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   BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21 (A)   

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https://dejure.org/2023,10137
BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21 (A) (https://dejure.org/2023,10137)
BAG, Entscheidung vom 11.05.2023 - 6 AZR 482/21 (A) (https://dejure.org/2023,10137)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 6 AZR 482/21 (A) (https://dejure.org/2023,10137)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 613a Abs. 1 BGB, § 613a BGB, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1008/2008, § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AÜG, § 148 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 17 Abs. 3 KSchG, § 134 BGB, § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Parallelentscheidung zu BAG 6 AZR 121/22 (A) v. 11.05.2023

  • rewis.io

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftfahrt; Wet Lease; Betriebsübergang

  • rechtsportal.de

    Luftfahrt; Wet Lease; Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    Die bloße Übernahme von Gesellschaftsanteilen stellt keinen Wechsel des Inhabers als natürliche oder juristische Person dar (zum Erfordernis des Inhaberwechsels vgl. die Parallelentscheidung BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 43 ff.) .

    zur Folge (BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 47 ff.) .

    Entscheidend ist, dass die gewählte Konstruktion der Schuldnerin die für einen Betrieb als wirtschaftliche Einheit iSd. § 613a Abs. 1 BGB erforderliche funktionelle Autonomie beließ (BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 49) .

    Eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG war wegen der Kündigung aller Beschäftigten der Schuldnerin nicht veranlasst (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 64 ff.) .

    Die E-Mail vom 21. Juli 2020 enthielt die erforderlichen Angaben (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 67 ff.) .

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts hat die Schuldnerin die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige nicht ordnungsgemäß iSd. § 17 Abs. 3 KSchG erstattet (vgl. hierzu BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 71 ff.) .

    Der Senat ist gehalten, die Entscheidung des EuGH im Verfahren - C-134/22 - abzuwarten, um dann seine Rechtsprechung insbesondere bezüglich der Rechtsfolgen eines solchen Verstoßes einer Überprüfung unterziehen zu können (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 121/22 (A) - Rn. 75) .

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 468/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    a) Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 2022 (- 9 AZR 468/21 - Rn. 29 ff.) verwiesen.

    Diese sehen gerade keine weisungsgebundene Eingliederung vor (vgl. BAG 27. September 2022 -  9 AZR 468/21 - Rn. 40 ff.) .

    c) Auch bezüglich der tatsächlichen Vertragspraxis sind dem Vortrag des Klägers keine Umstände zu entnehmen, die zu einer anderen Beurteilung führen würden (zur Darlegungs- und Beweislast BAG 27. September 2022 -  9 AZR 468/21 - Rn. 35) .

    Eine Zurechnung rechtsgeschäftlicher Erklärungen allein aufgrund einer konzernrechtlichen Verbundenheit ist nach dem gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzip ausgeschlossen (BAG 27. September 2022 -  9 AZR 468/21 - Rn. 48, 54 ff.) .

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    Dieses lediglich denklogische Abhängigkeitsverhältnis, welches zu einer prozessualen Verschränkung führt, ist aber erst bei der Prüfung der Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage aufzulösen (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 36; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 20) .

    Dieser gleichsam hilfsweise erbrachte Vortrag kommt hier zum Tragen, da - wie ausgeführt - kein Betriebsübergang vorliegt (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 88, BAGE 170, 244; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 36) .

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    übergegangen wäre (vgl. zum Luftverkehrssektor EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 33; BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 62, BAGE 170, 244) .

    Dieser gleichsam hilfsweise erbrachte Vortrag kommt hier zum Tragen, da - wie ausgeführt - kein Betriebsübergang vorliegt (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 88, BAGE 170, 244; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 36) .

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22

    "in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer iSv. § 17 KSchG

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    Der Senat hat das Verfahren daher bis zu einer Entscheidung des EuGH entsprechend § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt (vgl. hierzu BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 157/22 (A) - Rn. 30 ff.) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob in Fällen, in denen der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Wege eines Betriebsübergangs umstritten ist, die Erhebung einer sog. "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" in Betracht kommt (vgl. dazu BAG 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 22, BAGE 152, 345) .
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    Dieses lediglich denklogische Abhängigkeitsverhältnis, welches zu einer prozessualen Verschränkung führt, ist aber erst bei der Prüfung der Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage aufzulösen (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 36; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 20) .
  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    Der Beklagte zu 1. beabsichtigte die Kündigung aller Beschäftigten wegen der Stilllegung des Betriebs und musste die PV Cockpit nur diesbezüglich unterrichten (vgl. BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 69; APS/Koch 6. Aufl. BetrVG § 102 Rn. 109c; KR/Rinck 13. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 82) .
  • LAG Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 15 Sa 30/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    e) Soweit sich die Revision auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. Oktober 2022 (- 15 Sa 30/21 -; Revision anhängig unter - 9 AZR 10/23 -) beruft, führt dies nicht weiter.
  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 482/21
    übergegangen wäre (vgl. zum Luftverkehrssektor EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 33; BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 62, BAGE 170, 244) .
  • BAG, 15.12.2020 - 1 AZR 499/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 354/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung; Arbeitnehmerüberlassung;

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 720/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung

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