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   BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22   

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https://dejure.org/2023,5241
BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22 (https://dejure.org/2023,5241)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2023 - VI B 4/22 (https://dejure.org/2023,5241)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2023 - VI B 4/22 (https://dejure.org/2023,5241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 25, EStG § ... 46 Abs 2, EStG § 46 Abs 4, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015, EStG VZ 2016, EStG VZ 2017
    Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 EStG 2009, § 46 Abs 2 EStG 2009, § 46 Abs 4 EStG 2009, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO
    Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 46 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 8 EStG, § 46 Abs. 4 EStG, § 25 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 43 Abs. 5 EStG, § 46 EStG, § 46 Abs. 2 EStG, § 46 Abs. 2 Nrn. 1 bis 8 EStG, § 46 Abs. 2 Halbsatz 1 EStG, §§ 38 ff. EStG, § 46 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 46 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 EStG, § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStG, § 46 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit der Veranlagung zur Einkommensteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit mangels Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des Rechts

  • rewis.io

    Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit der Veranlagung zur Einkommensteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit mangels Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des Rechts

  • datenbank.nwb.de

    Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veranlagung zur Einkommensteuer - bei ausschließlichem Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzgerichtliche Hinweispflichten - und die Sachaufklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 13.11.1987 - VI R 4/84

    Steuerliche Behandlung einer Nettolohnvereinbarung - Erzielung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    ee) Letztlich ergibt sich auch aus dem vom Kläger herangezogenen Senatsurteil vom 13.11.1987 - VI R 4/84 (BFH/NV 1988, 566) für die im Streitfall aufgeworfene Rechtsfrage nichts Gegenteiliges.

    Im Übrigen hat der Senat auch in seinem Urteil in BFH/NV 1988, 566 entschieden, dass ein Arbeitnehmer (auch bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung) zur Einkommensteuer veranlagt werden kann, wenn von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu Unrecht kein Steuerabzug vorgenommen worden ist.

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    Vielmehr sind sachkundig vertretene Beteiligte gehalten, bei umstrittener Rechtslage alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und ihren Vortrag darauf einzurichten (BFH-Beschluss vom 07.12.2006 - IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135, m.w.N.).
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    Die Hinweispflichten aus § 76 Abs. 2 FGO und das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO), verpflichten das Gericht jedoch nicht dazu, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern, ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte oder die mögliche Beurteilung des Streitfalls im Voraus anzudeuten bzw. das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offenzulegen (BFH-Beschlüsse vom 25.05.2000 - VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235, und vom 20.05.2016 - III B 62/15, Rz 35, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.2022 - VI B 1/22

    Zur Rüge eines Verstoßes des FG gegen den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 76

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    Bei den richterlichen Hinweispflichten nach § 76 Abs. 2 FGO geht es weniger um die Sachaufklärung durch das Gericht als darum, Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten zu geben, deren Eigenverantwortlichkeit dadurch aber nicht eingeschränkt oder beseitigt wird (Senatsbeschluss vom 20.09.2022 - VI B 1/22, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    Die Hinweispflichten aus § 76 Abs. 2 FGO und das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO), verpflichten das Gericht jedoch nicht dazu, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern, ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte oder die mögliche Beurteilung des Streitfalls im Voraus anzudeuten bzw. das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offenzulegen (BFH-Beschlüsse vom 25.05.2000 - VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235, und vom 20.05.2016 - III B 62/15, Rz 35, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2017 - VI R 43/15

    Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    Der (nicht ausreichende) Lohnsteuerabzug soll in diesen Fällen keine abgeltende Wirkung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 EStG haben (s. Senatsurteil vom 30.03.2017 - VI R 43/15, BFHE 257, 333, BStBl II 2017, 1046, Rz 23).
  • BFH, 16.01.2018 - VI R 2/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    a) Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 16.01.2018 - VI R 2/16, Rz 15; BFH-Beschlüsse vom 06.09.2012 - V B 14/12, Rz 6, und vom 24.07.2002 - V B 25/02, BFHE 199, 85).
  • BFH, 17.10.2013 - VI R 44/12

    Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft auch gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    Zwar ist die Finanzbehörde befugt, den steuerpflichtigen Arbeitnehmer, dessen Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten wurde, als Schuldner der Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) auch nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bis zum Ende der Festsetzungsfrist durch Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid in Anspruch zu nehmen (s. § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStG, und Senatsurteil vom 17.10.2013 - VI R 44/12, BFHE 243, 266, BStBl II 2014, 892, Rz 11; Schmidt/Krüger, a.a.O., § 42d Rz 19 und Rz 22).
  • BVerfG, 18.09.2013 - 1 BvR 924/12

    Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung des § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    Hierdurch werden Sachverhalte erfasst, bei denen die Verwirklichung des Einkommensteueranspruchs allein durch den Lohnsteuerabzug fraglich erscheint (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.09.2013 - 1 BvR 924/12, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 1157, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Auszug aus BFH, 07.03.2023 - VI B 4/22
    Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn davon auszugehen ist, dass im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze und Leitlinien für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24.06.2014 - XI B 45/13, Rz 35, und vom 24.07.2017 - XI B 25/17, Rz 25).
  • BFH, 24.07.2002 - V B 25/02

    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

  • BFH, 24.07.2017 - XI B 25/17

    Finanzielle Eingliederung bei nur mittelbarer Beteiligung; maßgeblicher Zeitpunkt

  • BFH, 21.02.1992 - VI R 141/88

    Örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-Finanzamts

  • BFH, 17.05.1985 - VI R 137/82

    Ermessensentscheidung - Inanspruchnahme des Arbeitnehmers -

  • BFH, 13.11.2012 - II B 123/11

    Anforderungen an Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bzw. Rückerwerb

  • BFH, 04.07.2018 - IX B 114/17

    Fortbildung des Rechts - Verfahrensfehler wegen unterlassener Aussetzung nach §

  • BFH, 06.09.2012 - V B 14/12

    Abgabenrechtliche Wirkungen einer Umsatzsteuererklärung

  • BFH, 26.01.1973 - VI R 136/69

    Arbeitnehmer - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Berichtigung der

  • FG München, 01.12.2021 - 9 K 2803/19
  • FG Niedersachsen, 20.06.2022 - 4 K 136/20

    Steuerliche Behandlung von vom Arbeitgeber zwecks Verspielens an

  • FG München, 15.05.2003 - 11 K 2986/02

    Keine Umdeutung von Einkommensteuerbescheiden in

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