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   BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14   

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BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14 (https://dejure.org/2015,48116)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2015 - 5 AZR 604/14 (https://dejure.org/2015,48116)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 (https://dejure.org/2015,48116)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 Buchst f EGRL 104/2008, § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG
    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

  • IWW

    § 10 Abs. 4 AÜG, § 9 Nr. 2 AÜG, § 13 AÜG, RL 2008/104/EG, § 13 BUrlG, § 1 BUrlG, § 11 BUrlG, § 11 Abs. 1 BUrlG, § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Vergleichsentgelts i.R.d. Anspruchs auf Equal Pay

  • bag-urteil.com

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

  • Betriebs-Berater

    "equal pay" - Gesamtvergleich und Vergleichsentgelt

  • rewis.io

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt; Gesamtvergleich der Entgelte; Bestimmung des Vergleichsentgelts; Darlegungslast - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Ermittlung des nach § 10 Abs. 4 AÜG zu berücksichtigenden Vergleichsentgelts; ...

  • rechtsportal.de

    AÜG § 9 Nr. 2 ; AÜG § 10 Abs. 4 ; AÜG § 13
    Bestimmung des Vergleichsentgelts im Rahmen des Anspruchs auf Equal Pay

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Equal Pay: Bestimmung des Vergleichsentgelts eines Leiharbeitnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei equal pay-Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Equal Pay - Gesamtvergleich und Vergleichsentgelt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Equal pay und das Vergleichsentgelt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ermittlung des nach § 10 Abs. 4 AÜG zu berücksichtigenden Vergleichsentgelts - Darlegungslast bei unzureichender Auskunft nach § 13 AÜG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 76
  • ZIP 2016, 1041
  • MDR 2016, 658
  • NZA 2016, 422
  • BB 2016, 755
  • DB 2016, 1080
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .

    Denn die ordnungsgemäße Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    Bei einer unionsrechtskonformen Auslegung von § 10 Abs. 4 AÜG ist die am 5. Dezember 2008 in Kraft getretene Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (RL 2008/104/EG ABl. L 327 S. 9 ff., im Folgenden RL) zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 25 ff., BAGE 137, 249) .

    bb) Eine Saldierung des Vergleichsentgelts und des vom Beklagten gezahlten Entgelts, wie sie der zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs nach § 10 Abs. 4 AÜG für jeden Überlassungszeitraum vorzunehmende Gesamtvergleich erfordert (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) , kann allein auf Basis der vom Kläger vorgelegten Lohnabrechnungen nicht vorgenommen werden.

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist ein die vertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch, der mit jeder Überlassung entsteht und jeweils für die Dauer der Überlassung besteht (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .

    Es ist unabhängig davon, ob der Entleiher in seinem Betrieb ein allgemeines Entgeltschema anwendet, in das der Leiharbeitnehmer fiktiv eingruppiert werden kann (vgl. hierzu BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 44) , das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre.

    bb) Eine Saldierung des Vergleichsentgelts und des vom Beklagten gezahlten Entgelts, wie sie der zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs nach § 10 Abs. 4 AÜG für jeden Überlassungszeitraum vorzunehmende Gesamtvergleich erfordert (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) , kann allein auf Basis der vom Kläger vorgelegten Lohnabrechnungen nicht vorgenommen werden.

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Die Höhe des Urlaubsentgelts (sog. Geldfaktor) ist nach § 11 BUrlG zu ermitteln, indem nach dem Referenzprinzip auf den in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn erzielten Verdienst abzustellen ist, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 51; 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 26) .

    Für außerhalb der Überlassungszeiträume gewährten Erholungsurlaub ist bei der Berechnung des Urlaubsentgeltanspruchs nach § 11 BUrlG das Entgelt zugrunde zu legen, das der Kläger in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt erzielte, unabhängig davon, ob er in diesem Zeitraum durchgehend überlassen wurde (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 60) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Denn die ordnungsgemäße Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    (1) Stützt sich der Leiharbeitnehmer im Prozess nicht auf eine - ausreichende - Auskunft nach § 13 AÜG, muss er zur Darlegung des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt alle für dessen Berechnung erforderlichen Tatsachen vortragen, soweit diese sich nicht aus der Auskunft ergeben (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Es ist unabhängig davon, ob der Entleiher in seinem Betrieb ein allgemeines Entgeltschema anwendet, in das der Leiharbeitnehmer fiktiv eingruppiert werden kann (vgl. hierzu BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 44) , das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre.
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1046/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Auf ein entsprechendes Verlangen hin wäre die Entleiherin verpflichtet gewesen, ihm über die auf der Grundlage einer hypothetischen Betrachtung für ihn geltenden Arbeitsbedingungen Auskunft zu erteilen (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1046/12 - Rn. 31, 33) .
  • BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 122/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausschlussfristen -

