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   BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08   

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https://dejure.org/2008,6816
BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6816)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2008 - 4 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6816)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2008 - 4 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6816)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 StGB; § 240 StGB; § 55 StGB; § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere gewaltbereite Zuhälter zu schützen (schutzlose Lage); rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Auferlegung der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer schutzlosen Lage i. S. d. § 177 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Voraussetzungen der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Hauptverhandlung; Zulässigkeit der Auferlegung der der Nebenklägerin im ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StGB § 55 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 263
  • NStZ-RR 2009, 362
  • NStZ-RR 2011, 267
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Auszug aus BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
    Wie der Senat in dem Beschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06 (= NJW 2007, 2341 ff.; NStZ 2008, 50 ff.) im Einzelnen ausgeführt hat, wird dadurch noch keine schutzlose Lage der Zeugin im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB begründet.
  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das

    Auszug aus BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
    Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels ist von dem für das Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuständigen Gericht zusammen mit der abschließenden Sachentscheidung zu treffen (vgl. BGH NJW 2005, 1205, 1206).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
    Dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte nur wegen eines nicht nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden ist, da der Schuldspruch die Nebenklägerin im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO betrifft (vgl. BGHSt 38, 93; BGH bei Kusch NStZ 1997, 71, 74; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 473 Rdn. 10).
  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
    Vielmehr ist regelmäßig so zu verfahren, damit einem Revisionsführer ein durch nachträgliche Gesamtstrafbildung erlangter Rechtsvorteil nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2001, 645; BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - 4 StR 200/99 - und vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37a m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Auszug aus BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
    Im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 StPO wird bei der Bildung der neuen Gesamtstrafe weiterhin zu beachten sein, dass diese nur so hoch bemessen werden darf, dass sie die Summe der in den beiden landgerichtlichen Urteilen verhängten Gesamtfreiheitsstrafen abzüglich der zweimonatigen Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken nicht übersteigt (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 633/99

    Vollendung beim Raub; Versuch; Gewalt als Mittel zur Wegnahme; Hehlerei

    Auszug aus BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
    Vielmehr ist regelmäßig so zu verfahren, damit einem Revisionsführer ein durch nachträgliche Gesamtstrafbildung erlangter Rechtsvorteil nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2001, 645; BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - 4 StR 200/99 - und vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37a m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 200/99

    6. StrRG; Schwerer Raub; Lex mitior; Milderes Gesetz; Minder schwerer Fall; Waffe

    Auszug aus BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08
    Vielmehr ist regelmäßig so zu verfahren, damit einem Revisionsführer ein durch nachträgliche Gesamtstrafbildung erlangter Rechtsvorteil nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2001, 645; BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - 4 StR 200/99 - und vom 18. Januar 2000 - 4 StR 633/99; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37a m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22

    Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben

    Deshalb kann im Einzelfall auch das Ausnutzen einer "Drohkulisse" ausreichen, wenn durch eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Täters eine finale Verknüpfung mit dem Nötigungserfolg hergestellt und dies vom Opfer als Drohung empfunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, aaO S. 208; vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, StV 2012, 534, 536; vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08, NStZ 2009, 263, 264; jeweils zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 216/12

    Insolvenzanfechtung: Inkongruenz einer Deckungshandlung unter dem Druck der

    Hierfür genügt eine Formulierung, die dies zwar nicht ausdrücklich androht, ein derart geplantes Vorgehen aber "zwischen den Zeilen" deutlich werden lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08, NStZ 2009, 263).
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18

    Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Eine solche Drohung muss dabei nicht direkt ausgesprochen werden, es genügt vielmehr, wenn sie versteckt "zwischen den Zeilen' erfolgt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08, NStZ 2009, 263, 264).

    Die Herstellung und Ausnutzung einer "Drohkulisse' kann namentlich unter den besonderen Verhältnissen des Rotlichtgewerbes genügen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08, aaO).

  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

    Sollte der neue Tatrichter feststellen, dass die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 7. Dezember 2005 am 4. September 2008 (bei Zurückverweisung kommt es auf den Zeitpunkt des ersten Urteils an, vgl. BGH NStZ 2009, 263 m. w. N.) noch nicht erledigt war, so wird er aus der Strafe dieses Urteils und den hier für die Taten 1 und 2 verhängten Einzelstrafen nachträglich eine Gesamtstrafe zu bilden haben.
  • KG, 16.08.2012 - 161 Ss 132/12

    Konkludente Drohung

    Es genügt, wenn sie schlüssig, "zwischen den Zeilen" versteckt erfolgt, sofern nur ihr Ergebnis genügend bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - 4 StR 495/08 - = NStZ 2009, 263; Urteil vom 21. Februar 1989 - 5 StR 586/88 - = NJW 1989, 1289; KG a.a.O.).
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