Rechtsprechung
BFH, 22.09.2011 - IV S 7/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage
- openjur.de
Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses; Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung; Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage
- Bundesfinanzhof
FGO § 138 Abs 2, FGO § 139 Abs 1, FGO § 149 Abs 1, FGO § 149 Abs 2, FGO § 149 Abs 4, BGB § 249
Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage
- Bundesfinanzhof
Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 138 Abs 2 FGO, § 139 Abs 1 FGO, § 149 Abs 1 FGO, § 149 Abs 2 FGO, § 149 Abs 4 FGO
Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage - rewis.io
Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage
- ra.de
- rewis.io
Verzinsung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses - Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Erinnerung - Keine Auslegung des Feststellungsbegehrens als Feststellungsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 139 Abs. 1; BGB § 247; BGB § 249
Verzinsung von eingezahlten Gerichtskostenvorschüssen - datenbank.nwb.de
Verzinsung eines eingezahlten Gerichtskostenvorschusses; kein Rechtsmittel gegen den die Erinnerung ablehnenden Beschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.07.2008 - VIII R 8/07
Fortsetzungsfeststellungsklage - kein berechtigtes Interesse bei angestrebter …
Auszug aus BFH, 22.09.2011 - IV S 7/11
Ein darüber hinausgehendes Feststellungsinteresse ist nicht ersichtlich (vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse: BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 VIII R 8/07, BFHE 222, 46, BStBl II 2008, 941).
- FG Münster, 04.09.2019 - 4 K 1538/16
Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen entfällt die Zuflussfiktion für …
Aus demselben Grund wäre der Antrag auch als Feststellungsklage verstanden unzulässig, weil es an einem Feststellungsinteresse fehlt (zu alledem BFH-Beschluss vom 22.09.2011 IV S 7/11, BFH/NV 2012, 241). - AG Saarbrücken, 07.05.2014 - 3 C 443/13 Der BfH hat mit Beschluss vom 22.09.2011 - IV S 7/11 entschieden, dass eine derartige Feststellungsklage unzulässig sei, da es dem Kläger insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse fehlte.
- AG Mönchengladbach, 03.09.2015 - 36 C 1299/15
Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Gerichtskostenvorschuss, Verzinsung, …
Auch in anderen Verfahrensordnungen als der Zivilprozessordnung sind Anträge, die darauf gerichtet sind, festzustellen, dass ein eingezahlter Gerichtskostenvorschuss zu verzinsen sei, im Erkenntnisverfahren nicht zulässig (so etwa für die FGO: BFH, B. v. 22.09.2011, IV S 7/11 (NV), BeckRS 2011, 97046).