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   BFH, 22.10.2014 - I B 99/13   

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https://dejure.org/2014,42916
BFH, 22.10.2014 - I B 99/13 (https://dejure.org/2014,42916)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2014 - I B 99/13 (https://dejure.org/2014,42916)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - I B 99/13 (https://dejure.org/2014,42916)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Übernahme der Unterhaltskosten für Wanderwege durch einen Eigenbetrieb als vGA - Bestandsveränderung beim steuerlichen Einlagekonto

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8 Abs 3 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 105 Abs 2 Nr 5, FGO § 119 Nr 6, StrWG BY Art 3 Abs 1 Nr 4, StrWG BY Art 6 Abs 1, StrWG BY Art 9 Abs 1, StrWG BY Art 54a, KStG § 27
    Übernahme der Unterhaltskosten für Wanderwege durch einen Eigenbetrieb als vGA - Bestandsveränderung beim steuerlichen Einlagekonto

  • Bundesfinanzhof

    Übernahme der Unterhaltskosten für Wanderwege durch einen Eigenbetrieb als vGA - Bestandsveränderung beim steuerlichen Einlagekonto

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 105 Abs 2 Nr 5 FGO, § 119 Nr 6 FGO, Art 3 Abs 1 Nr 4 StrWG BY
    Übernahme der Unterhaltskosten für Wanderwege durch einen Eigenbetrieb als vGA - Bestandsveränderung beim steuerlichen Einlagekonto

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 272 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches, § 27 des Körperschaftsteuergesetzes 2002, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Übernahme der Unterhaltskosten für Wanderwege durch einen Eigenbetrieb als vGA - Bestandsveränderung beim steuerlichen Einlagekonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Behandlung von Aufwendungen eines Eigenbetriebes in einem Kurort für Wege als verdeckte Gewinnausschüttung mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Behandlung von Aufwendungen eines Eigenbetriebes in einem Kurort für Wege als verdeckte Gewinnausschüttung mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    VGA bei Übernahme der Unterhaltskosten für Wanderwege durch Eigenbetrieb; keine Bestandsveränderung beim steuerlichen Einlagekonto wegen Erhöhung der Kapitalrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2015, 2293
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - I B 99/13
    Daher liegt die Klägerin schon im Ansatz falsch, wenn sie die vermeintliche Abweichung damit begründet, das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung genüge allein noch nicht, um nach der zu Dauerschuldverhältnissen ergangenen BFH-Rechtsprechung (Senatsurteil vom 4. Dezember 1991 I R 63/90, BFHE 166, 279, BStBl II 1992, 362) von einer vGA ausgehen zu können.
  • BFH, 26.04.2010 - II B 131/08

    Keine notwendige Hinzuziehung/Beiladung eines Gesamtschuldners im Verfahren eines

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - I B 99/13
    Zur ordnungsgemäßen Rüge dieses Verfahrensmangels müssen die vom FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigten Aktenteile genau bezeichnet und ferner dargelegt werden, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf der Nichtberücksichtigung dieser Aktenteile beruhen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. April 2010 II B 131/08, BFH/NV 2010, 1854, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2013 - III B 167/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - I B 99/13
    Mit derartigen Einwänden gegen die Richtigkeit der Tatsachenwürdigung wird ein materieller Mangel geltend gemacht, der eine Revisionszulassung nicht rechtfertigt (BFH-Beschluss vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2012 - I B 189/11

    Verfassungsmäßigkeit einer Übergangsregelung (kein Verstoß gegen

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - I B 99/13
    a) Für eine Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) ist es insbesondere erforderlich, einen abstrakten tragenden Rechtssatz des angefochtenen FG-Urteils sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten divergierenden Entscheidung herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 25. September 2012 I B 189/11, BFH/NV 2013, 92, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2014 - I B 94/13

    Erschütterung eines Anscheinsbeweises

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - I B 99/13
    Sie können nur --nach erfolgter Zulassung aufgrund eines gegebenen gesetzlichen Revisionszulassungsgrundes (§ 115 Abs. 2 FGO)-- im Revisionsverfahren beanstandet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2014 I B 94/13, BFH/NV 2014, 890).
  • BFH, 24.02.2006 - II B 102/05

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; kein Abzug für hinterzogene Steuern

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - I B 99/13
    a) Eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2002 X B 86/02, BFH/NV 2003, 337; vom 24. Februar 2006 II B 102/05, BFH/NV 2006, 1064, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2002 - X B 86/02

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - I B 99/13
    a) Eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2002 X B 86/02, BFH/NV 2003, 337; vom 24. Februar 2006 II B 102/05, BFH/NV 2006, 1064, m.w.N.).
  • FG Saarland, 11.04.2018 - 1 K 1127/16

    Einbringung einer Forderung des Gesellschafters gegenüber Dritten in die

    Die handelsrechtliche Qualifizierung ist bedeutungslos (BFH vom 22. Oktober 2014 I B 99/13, BFH/NV 2015, 350 ).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 6 K 1902/15

    Offenbare Unrichtigkeit einer gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Entscheidend für den Zugang zum steuerlichen Einlagekonto ist vielmehr, ob eine Gesellschafterleistung nach den Wertungen des Steuerrechts als Einlage zu qualifizieren ist (BFH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 I B 99/13 BFH/NV 2015, 350; Stimpel, in: Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 2015, § 27 Rn. 52; Bauschatz, in: Gosch, KStG, 3. Aufl. 2015, § 27 Rn. 35; Berninghaus, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 27 Rn. 26 ).
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