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   BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17   

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BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17 (https://dejure.org/2017,46710)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2017 - XI B 65/17 (https://dejure.org/2017,46710)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2017 - XI B 65/17 (https://dejure.org/2017,46710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 1, ProstG § 1 S 2, UStG VZ 2012, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG, § 2 Abs 1 UStG 2005, § 1 S 2 ProstG, UStG VZ 2012, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Art. 12 GG, § 15 UStG, § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 1 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und der schwerwiegende Rechtsanwendungsfehler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und der missachtete Akteninhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bordellumsätze - und ihre Zurechnung

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (35)

  • BFH, 07.02.2017 - V B 48/16

    Abgrenzung zwischen Bordellbetrieb und bloßer Zimmervermietung - Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    bb) Er geht dabei aber nicht hinreichend auf die vorhandene Rechtsprechung des BFH ein, wonach die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob eine Leistung dem unmittelbar Handelnden oder dem Unternehmer, in dessen Unternehmen er eingegliedert ist, zuzurechnen ist, auch im Verhältnis zwischen Prostituierten und Betreibern von Bordellen geklärt sind (vgl. BFH-Beschluss vom 31. März 2006 V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138), wonach auch im Bereich der Prostitution Unternehmer i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) grundsätzlich derjenige ist, der als Unternehmer nach außen auftritt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827), wonach es insoweit darauf ankommt, ob der Unternehmer (z.B. in seiner Werbung) als Inhaber eines Bordellbetriebs als Erbringer sämtlicher vom Kunden erwarteten Dienstleistungen einschließlich der Verschaffung von Geschlechtsverkehr aufgetreten ist und nicht nur als Zimmervermieter und Gastwirt (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 2009 V B 31/09, BFH/NV 2010, 959, Rz 2), und wonach trotz der Bezeichnung einer Leistung als Vermietungsverhältnis nach dem objektiven Inhalt eine sonstige Leistung des Bordellinhabers anzunehmen sein kann, wenn dieser nach den nach außen erkennbaren Gesamtumständen aufgrund von Organisationsleistungen selbst derjenige ist, der durch die Anwerbung von Prostituierten und Unterbringung das Bordell betreibt (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2017 V B 48/16, BFH/NV 2017, 629, Rz 7).

    Daran haben die --vom Kläger mehrfach hervorgehobenen-- Regelungen des Prostitutionsgesetzes (ProstG) nichts geändert (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 629, Rz 8).

    cc) Die Beschwerde setzt sich außerdem nicht damit auseinander, dass es keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 GG) darstellt, wenn derjenige, dem als Bordellbetreiber Umsätze zuzurechnen sind, diese auch zu versteuern hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 629, Rz 9).

    Dem Bordellinhaber steht im Falle der Beschäftigung von Subunternehmern der Vorsteuerabzug aus Leistungen der Damen zu, sofern Rechnungen vorliegen und diese die hierzu erforderlichen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 629, Rz 10).

  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    d) Mit der Rüge, das FG hätte die kostenlose Abgabe von Getränken im Rahmen der Schätzung berücksichtigen müssen, macht der Kläger keinen Verfahrensmangel geltend, sondern eine nicht zur Zulassung der Revision führende Verletzung materiellen Rechts (vgl. BFH-Beschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, Rz 25 f., m.w.N.).

    Gleiches gilt für die Einwendungen gegen die Richtigkeit der Schätzung des FG (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1747, Rz 30 f.).

  • BFH, 11.04.2017 - IX R 50/15

    Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    a) Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe sich über das Klagebegehren hinweggesetzt, darf das Gericht zwar weder etwas zusprechen, was nicht beantragt ist ("ne ultra petita"), noch über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als der Kläger durch seinen Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014 V R 11/12, BFHE 247, 471, BStBl II 2015, 973, Rz 26; vom 11. April 2017 IX R 50/15, BFH/NV 2017, 1300, Rz 27).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 11/12

    Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    a) Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe sich über das Klagebegehren hinweggesetzt, darf das Gericht zwar weder etwas zusprechen, was nicht beantragt ist ("ne ultra petita"), noch über etwas anderes ("aliud") entscheiden, als der Kläger durch seinen Antrag begehrt und zur Entscheidung gestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014 V R 11/12, BFHE 247, 471, BStBl II 2015, 973, Rz 26; vom 11. April 2017 IX R 50/15, BFH/NV 2017, 1300, Rz 27).
  • BFH, 11.12.2014 - XI B 49/14

