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   BFH, 23.08.2017 - X R 9/15   

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https://dejure.org/2017,42974
BFH, 23.08.2017 - X R 9/15 (https://dejure.org/2017,42974)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2017 - X R 9/15 (https://dejure.org/2017,42974)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2017 - X R 9/15 (https://dejure.org/2017,42974)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 120 Abs 3, EStG § 15 Abs 2, FGO § 125 Abs 1
    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Wirksamkeit der Rücknahme der Revision

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Wirksamkeit der Rücknahme der Revision

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 3 FGO, § 15 Abs 2 EStG, § 125 Abs 1 FGO
    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Wirksamkeit der Rücknahme der Revision

  • IWW

    § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 118 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 1 FGO, § 120 Abs. 3 FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • rewis.io

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Wirksamkeit der Rücknahme der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 3; EStG § 15 Abs. 2
    NV (nicht amtlich veröffentlicht)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1, AO § 42
    Gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze, Zählobjekt, Schenkung, Ehegatten, Bedingte Veräußerungsabsicht, Gestaltungsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.08.1985 - IV B 52/85

    Hinreichende Begründung für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 9/15
    Die Rücknahme der Revision ist als Prozesshandlung nur dann wirksam, wenn sie eindeutig und ohne Bedingung erklärt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1985 V R 46/84, BFH/NV 1986, 739; s.a. Gräber/Ratschow, a.a.O., § 125 Rz 7; Dürr in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 125 FGO Rz 5).
  • BFH, 25.04.1985 - V R 46/84

    Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme bei Befügung einer Bedingung

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 9/15
    Die Rücknahme der Revision ist als Prozesshandlung nur dann wirksam, wenn sie eindeutig und ohne Bedingung erklärt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1985 V R 46/84, BFH/NV 1986, 739; s.a. Gräber/Ratschow, a.a.O., § 125 Rz 7; Dürr in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 125 FGO Rz 5).
  • FG Düsseldorf, 11.12.2014 - 16 K 2972/14

    Gewerblicher Grundstückshandel: Steuersubjektsübergreifende Überschreitung der

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 9/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember 2014  16 K 2972/14 G wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 11.01.1994 - IX R 9/94

    Anforderungen an eine Revisionsschrift

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 9/15
    Wer eine Revision zurücknehmen will, muss seine Rücknahmeabsicht hinreichend deutlich machen (BFH-Urteil vom 11. Januar 1994 IX R 9/94, BFH/NV 1995, 220, unter III.2.).
  • BFH, 09.03.2016 - I R 79/14

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 9/15
    Erforderlich ist damit eine zumindest kurze Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils, aus der zu erkennen ist, dass der Revisionskläger die Begründung dieses Urteils und sein eigenes Vorbringen überprüft hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. März 2016 I R 79/14, BFH/NV 2016, 1039, und vom 11. Januar 2017 VI R 26/15, BFH/NV 2017, 473, Rz 20, m.w.N., sowie die Nachweise bei Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 120 Rz 59, 65; Rüsken in Beermann/ Gosch, FGO § 120 Rz 172 f.).
  • BFH, 11.01.2017 - VI R 26/15

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 23.08.2017 - X R 9/15
    Erforderlich ist damit eine zumindest kurze Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils, aus der zu erkennen ist, dass der Revisionskläger die Begründung dieses Urteils und sein eigenes Vorbringen überprüft hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. März 2016 I R 79/14, BFH/NV 2016, 1039, und vom 11. Januar 2017 VI R 26/15, BFH/NV 2017, 473, Rz 20, m.w.N., sowie die Nachweise bei Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 120 Rz 59, 65; Rüsken in Beermann/ Gosch, FGO § 120 Rz 172 f.).
  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/21

    Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler

    Notwendig ist damit eine zumindest kurze Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils, aus der zu erkennen ist, dass der Revisionskläger die Begründung dieses Urteils und sein eigenes Vorbringen überprüft hat (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 23.08.2017 - X R 9/15, BFH/NV 2018, 42, Rz 12 und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.05.2022 - VI R 37/20, BFH/NV 2022, 1183, Rz 16, jeweils m.w.N.).
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