Rechtsprechung
BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 558 Abs 2 BGB, § 286 ZPO
Mieterhöhung bei Reihenhausmiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Begrenzung eines Einfamilienhauszuschlags durch den oberen Wert der Spanne des entsprechenden Mietspiegelfeldes im Zusammenhang mit der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer Mietpreiserhöhung; Rechtmäßigkeit der Überschreitung der durch ...
- rewis.io
Mieterhöhung bei Reihenhausmiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287; BGB § 558
Rechtmäßigkeit der Begrenzung eines Einfamilienhauszuschlags durch den oberen Wert der Spanne des entsprechenden Mietspiegelfeldes im Zusammenhang mit der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer Mietpreiserhöhung; Rechtmäßigkeit der Überschreitung der durch ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ortsübliche Vergleichsmiete für die ehemalige NATO-Siedlung
Verfahrensgang
- AG Geilenkirchen, 27.07.2011 - 10 C 132/11
- LG Aachen, 11.10.2012 - 2 S 385/11
- BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 99/09
Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12
Die ortsübliche Vergleichsmiete darf im Prozess daher nur auf der Grundlage von Erkenntnisquellen bestimmt werden, die die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung (§ 286 ZPO) hinreichenden Weise ermittelt haben (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, NJW 2010, 2946 Rn. 9; vgl. BVerfGE 37, 132, 143).Der Senat hat bereits entschieden, dass dem einfachen Mietspiegel im Prozess eine Indizwirkung zukommt und es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob der Mietspiegel für die Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer konkret zu beurteilenden Wohnung ausreicht (Senatsurteile vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, aaO Rn. 12 ff.;… vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12, WuM 2013, 110 Rn. 16).
Insbesondere kommt es darauf an, welche Einwendungen von den Parteien gegen den Erkenntniswert der Angaben des Mietspiegels erhoben werden (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, aaO Rn. 13).
- BGH, 15.04.1994 - V ZR 286/92
Würdigung eines Gutachtens bei fehlender Nennung von Vergleichsobjekten
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12
Ob das Gutachten zusätzlich auch wegen der fehlenden Offenlegung der Vergleichswohnungen (vgl. dazu BVerfG, NJW 1995, 40, sowie BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 286/92, NJW 1994, 2899) unverwertbar ist, bedarf hier keiner Klärung. - BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines …
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12
Ob das Gutachten zusätzlich auch wegen der fehlenden Offenlegung der Vergleichswohnungen (vgl. dazu BVerfG, NJW 1995, 40, sowie BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 286/92, NJW 1994, 2899) unverwertbar ist, bedarf hier keiner Klärung.
- BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 30/09
Zulässigkeit der Anhebung der Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite der …
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12
Ferner hat es der Senat nicht beanstandet, dass der gerichtliche Sachverständige die Vergleichswohnungen nur durch Befragungen verschiedener Vermieter ermittelt (Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 30/09, NJW 2010, 149 Rn. 13). - BGH, 19.05.2010 - VIII ZR 122/09
Begründung einer Mieterhöhung durch "Typengutachten" über vergleichbare Wohnungen
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12
Im Übrigen kann der Vermieter nach der Rechtsprechung des Senats zwar zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558a BGB auf den eigenen Bestand zurückgreifen (Senatsurteil vom 19. Mai 2010 - VIII ZR 122/09, NZM 2010, 576 Rn 12). - BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 227/10
Wohnraummiete: Revisionsrechtliche Nachprüfung der Auslegung eines Mietspiegels; …
- BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 46/12
Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Tatrichterliche …
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12
Der Senat hat bereits entschieden, dass dem einfachen Mietspiegel im Prozess eine Indizwirkung zukommt und es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob der Mietspiegel für die Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer konkret zu beurteilenden Wohnung ausreicht (…Senatsurteile vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, aaO Rn. 12 ff.; vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12, WuM 2013, 110 Rn. 16). - BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77
Vergleichsmiete III
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben ist ein objektiver Maßstab anzulegen, der einen repräsentativen Querschnitt der üblichen Entgelte darstellen soll (BVerfGE 53, 352, 358). - BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 371/12
Die ortsübliche Vergleichsmiete darf im Prozess daher nur auf der Grundlage von Erkenntnisquellen bestimmt werden, die die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung (§ 286 ZPO) hinreichenden Weise ermittelt haben (…Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, NJW 2010, 2946 Rn. 9; vgl. BVerfGE 37, 132, 143).