    Zur steuerfreien Heilbehandlungen eines Arztes bei Teilnahme an Studien von

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    a) Zur schlüssigen Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander so gegenüberstellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 XI B 49/14, BFH/NV 2015, 363, Rz 14; vom 17. November 2015 XI B 52/15, BFH/NV 2016, 431).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 10/14

    Kein Vorsteuerabzug des Empfängers von Bauleistungen bei sofortiger

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    Aus der Beschwerdebegründung muss sich auch ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. April 2014 XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099, Rz 9; vom 20. August 2015 III B 108/14, BFH/NV 2015, 1575; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    a) In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, Rz 37, m.w.N.): Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2014 I B 96/13, BFH/NV 2015, 237, Rz 10; vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 8; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 200, 202).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 176/08

    Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    Soweit der Kläger dem FG einen schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO vorwirft, kommt eine Zulassung der Revision nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455; vom 9. November 2011 II B 105/10, BFH/NV 2012, 254; vom 25. Juli 2012 X B 144/11, BFH/NV 2012, 1982; vom 10. Juli 2013 IX B 25/13, BFH/NV 2013, 1604).
  • BFH, 20.08.2015 - III B 108/14

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    Aus der Beschwerdebegründung muss sich auch ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. April 2014 XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099, Rz 9; vom 20. August 2015 III B 108/14, BFH/NV 2015, 1575; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Auszug aus BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
    a) In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, Rz 37, m.w.N.): Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2014 I B 96/13, BFH/NV 2015, 237, Rz 10; vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 8; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 200, 202).
  • BFH, 14.04.2016 - XI B 97/15

    Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht von Factoring-Dienstleistungen

  • BFH, 26.07.2016 - III B 148/15

    Ordnungsgemäßer Beweisantrag

  • BFH, 09.11.2011 - II B 105/10

    Willkürliche Beweiswürdigung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15

    Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in

  • BFH, 02.12.2014 - XI B 54/14

    Vorsteuerausschluss für im Zusammenhang mit Motorsport stehende

  • BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13

    Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen

  • BFH, 10.07.2013 - IX B 25/13

    Rüge der Rechtsbeugung und des unfairen Verfahrens; fehlerhafte Beweiswürdigung

  • BFH, 22.10.2015 - I B 94/14

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz

  • BFH, 08.10.2014 - I B 96/13

    Unübliche Firmenpacht als vGA

  • BFH, 05.04.2017 - IX B 18/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rüge der Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO,

  • BFH, 25.07.2012 - X B 144/11

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BFH, 29.01.2008 - V B 201/06

    Zurechnung von Umsätzen in einem Bordellbetrieb - Rüge eines Verfahrensmangels -

  • BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14

    Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der

  • BFH, 31.03.2006 - V B 181/05

    Prostituierte: Abgrenzung selbstständige - nichtselbstständige Tätigkeit

  • BFH, 31.01.2017 - III B 55/16

    Altersentlastungsbetrag - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

  • BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13

    Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch

  • BFH, 25.11.2009 - V B 31/09

    Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von

  • BFH, 01.02.2017 - VIII B 15/16

    Übertragung eines Teils der Beteiligungsrechte auf einen Mitgesellschafter ohne

  • BFH, 16.03.2015 - XI B 109/14

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 19.02.1975 - I R 154/73

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge sind keine durchlaufenden Posten

  • BGH, 02.11.1995 - 5 StR 414/95

    Hinterzogene Umsatzsteuer - Kompensationsverbot

  • BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verletzung der Gewährung

  • BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen

    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 f., m.w.N.).

    Mit den Angriffen der Klägerin gegen die Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das FG wird kein zur Zulassung der Revision führender besonders schwerer und offensichtlicher Fehler der Vorentscheidung geltend gemacht (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 14.04.2016 - XI B 97/15, BFH/NV 2016, 1304, Rz 25; in BFH/NV 2018, 240, Rz 29).

