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   BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05   

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https://dejure.org/2006,731
BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 (https://dejure.org/2006,731)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 (https://dejure.org/2006,731)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 806/05 (https://dejure.org/2006,731)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Betriebsrente

  • openjur.de

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Betriebsrente

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des rückwirkenden Abzugs von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung von einer Betriebsrente; Voraussetzungen für das Bestehen einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrente - Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; SGB V § 256 Abs. 1 Satz 1; ; SGB V § 256 Abs. 2; ; SGB V § 253; ; SGB XI § 60 Abs. 1 Satz 2; ; SGB IV § 28g

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 11; SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; SGB V § 237; SGB IV a. F. § 28 g
    Abzug von rückständigen Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von der Betriebsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsrecht; Verwirkung - Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Betriebsrente

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung der Betriebsrentner zur Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ? Sachlich gerechtfertigter Einzug auch bei rückständigen Beiträgen ? Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz ? Voraussetzungen für die Verwirkung von Beiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Betriebsrenten: Abzug der Krankenversicherungsbeiträge

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Abzug der Krankenversicherungsbeiträge von Betriebsrenten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Betriebsrenten

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Rückständige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können von Betriebsrenten ohne zeitliche Begrenzung abgezogen werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Von Betriebsrenten sind Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung abzuführen

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Betriebsrenten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung der Betriebsrentner zur Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Betriebsrenten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachträglicher Einbehalt der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Betriebsrenten zulässig - Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.12.2006)

    Betriebsrentner müssen unbegrenzt für Krankenversicherung nachzahlen // Regelung nicht verfassungswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 345
  • MDR 2007, 843
  • NZA 2007, 1105
  • VersR 2007, 1105
  • BB 2007, 894
  • DB 2007, 1874
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    aa) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es dem Gesetzgeber, unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 -, - 1 BvR 963/94 -, - 1 BvR 964/94 - BVerfGE 98, 365 mwN).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    Dabei genügt im Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts ein sachlicher Grund für eine gesetzliche Differenzierung, der Gesetzgeber muss nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste aller möglichen Lösungen wählen (BVerfG 29. November 1989 - 1 BvR 1402/87 -, - 1 BvR 1528/87 - BVerfGE 81, 108, 117 f.; 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 - BVerfGE 84, 348, 359).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG 6. Dezember 1988 - 2 BvL 18/84 - BVerfGE 79, 223; BSG 10. Mai 2006 - B 12 KR 6/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 7).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    Dabei genügt im Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts ein sachlicher Grund für eine gesetzliche Differenzierung, der Gesetzgeber muss nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste aller möglichen Lösungen wählen (BVerfG 29. November 1989 - 1 BvR 1402/87 -, - 1 BvR 1528/87 - BVerfGE 81, 108, 117 f.; 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 - BVerfGE 84, 348, 359).
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 6/05 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG 6. Dezember 1988 - 2 BvL 18/84 - BVerfGE 79, 223; BSG 10. Mai 2006 - B 12 KR 6/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 7).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5; 29. Januar 1997 - 5 RJ 52/94 - BSGE 80, 41).
  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93

    Beitragsabzug bei verspäteter Lohnzahlung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    Zudem soll das im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherungssystem nicht mit der unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung drückender Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der sich daraus ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225 mwN).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R - SozR 3-2400 § 4 Nr. 5; 29. Januar 1997 - 5 RJ 52/94 - BSGE 80, 41).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2).
  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 6 Sa 292/05

    Verwirkung im Sozialversicherungsrecht

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Juni 2005 - 6 Sa 292/05 - wird zurückgewiesen.
  • BSG, 11.12.1986 - 12 RK 28/84

    Änderung des Beitragsrechts - Rentenversicherung - Änderung des

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09

    Kündigungsschutzprozess - Verwirkung

    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 19; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - Rn. 42, BAGE 121, 289; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 806/05 - Rn. 27, BAGE 120, 345) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2009 - L 9 KR 202/07

    Beitragspflicht; Versorgungsbezüge; Nachträglicher Einbehalt von Beiträge;

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12. September 2006 (Az.: 3 AZR 806/05), auf das die Beigeladene hingewiesen habe, überzeuge nicht.
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2020 - 12 U 101/19

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Einbehalt rückständiger Beiträge zur

    Für die Bemessung und Abwicklung der Beiträge zur Pflegeversicherung gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend (§§ 237, 229 SGB V nach § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, § 250 Abs. 1 SGB V nach § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und §§ 255, 256 SGB V nach § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI; vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 806/05 -, Rn. 12, juris).

    Eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist setzt voraus, dass der Berechtigte unter Umständen untätig gewesen ist, die den Eindruck erwecken, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wird, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 806/05 -, Rn. 31, juris; BGH, Urteil vom 15. November 1995 - IV ZR 297/93 -, Rn. 14, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 9 Sa 580/09

    Rückforderung von Arbeitnehmeranteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag

    Das im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherungssystem soll nicht mit der unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung drückender Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der sich daraus ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAG 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - NZA 2007, 1105).
  • SG Münster, 27.05.2020 - S 14 KN 22/17
    Für die Bemessung und Abwicklung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung gelten nach § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und §§ 255, 256 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI die vorgenannten Regelungen entsprechend, vgl. ebenso §§ 237, 229 SGB V nach § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, § 250 Abs. 1 SGB V;( siehe auch bereits Bundesarbeitsgericht- BAG - Urt. v.12.12.2006 - 3 AZR 806/05 -, juris Rn. 12).

    Eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist setzt voraus, dass der Berechtigte unter Umständen untätig gewesen ist, die den Eindruck erwecken, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wird, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Bundearbeitsgericht - BAG - Urt. v. 12.12.2006 - 3 AZR 806/05, juris Rn. 31, BGH Urt. v. 15.11.1995 - IV ZR 297/93, juris Rn. 14).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.06.2020 - 7 Sa 1/20

    Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

    Dadurch entsteht ein verstärktes Eigeninteresse des Arbeitgebers daran, von vornherein eine korrekte Abwicklung zu wählen (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 806/05 - Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg 27. August 2009 - L 9 KR 202/07 - Rn. 32).

    Auch in anderen Bereichen, beispielsweise hinsichtlich der nachzuentrichtenden Lohnsteuer, der Erstattung von Beiträgen aus Renten (§ 255 SGB V) und aus Versorgungsbezügen (§ 256 SGB V; vgl. LSG Berlin-Brandenburg 27. August 2009 - L 9 KR 202/07) oder rückständigen Beiträgen aus Betriebsrenten (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 806/05), besteht keine Beschränkung des Erstattungsanspruchs dahingehend, dass ein unterbliebener Abzug nur bei den drei nächsten (Lohn- oder Gehalts-) Zahlungen nachgeholt werden kann.

  • ArbG Solingen, 27.02.2008 - 5 Ca 1460/07

    Bewertung Sozialbeiträge, kein Arbeitsentgelt i.s.d. §§ 14, 28 SGB IV

    Die Regelung des § 28g SGB IV, der vorschreibt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus dem Arbeitsentgelt grundsätzlich nur während der nächsten drei Zahltermine vom Entgelt abziehen kann, gilt nach § 253 SGB V nur für den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen aus Arbeitsentgelt bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - AP Nr. 1 zu § 256 SGB V).

    Zwar soll durch § 28g Satz 3 SGB IV u.a. eine drückende Beitragslast und Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers verhindert werden (BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO; BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - AP Nr. 1 zu § 256 SGB V).

  • ArbG Solingen, 27.02.2008 - 5 Ca 1461/07

    Bewertung Sozialbeiträge kein Arbeitsentgelt

    Die Regelung des § 28g SGB IV, der vorschreibt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus dem Arbeitsentgelt grundsätzlich nur während der nächsten drei Zahltermine vom Entgelt abziehen kann, gilt nach § 253 SGB V nur für den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen aus Arbeitsentgelt bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - AP Nr. 1 zu § 256 SGB V).

    Zwar soll durch § 28g Satz 3 SGB IV u.a. eine drückende Beitragslast und Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers verhindert werden (BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO; BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - AP Nr. 1 zu § 256 SGB V).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 6 Sa 689/11

    Lohnvorschuss - Einbehalt von Nettolohnbeträgen wegen Steuern und

    d) Da auf den gesetzlichen Abzug finden die Pfändungsfreigrenzen keine Anwendung finden (vgl. R 41c.1 Abs. 4 Satz 3 LStR 2011 bzw. - zu § 28g SGB IV - BAG 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - Rn. 33, NZA 2007, 1105), bedarf die vereinzelt vertretene Auffassung, die Anrechnung von Lohnvorschüssen bedürfe der Berücksichtigung eines gewissen Selbstbehalts, ggf. entsprechend § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO (vgl. AnwKommArbR/ Boecken § 614 BGB Rn. 22; ErfK/ Preis 11. Aufl. § 614 Rn. 21; dagegen indes MünchKommBGB/ Müller-Glöge § 614 Rn. 18), keiner weiteren Beurteilung.
  • VG Bayreuth, 16.07.2021 - B 5 E 21.611

    Kranken- und Pflegekassenbeitragspflicht von Versorgungsbezügen,

    Für die Bemessung und Abwicklung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung gelten nach § 59 Abs. 1 Satz 1 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) und § 255, § 256 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI die vorgenannten Regelungen entsprechend, vgl. ebenso § 237, § 229 SGB V nach § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, § 250 Abs. 1 SGB V (siehe auch bereits BAG, U.v. 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - juris Rn. 12).
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