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   BFH, 18.10.2013 - III B 46/13   

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https://dejure.org/2013,34501
BFH, 18.10.2013 - III B 46/13 (https://dejure.org/2013,34501)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2013 - III B 46/13 (https://dejure.org/2013,34501)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - III B 46/13 (https://dejure.org/2013,34501)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Existenzminimums von Kindern

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Existenzminimums von Kindern

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 32 Abs 6, EStG § 32a Abs 1 S 2 Nr 1, GG Art 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6, GG Art 20 Abs 1, EStG VZ 2005
    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Existenzminimums von Kindern

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Existenzminimums von Kindern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 32 Abs 6 EStG 2002, § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG 2002, Art 1 GG
    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Existenzminimums von Kindern

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Existenzminimums von Kindern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums insbesondere im Hinblick auf die Kosten der Ausbildung volljähriger Kinder mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Existenzminimums von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.11.2010 - III R 111/07

    Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags

    Auszug aus BFH, 18.10.2013 - III B 46/13
    Zur Begründung verweisen sie darauf, dass sich die Klage nicht auf die Höhe der Ausbildungsfreibeträge, sondern auf die Höhe des Existenzminimums bezogen habe, das FG indessen unter Berufung auf das Senatsurteil vom 25. November 2010 III R 111/07 (BFHE 231, 567, BStBl II 2011, 281) eine isolierte Betrachtung bestimmter Freibeträge für nicht zulässig erachtet habe.

    Insoweit hat das BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 7. September 2009  2 BvR 1966/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2009, 2068, m.w.N.) und ihm folgend der Senat (Urteile vom 20. Dezember 2012 III R 29/12, BFH/NV 2013, 723, und in BFHE 231, 567, BStBl II 2011, 281) darauf abgestellt, dass Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot "horizontaler Steuergleichheit" verlangt, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit gleich hoch zu besteuern.

    cc) Nicht hinreichend auseinandergesetzt haben sich die Kläger auch mit den von ihnen in Bezug genommenen Ausführungen des Senats im Urteil in BFHE 231, 567, BStBl II 2011, 281, wonach Aufwendungen für die Berufsausbildung von Kindern, insbesondere für deren auswärtige Unterbringung, nach der Rechtsprechung des BVerfG von Verfassungs wegen nicht genauso behandelt werden müssen wie Aufwendungen für die Sicherung des Existenzminimums.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 18.10.2013 - III B 46/13
    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. Mai 1990  1 BvL 4/86 (BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653) ergebe sich hingegen, dass eine für verfassungswidrig erachtete Rechtsposition, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergebe, grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur verfassungsgerichtlichen Prüfung gestellt werden könne.

    Das BVerfG hat in dem von den Klägern in Bezug genommenen Beschluss in BverfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653 ausgeführt, dass eine für verfassungswidrig erachtete Rechtslage, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergibt und bei der sich deshalb der etwa bestehende verfassungsrechtliche Mangel durch eine Nachbesserung bei der einen oder der anderen Einzelregelung beheben ließe, grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur Prüfung gestellt werden kann.

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BFH, 18.10.2013 - III B 46/13
    a) Das BVerfG (Beschluss vom 14. Juni 1994  1 BvR 1022/88, BVerfGE 91, 93, BStBl II 1994, 909, unter C.II.1.c, m.w.N.) gesteht dem Gesetzgeber einerseits zu, die steuerliche Entlastung in Höhe des Existenzminimums der Kinder für alle Altersstufen und im ganzen Bundesgebiet einheitlich festzulegen, erkennt andererseits aber, dass die Leistungen der Sozialhilfe weder für alle in Betracht kommenden Altersstufen der Kinder noch in allen Bundesländern einheitlich sind.
  • BFH, 20.12.2012 - III R 29/12

    Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG - Keine

    Auszug aus BFH, 18.10.2013 - III B 46/13
    Insoweit hat das BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 7. September 2009  2 BvR 1966/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2009, 2068, m.w.N.) und ihm folgend der Senat (Urteile vom 20. Dezember 2012 III R 29/12, BFH/NV 2013, 723, und in BFHE 231, 567, BStBl II 2011, 281) darauf abgestellt, dass Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot "horizontaler Steuergleichheit" verlangt, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit gleich hoch zu besteuern.
  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

    Auszug aus BFH, 18.10.2013 - III B 46/13
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen sowie die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und streitig ist (z.B. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48).
  • BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 1966/04

    Verfassungswidrigkeit der Rückforderung des Kindergeldes wegen eigener Einkünfte

    Auszug aus BFH, 18.10.2013 - III B 46/13
    Insoweit hat das BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 7. September 2009  2 BvR 1966/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2009, 2068, m.w.N.) und ihm folgend der Senat (Urteile vom 20. Dezember 2012 III R 29/12, BFH/NV 2013, 723, und in BFHE 231, 567, BStBl II 2011, 281) darauf abgestellt, dass Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot "horizontaler Steuergleichheit" verlangt, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit gleich hoch zu besteuern.
  • BFH, 21.05.2013 - III B 150/12

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsfähigkeit einer für grundsätzlich

    Auszug aus BFH, 18.10.2013 - III B 46/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wären insbesondere Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Aufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern diese auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer für die Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Mai 2013 III B 150/12, BFH/NV 2013, 1431).
  • BFH, 11.08.2016 - III B 88/16

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen sowie die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und streitig ist (z.B. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2013 III B 46/13, BFH/NV 2014, 179, Rz 9).
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