  • BGH, 17.09.2020 - 1 StR 576/18

    Einstellung des Verfahrens wegen des Tods des Angeklagten

    Dem Angeklagten war auf Grund seiner Kenntnis der Umstände bewusst, dass ihm die Umsätze der Prostituierten zuzurechnen waren und er hierfür Lohnsteuer (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - VI B 111/06 Rn. 7) sowie eine höhere Umsatzsteuer (vgl. dazu BFH, Urteil vom 27. September 2018 - V R 9/17 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 26. September 2017 - XI B 65/17 Rn. 18) hätte abführen müssen.
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 117/22

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell

    c) Darüber hinaus ist die Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell höchstrichterlich geklärt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.03.2006 - V B 181/05, BFH/NV 2006, 2138; vom 29.01.2008 - V B 201/06, BFH/NV 2008, 827; vom 25.11.2009 - V B 31/09, BFH/NV 2010, 959; vom 07.02.2017 - V B 48/16, BFH/NV 2017, 629; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    aa) Diese Voraussetzung ist erfüllt bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG i.S. einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Juli 2013 IX B 25/13, BFH/NV 2013, 1604, Rz 6; vom 26. September 2017 XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, m.w.N.).

    bb) In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist: Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293, Rz 8; in BFH/NV 2018, 240, m.w.N.).

  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Allein der Umstand, dass zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine Entscheidung des BFH vorliegt, rechtfertigt noch nicht die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.10.2015 - IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, Rz 7; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 ff.).

    Aus der Beschwerdebegründung muss sich auch ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099, Rz 9; in BFH/NV 2018, 240, Rz 25; in BFH/NV 2019, 945, Rz 23).

  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 f.; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9).

    Außerdem muss sich aus der Beschwerdebegründung ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der angeblichen Divergenzentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 240, Rz 25; vom 23.07.2019 - XI B 29/19, BFH/NV 2019, 1363, Rz 31; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 08.10.2019 - XI B 49/19

    Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Leistungen, die den

    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Abweichung von mehreren Urteilen zuzulassen, hat die Klägerin nicht, was zur Darlegung erforderlich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 25; vom 05.07.2018 - XI B 17/18, BFH/NV 2018, 1139, Rz 19), abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausgearbeitet und einander so gegenübergestellt, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird.
  • BFH, 23.01.2018 - XI S 28/17

    Kostenentscheidung bei Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. September 2017 XI B 65/17 wird als unzulässig verworfen.

    Der Senat hat durch Beschluss vom 26. September 2017 XI B 65/17 (BFH/NV 2018, 240) die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision (Umsatzsteuer 2012) mit der Begründung als unbegründet zurückgewiesen, die geltend gemachten Zulassungsgründe seien überwiegend nicht hinreichend dargelegt und lägen im Übrigen nicht vor.

  • BFH, 23.07.2019 - XI B 29/19

    Überhöhtes Entgelt als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage; kein

    a) Zur schlüssigen Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss sich aus der Beschwerdebegründung u.a. ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der angeblichen Divergenzentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 15; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 25; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    Aus der Beschwerdebegründung muss sich auch ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099, Rz 9; vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 25).
  • BFH, 03.02.2021 - XI B 45/20

    Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung;

  • BFH, 29.03.2018 - I B 79/17

    Unzulässige Beschwerde zu ausgelaufenem Recht

  • BFH, 05.07.2018 - XI B 18/18

    Änderung des Tabelleneintrags darf versagt werden, wenn Insolvenzschuldner keinen

  • BFH, 14.07.2020 - XI B 1/20

    Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Geschenke bei Kostenerstattung durch Dritte

  • BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt

  • BFH, 28.05.2019 - XI B 2/19

    Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG

  • BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20

    Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene

  • BFH, 12.06.2019 - XI B 71/18

    Dauer der Ablaufhemmung; "Stattfinden" der Schlussbesprechung i.S. des § 171 Abs.

  • BFH, 20.02.2018 - XI B 129/17

    Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig -

  • BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18

    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden

  • BFH, 03.11.2023 - VI B 2/23

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage des Vorliegens eines Betriebs der Land-

  • BFH, 13.03.2019 - XI B 97/18

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei höchstrichterlich noch nicht

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