Bonn habe am 18. Mai 2022 (2 Ca 2082/21) genau so entschieden.

    Der Gesetzgeber geht also von einer notwendigen Abwägung zwischen dem Infektionsrisiko der anderen Beschäftigten und Einrichtungsbewohner und dem grundrechtlich geschützten (Art. 12 GG) Beschäftigungsinteresse der nichtgeimpften Arbeitnehmer aus (gegen ein gesetzliches Beschäftigungsverbot auch ArbG Bonn, Urteil v. 18.5.2022 - 2 Ca 2082/21).

  • ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 1/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung eines

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    Soweit sich der Beklagte insoweit auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen vom 12.04.2022 - 5 Ga 1/22 - berufen hat, steht dies dem nicht entgegen.
  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil v. 18.03.2015 - 10 AZR 99/14).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG, Urteil v. 27.11.2008 - 2 AZR 675/07).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    Zu Unrecht erteilt ist die Abmahnung, wenn sie formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, Urteil v. 16.11.1989 - 6 AZR 64/88), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, Urteil v. 27.11.1985 - 5 AZR 101/84), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG, Urteil v. 22.02.2001 - Az. 6 AZR 398/99), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG, Urteil v. 31.08.1994 - 7 AZR 893/93) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, Urteil v. 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    Zu Unrecht erteilt ist die Abmahnung, wenn sie formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, Urteil v. 16.11.1989 - 6 AZR 64/88), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, Urteil v. 27.11.1985 - 5 AZR 101/84), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG, Urteil v. 22.02.2001 - Az. 6 AZR 398/99), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG, Urteil v. 31.08.1994 - 7 AZR 893/93) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, Urteil v. 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    Zu Unrecht erteilt ist die Abmahnung, wenn sie formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, Urteil v. 16.11.1989 - 6 AZR 64/88), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, Urteil v. 27.11.1985 - 5 AZR 101/84), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG, Urteil v. 22.02.2001 - Az. 6 AZR 398/99), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG, Urteil v. 31.08.1994 - 7 AZR 893/93) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, Urteil v. 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95).
  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88

    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    Zu Unrecht erteilt ist die Abmahnung, wenn sie formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, Urteil v. 16.11.1989 - 6 AZR 64/88), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, Urteil v. 27.11.1985 - 5 AZR 101/84), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG, Urteil v. 22.02.2001 - Az. 6 AZR 398/99), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG, Urteil v. 31.08.1994 - 7 AZR 893/93) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, Urteil v. 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95).
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07

    Arbeitspflicht der Lehrer - Lernstundenaufsicht

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    Zwar ist im laufenden Arbeitsverhältnis gemäß § 294 BGB grundsätzlich ein tatsächliches Arbeitsangebot erforderlich (BAG, Urteil v. 30.04.2008 - 5 AZR 502/07).
  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22
    Zu Unrecht erteilt ist die Abmahnung, wenn sie formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (BAG, Urteil v. 16.11.1989 - 6 AZR 64/88), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG, Urteil v. 27.11.1985 - 5 AZR 101/84), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (BAG, Urteil v. 22.02.2001 - Az. 6 AZR 398/99), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG, Urteil v. 31.08.1994 - 7 AZR 893/93) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, Urteil v. 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22

    Covid-19 - Altenpflegeeinrichtung - keine Vorlage eines Impf- oder

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 04.08.2022 - 5 Ca 124/22 - abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Mit Teilurteil vom 4. August 2022 - 5 Ca 124/22 - hat das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen der Klage teilweise stattgegeben und den Beklagten zur Zahlung von 2.564,28 EUR brutto abzüglich 311, 20 EUR erhaltenen Arbeitslosengeldes nebst Zinsen seit dem 3. April 2022 verurteilt.

    Das Teilurteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 04.08.2022, Az. 5 Ca 124/22 wird abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Unter Abänderung des Teilurteils des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 04.08.2022, Az. 5 Ca 124/22 wird der Beklagte verurteilt, die Abmahnung vom.

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