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Die Höhe des Urlaubsentgelts (sog. Geldfaktor) ist nach § 11 BUrlG zu ermitteln, indem nach dem Referenzprinzip auf den in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn erzielten Verdienst abzustellen ist, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes (BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 51; 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 26) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Der Arbeitsvertrag vom 24. August 2009 verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff., BAGE 144, 306) .
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Sie besagt nicht, nach welchen Entlohnungsgrundsätzen (vgl. zum Begriff BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 21, 23, BAGE 135, 13) die nicht tarifgebundene Entleiherin ihre Stammarbeitnehmer vergütete, dh.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14
    Die Darlegungslast des Leiharbeitnehmers umfasst neben dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammarbeitnehmer die Darlegung des Gesamtvergleichs und die Berechnung der Differenzvergütung (vgl. BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 27) .
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2014 - 12 Sa 36/13

    Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - vergleichbarer Arbeitnehmer

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2013 - 3 Ca 493/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Darlegungslast - equal pay - Gesamtvergleich

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist der Arbeitnehmer (BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 25, BAGE 157, 213; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 13, BAGE 153, 75) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15

    Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter

    In diesen Gesamtvergleich sind alle Vergütungsbestandteile als Teilerfüllung einzustellen, die der Arbeitnehmer im Verleihzeitraum erhalten hat unabhängig davon, aus welchem Anlass sie der Arbeitgeber bezahlt hat (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - NZA 2016, 422).

    Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Absatz 4 AÜG ist ein die vertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch, der mit jeder Überlassung entsteht und jeweils für die Dauer der Überlassung besteht (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - NZA 2016, 422; BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - NZA 2013, 1226).

    Denn für die Zeit des Einsatzes beim Fremdarbeitgeber ersetzt der Anspruch aus gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Absatz 4 AÜG den vertraglichen Entgeltanspruch vollständig (BAG 21. Oktober 2015 aaO).

    Da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass B. überhaupt Zuschläge zahlt, müssen die vom Beklagten bezahlten Zuschläge in Höhe von 20, 84 Euro brutto sogar als Teilerfüllung für den equal-pay-Anspruch des Klägers anspruchsmindernd berücksichtigt werden (Gesamtvergleich mit Saldierung vgl. BAG 21. Oktober 2015 aaO).

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist der Arbeitnehmer (BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 25, BAGE 157, 213; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 13, BAGE 153, 75) .
  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

    Urlaub ist eine in Art. 3 Abs. 1 Buchst. f, i der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (im Folgenden RL) genannter Regelungsgegenstand und damit eine wesentliche, dem Gebot der Gleichbehandlung unterliegende Arbeitsbedingung iSv. § 10 Abs. 4 AÜG (BAG 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 26; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 35, BAGE 153, 75) .

    Art. 5 Abs. 1 RL gebietet, das Vergleichsentgelt stets tätigkeitsbezogen zu bestimmen: Es ist das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer erhalten hat oder - gibt es einen solchen nicht - der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (im Einzelnen BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 23 ff., BAGE 153, 75) .

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist der Arbeitnehmer (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 13 mwN, BAGE 153, 75) .

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Weitere Merkmale wie zB die formale Qualifikation, die Kompetenz oder Berufserfahrung sind von Bedeutung, wenn diese auch bei Stammarbeitnehmern des Entleihers vergütungsrelevant sind (BAG Urteil vom 21.10.2015 - 5 AZR 604/14 - BAGE 153, 75 = juris RdNr 26) .
  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 22/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Beruft sich der Leiharbeitnehmer - alternativ - auf ein allgemeines Entgeltschema, hat er nicht nur dessen Inhalt, sondern auch darzulegen, dass ein solches im Betrieb des Entleihers im Überlassungszeitraum tatsächlich Anwendung fand und wie er danach fiktiv einzugruppieren gewesen wäre (st. Rspr. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 13, 20, BAGE 153, 75) .
  • LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17

    Änderungskündigung; Klagefrist; Equal-Pay-Ansprüche

    In so einem Fall muss der Arbeitgeber also darlegen im Rahmen einer hypothetischen Betrachtung, welche Grundlagen einer Vergütung für einen etwaigen vergleichbaren Arbeitnehmer gelten sollte (vgl. BAG Urteil v. 21.10.2015 - 5 AZR 604/14).

    Denn zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (vgl. BAG Urteil v. 21.10.2015 -5 AZR 604/14; Urteil v. 23.03.2011 - 5 AZR 7/10).

  • ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16

    Bemessung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds,

    Art. 5 Abs. 1 RL gebietet zudem, das Vergleichsentgelt stets tätigkeitsbezogen zu bestimmen: Es ist das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer erhalten hat oder - gibt es einen solchen nicht - der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - zitiert nach juris mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 257/20

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Der ursprüngliche Arbeitsvertrag vom 09.05.2006 verwies wegen der fehlenden Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) ohnehin auf unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 21.10.2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 11 mwN).
  • LAG Köln, 28.02.2023 - 4 Sa 320/21

    Darlegungslast des Leiharbeitnehmers für seinen Anspruch auf Equal pay; Freie

    Die Darlegungslast bei equal pay Ansprüchen liegt zwar beim Arbeitnehmer (BAG vom 21.10.2015, 5 AZR 604/14).
  • ArbG München, 24.03.2017 - 12 Ca 13884/15

    Änderungen von Vertragsbedingungen mit den Änderungskündigungen

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