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   BFH, 31.07.2014 - III B 13/14   

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https://dejure.org/2014,31853
BFH, 31.07.2014 - III B 13/14 (https://dejure.org/2014,31853)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2014 - III B 13/14 (https://dejure.org/2014,31853)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - III B 13/14 (https://dejure.org/2014,31853)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen

  • openjur.de

    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 76 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, AO § 233a, AO § 238 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1
    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 76 Abs 2 FGO
    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen

  • rewis.io

    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Höhe von Nachforderungszinsen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 233a
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Höhe von Nachforderungszinsen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Rechtlicher Hinweis in der mündlichen Verhandlung führt nicht zu einer Überraschungsentscheidung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: behauptete Verfassungswidrigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der rechtliche Hinweis in der mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    Der Kläger führt zwar aus, dass sowohl das BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115) als auch der BFH (Urteil vom 20. April 2011 I R 80/10, BFH/NV 2011, 1654) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nachforderungszinsen haben erkennen lassen.
  • BFH, 20.04.2011 - I R 80/10

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    Der Kläger führt zwar aus, dass sowohl das BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009  1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115) als auch der BFH (Urteil vom 20. April 2011 I R 80/10, BFH/NV 2011, 1654) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nachforderungszinsen haben erkennen lassen.
  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    Schließlich ist für die Beurteilung der Verfassungswidrigkeit einer Norm weiter von Bedeutung, ob der Steuerpflichtige den in der Norm angeordneten belastenden Rechtsfolgen durch sein Verhalten ausweichen kann (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273).
  • BFH, 29.05.2013 - X B 233/12

    Verfassungsmäßigkeit des typisierenden Zinssatzes von 6 %

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    Insbesondere in diesem Zusammenhang wäre auch darauf einzugehen gewesen, warum nach Ansicht des Klägers für die Typisierung die im Falle einer Nachzahlung vom Steuerpflichtigen erzielbaren Guthabenzinsen maßgeblich sein sollen, obgleich im Fall einer Steuererstattung der Steuerpflichtige bei zwischenzeitlicher Inanspruchnahme eines Kredits einen Ausgleich für die regelmäßig deutlich höheren Kreditzinsen erwartet (s. hierzu auch BFH-Beschluss vom 29. Mai 2013 X B 233/12, BFH/NV 2013, 1380, wonach sowohl der Anlagezinssatz --Verwendung von Kapital-- als auch der Darlehenszinssatz --Finanzierung von Steuernachzahlungen-- für einen Vergleich mit dem Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geeignet sind).
  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    Auch obliegt dem FG keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung andeuten müsste (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    a) Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2007 - VIII B 250/05

    Vertragsauslegung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    Eine Rüge der Verletzung materiellen Rechts vermag die Revisionszulassung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2007 VIII B 250/05, BFH/NV 2007, 1675, und vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
    Dies wäre indes ein materiell-rechtlicher Fehler (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Januar 2007 VII B 338/05, BFH/NV 2007, 1372; vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2006 - X B 162/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 29.04.2008 - IX B 15/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung,

  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

  • BFH, 27.04.2012 - III B 238/11

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den

  • BFH, 30.01.2007 - VII B 338/05

    NZB: Auslegung von § 143 Abs. 2 Satz 1 BranntwMonG; Rechtsschutzbedürfnis bei

  • BFH, 02.08.2005 - X B 139/04

    NZB - Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • BFH, 09.11.2017 - III R 10/16

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

    gg) Schließlich ist nach Auffassung des Senats im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch zu berücksichtigen, dass dem Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren in vielen Fällen eine Reihe von Möglichkeiten offen steht, eine Verzinsung mit dem Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO zu vermeiden oder abzumildern, wenn sich diese im Hinblick auf seine individuellen Anlage- oder Finanzierungsentscheidungen als belastend erweist (so bereits Senatsbeschluss vom 31. Juli 2014 III B 13/14, BFH/NV 2014, 1901, Rz 25).
  • BFH, 27.09.2017 - II R 41/15

    Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft

    Eine Überraschungsentscheidung ist insoweit nicht gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 2014 III B 13/14, BFH/NV 2014, 1901, und vom 20. Oktober 2016 VI R 27/15, BFHE 255, 529).
  • BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO

    Eine zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führende Überraschungsentscheidung liegt folglich nicht vor (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2014 III B 13/14, BFH/NV 2014, 1901).

    Vielmehr hätten die sach- und fachkundig vertretenen Kläger in der mündlichen Verhandlung Vertagung oder die Gewährung einer weiteren Schriftsatzfrist beantragen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1901).

  • FG Köln, 27.09.2018 - 6 K 814/16

    Einkommensteuer: Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Übertragung einer

    Für die Beurteilung der Verfassungswidrigkeit einer Norm ist unter anderem von Bedeutung, ob der Steuerpflichtige den in der Norm angeordneten belastenden Rechtsfolgen durch sein Verhalten ausweichen kann (BFH-Urteil vom 09.11.2017 III R 10/16, BStBl II 2018, 255; BFH-Beschluss vom 31.07.2014 III B 13/14, BFH/NV 2014, 1901).
  • BFH, 02.08.2016 - X B 10/16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtliches Gehör - Anwendung einer neuen

    Ist eine Stellungnahme noch innerhalb der mündlichen Verhandlung nicht möglich, ist zu vertagen, wenn der Beteiligte einen entsprechenden Antrag stellt (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2014 III B 13/14, BFH/NV 2014, 1901, unter II.1.b, zu einem Fall fehlenden Antrags).
  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 97/20

    Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Erteilung eines rechtlichen Hinweises in

    Ist eine Stellungnahme noch innerhalb der mündlichen Verhandlung nicht möglich, ist zu vertagen, wenn der Beteiligte einen entsprechenden Antrag stellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.07.2014 - III B 13/14, BFH/NV 2014, 1901, Rz 13 ff.; in BFH/NV 2017, 43, Rz 16).
  • BFH, 14.11.2017 - IX B 78/17

    Keine Überraschungsentscheidung bei Hinweis in der mündlichen Verhandlung

    Die Kläger haben damit trotz des richterlichen Hinweises zum Jahr der Verlustberücksichtigung rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 2014 III B 13/14, BFH/NV 2014, 1901, unter II.1.b; vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, unter 1., und vom 20. Oktober 2016 VI R 27/15, BFHE 255, 529, unter III.3.a).
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