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   BFH, 22.09.2011 - IV S 7/11   

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https://dejure.org/2011,18191
BFH, 22.09.2011 - IV S 7/11 (https://dejure.org/2011,18191)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2011 - IV S 7/11 (https://dejure.org/2011,18191)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2011 - IV S 7/11 (https://dejure.org/2011,18191)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage

  • openjur.de

    Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses; Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung; Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 138 Abs 2, FGO § 139 Abs 1, FGO § 149 Abs 1, FGO § 149 Abs 2, FGO § 149 Abs 4, BGB § 249
    Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage

  • Bundesfinanzhof

    Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 2 FGO, § 139 Abs 1 FGO, § 149 Abs 1 FGO, § 149 Abs 2 FGO, § 149 Abs 4 FGO
    Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage

  • rewis.io

    Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage

  • ra.de
  • rewis.io

    Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 139 Abs. 1; BGB § 247; BGB § 249
    Verzinsung von eingezahlten Gerichtskostenvorschüssen

  • datenbank.nwb.de

    Verzinsung eines eingezahlten Gerichtskostenvorschusses; kein Rechtsmittel gegen den die Erinnerung ablehnenden Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.07.2008 - VIII R 8/07

    Fortsetzungsfeststellungsklage - kein berechtigtes Interesse bei angestrebter

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - IV S 7/11
    Ein darüber hinausgehendes Feststellungsinteresse ist nicht ersichtlich (vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse: BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 VIII R 8/07, BFHE 222, 46, BStBl II 2008, 941).
  • FG Münster, 04.09.2019 - 4 K 1538/16

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen entfällt die Zuflussfiktion für

    Aus demselben Grund wäre der Antrag auch als Feststellungsklage verstanden unzulässig, weil es an einem Feststellungsinteresse fehlt (zu alledem BFH-Beschluss vom 22.09.2011 IV S 7/11, BFH/NV 2012, 241).
  • AG Saarbrücken, 07.05.2014 - 3 C 443/13
    Der BfH hat mit Beschluss vom 22.09.2011 - IV S 7/11 entschieden, dass eine derartige Feststellungsklage unzulässig sei, da es dem Kläger insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse fehlte.
  • AG Mönchengladbach, 03.09.2015 - 36 C 1299/15

    Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Gerichtskostenvorschuss, Verzinsung,

    Auch in anderen Verfahrensordnungen als der Zivilprozessordnung sind Anträge, die darauf gerichtet sind, festzustellen, dass ein eingezahlter Gerichtskostenvorschuss zu verzinsen sei, im Erkenntnisverfahren nicht zulässig (so etwa für die FGO: BFH, B. v. 22.09.2011, IV S 7/11 (NV), BeckRS 2011, 97046).
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