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   BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23   

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https://dejure.org/2024,1299
BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23 (https://dejure.org/2024,1299)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2024 - 9 AZB 23/23 (https://dejure.org/2024,1299)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2024 - 9 AZB 23/23 (https://dejure.org/2024,1299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 26e Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), § 26e KHG, § ... 17a Abs. 4 Satz 4 GVG, § 78 ArbGG, §§ 574 ff. ZPO, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG, § 26e Abs. 2 Satz 1 KHG, § 242 BGB, § 1 Abs. 1 KHG, § 150a Abs. 1 SGB XI, § 52 Nr. 5 VwGO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rewis.io

    Rechtsweg - Corona-Sonderleistung für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern

  • Betriebs-Berater

    Rechtsweg - Corona-Sonderleistung für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsweg - Corona-Sonderleistung für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Corona-Sonderleistungen für Pflegefachkräfte - und der Rechtsweg

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Corona-Sonderleistung für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2024, 426
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 25/21

    Rechtsweg - Corona-Prämie

    Auszug aus BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23
    Der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt und die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge wird durch Rechtssätze des öffentlichen Rechts geprägt, die die Auslegung und Anwendung der öffentlich-rechtlichen Bestimmung betreffen (vgl. zur Corona-Prämie nach § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI ausf. BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - Rn. 14 ff.) .

    Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit kann nicht nur vorliegen, wenn die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen, sondern auch dann, wenn sie sich in einem Gleichordnungsverhältnis befinden (vgl. BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - Rn. 15; 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .

    Der Arbeitgeber fungiert zudem allein als in Dienst genommene Zahlstelle (vgl. BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - Rn. 16) .

    Diese arbeitsrechtlichen Nebenpflichten werden inhaltlich durch Regelungen des KHG ausgestaltet und nicht durch arbeitsrechtliche Vorschriften (vgl. zur Corona-Prämie nach § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI ausf. BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - Rn. 14 ff.) .

    cc) Der getroffenen Einordnung steht nicht entgegen, dass der Senat für Streitigkeiten um eine Corona-Sonderzahlung zwischen zugelassenen Pflegeeinrichtungen und ihren Arbeitnehmern die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bejaht hat (BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 -) .

    Die Zuweisung dieser Streitigkeiten an die Sozialgerichte hat ihren wesentlichen Grund darin, dass Rechtsgrundlage der Sonderleistung für Pflegekräfte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen § 150a Abs. 1 SGB XI ist, der dem Recht der Pflegeversicherung zuzuordnen ist (BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - Rn. 21 f.) .

  • BSG, 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R

    Keine Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten um Vergütung von

    Auszug aus BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23
    Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung sind Streitigkeiten, die entweder die versicherungs- oder leistungsrechtlichen Beziehungen der Krankenkassen zu ihren Mitgliedern und zu den Leistungserbringern auf der Grundlage des SGB V oder auch die Beziehungen der Leistungserbringer untereinander betreffen (BSG 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R - Rn. 15) .

    dd) Der Zuordnung steht auch nicht der Grundsatz des Sachzusammenhangs entgegen, der unbefriedigende Rechtswegaufspaltungen vermeiden soll (vgl. zu diesem Grundsatz BSG 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R - Rn. 14; 5. Mai 2021 - B 6 SF 1/20 R - Rn. 31) .

    Die Annahme oder Ausweitung einer Sonderzuweisung an die Sozialgerichte kraft bloßer Sachnähe zum Sozialrecht scheidet aus (vgl. BSG 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R - aaO) .

  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

    Auszug aus BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23
    Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit kann nicht nur vorliegen, wenn die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen, sondern auch dann, wenn sie sich in einem Gleichordnungsverhältnis befinden (vgl. BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - Rn. 15; 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage einer Krankenkasse

    Auszug aus BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23
    Entscheidend ist, ob das Rechtsverhältnis dem speziellen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, die Streitigkeit also ihre materiell-rechtliche Grundlage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung hat und die maßgeblichen Normen dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind (BSG 25. März 2021 - B 1 SF 1/20 R - Rn. 9; 28. September 2010 - B 1 SF 1/10 R - Rn. 16) .
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten -

    Auszug aus BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23
    dd) Der Zuordnung steht auch nicht der Grundsatz des Sachzusammenhangs entgegen, der unbefriedigende Rechtswegaufspaltungen vermeiden soll (vgl. zu diesem Grundsatz BSG 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R - Rn. 14; 5. Mai 2021 - B 6 SF 1/20 R - Rn. 31) .
  • BAG, 22.11.2016 - 9 AZB 41/16

    Beamtete Professorin als Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum -

    Auszug aus BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23
    Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit kann nicht nur vorliegen, wenn die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen, sondern auch dann, wenn sie sich in einem Gleichordnungsverhältnis befinden (vgl. BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - Rn. 15; 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BSG, 25.03.2021 - B 1 SF 1/20 R

    Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers für einen Medizinischen

    Auszug aus BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23
    Entscheidend ist, ob das Rechtsverhältnis dem speziellen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, die Streitigkeit also ihre materiell-rechtliche Grundlage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung hat und die maßgeblichen Normen dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind (BSG 25. März 2021 - B 1 SF 1/20 R - Rn. 9; 28. September 2010 - B 1 SF 1/10 R - Rn. 16) .
  • LAG Niedersachsen, 27.09.2023 - 4 Ta 182/23

    Corona-Prämie; Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23
    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. September 2023 - 4 Ta 182/23 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 22.08.2023 - 13 Ta 163/23

    Pflegefachkraft in zugelassenem Krankenhaus; Rechtsweg; Sonderleistung;

    Auszug aus BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23
    Der GKV-Spitzenverband ist - ähnlich wie auch der Arbeitgeber - lediglich ein Durchlaufposten für die aus Bundesmitteln bereitgestellten Gelder (vgl. LAG Niedersachsen 22. August 2023 - 13 Ta 163/23 - Rn. 20) .
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