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   BGH, 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19   

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https://dejure.org/2020,38317
BGH, 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19 (https://dejure.org/2020,38317)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19 (https://dejure.org/2020,38317)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - IX AR (VZ) 2/19 (https://dejure.org/2020,38317)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachen eines rechtlichen Interesses eines Kommanditisten für die Gewährung der Einsicht in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen einer GmbH & Co. KG: Akteneinsichtsrecht eines Kommanditisten und Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines rechtliches Interesses

  • Betriebs-Berater

    Einsicht des Kommanditisten in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Akteneinsichtsrecht des Kommanditisten im Insolvenzeröffnungsverfahren der KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4 ; ZPO § 299 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Glaubhaftmachen eines rechtlichen Interesses eines Kommanditisten für die Gewährung der Einsicht in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Einsichtsrecht des Kommanditisten in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Akteneinsichtsrecht des Kommanditisten - in der Insolvenz der Kommanditgesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfordernis der Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses des Kommanditisten für Akteneinsicht in das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 48
  • ZIP 2020, 2519
  • ZIP 2020, 881
  • MDR 2021, 124
  • WM 2020, 2384
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16

    Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19
    Zur Begründung hat er geltend gemacht, er benötige die Akteneinsicht zur Wahrnehmung seiner Rechte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16, BGHZ 217, 327).

    Dem Kommanditisten steht jedenfalls im gesetzlichen Regelfall weder ein Antragsrecht nach § 15 InsO noch ein Widerspruchsrecht nach § 178 Abs. 1 InsO zu (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16, BGHZ 217, 327 Rn. 33).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn er gesellschaftsintern auf die Erhebung des Widerspruchs gegen festzustellende Forderungen hinwirken will (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16, BGHZ 217, 327 Rn. 20; Thole, ZGR 2019, 301, 308) oder wenn er sich auf Gutgläubigkeit nach § 172 Abs. 5 HGB beruft und hierzu Kenntnis darüber benötigt, ob und mit welchem Ergebnis Bilanzen der Gesellschaft für einzelne Jahre erstellt worden sind (OLG Hamburg, ZInsO 2019, 401, 402).

  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 92/19

    Akteneinsicht des Treugeber-Kommanditisten im laufenden Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19
    Dem nicht zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Kommanditisten steht ein Akteneinsichtsrecht nach § 4 InsO, § 299 Abs. 1 ZPO nicht zu (BayObLG, NZI 2020, 44 Rn. 33; Swierczok, NZI 2020, 315, 316 und Swierczok/Kontny, NZI 2016, 566, 567 jeweils begrenzt auf das Insolvenzeröffnungsverfahren).
  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19
    Dabei muss sich das rechtliche Interesse aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IV AR(VZ) 1/06, ZIP 2006, 1154 Rn. 15).
  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 41/79

    Unterlassung von Geschäftsführungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19
    Im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb steht dem Kommanditisten kein Stimmrecht, kein Widerspruchsrecht und kein Weisungsrecht gegenüber den persönlich haftenden Gesellschaftern zu (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1980 - II ZR 41/79, ZIP 1980, 369, 370; Baumbach/Hopt/Roth, HGB, 39. Aufl., § 166 Rn. 1).
  • OLG Hamburg, 30.09.2019 - 2 VA 10/19

    Kein Einsichtsrecht des Kommanditisten einer insolventen Publikums-KG in die

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZIP 2020, 881 ff veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dass sich das Akteneinsichtsrecht eines Kommanditisten nicht aus § 4 InsO, § 299 Abs. 1 ZPO ergebe.
  • OLG Naumburg, 27.05.2010 - 5 VA 11/10

    Akteneinsicht im Insolvenzverfahren: Rechtliches Interesse einer Bank

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19
    Danach muss das vom Einsichtsgesuch betroffene Verfahren selbst oder zumindest dessen Gegenstand für die rechtlichen Belange des Antragstellers von konkreter rechtlicher Bedeutung sein (OLG Naumburg, ZIP 2010, 1765, 1766; OLG Frankfurt, ZVI 2006, 30, 31).
  • BGH, 03.08.2021 - II ZR 123/20

    Haftung der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die als Obergesellschaft

    Zusätzlich kann er wie der Beklagte um Akteneinsicht nach § 4 InsO i.V.m. § 299 Abs. 2 ZPO ersuchen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 - II ZR 272/16, BGHZ 217, 327 Rn. 20 mwN; Urteil vom 21. Juli 2020 - II ZR 175/19, ZIP 2020, 1869 Rn. 15; Beschluss vom 15. Oktober 2020 - IX AR(VZ) 2/19, ZIP 2020, 2519 Rn. 18 f.; Urteil vom 17. November 2020 - II ZR 68/20, juris Rn. 19 f.).
  • BayObLG, 02.09.2021 - 101 VA 100/21

    Akteinsichtsrecht eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten in die

    Spezialvorschriften der Insolvenzordnung (dazu: BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020, 1X AR [VZ] 2/19, NJW-RR 2021, 48 Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 1 VA 92/19, NZI 2020, 44 Rn. 24 [juris Rn. 32]) kommen im Streitfall nicht zur Anwendung, so dass sich die Einsicht über § 4 InsO nach der allgemeinen Vorschrift des § 299 Abs. 2 ZPO richtet.

    Ein rechtliches Interesse besteht, wenn der Gegenstand des Verfahrens, in dessen Akten Einsicht begehrt wird, für die rechtlichen Belange der außerhalb des Verfahrens stehenden und Einsicht begehrenden Person von konkreter rechtlicher Bedeutung ist (vgl. BGH NJW-RR 2021, 48 Rn. 14; BayObLG NZI 2020, 44 Rn. 36 [juris Rn. 44]; Beschluss vom 12. September 2019, 1 VA 86/19, ZIP 2020, 333 [334, juris Rn. 19]; je m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 3 VA 14/19

    Akteneinsicht des früheren GmbH-Geschäftsführers in Insolvenzakten

    Danach muss das vom Einsichtsgesuch betroffene Verfahren selbst oder zumindest dessen Gegenstand für die rechtlichen Belange des Antragstellers von konkreter rechtlicher Bedeutung sein (BGH, NJW-RR 2021, 48; BayObLG NZI 2020, 491 sowie ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 74/21

    Wiedereinsetzung bei lückenhafter Rechtsbehelfsbelehrung - Darlegung des

    Da dem Antrag bereits aus Zulässigkeitsgründen der Erfolg versagt bleibt, kommt es nicht mehr darauf an, dass der Antragsteller ein nach § 4 InsO i. V. m. § 299 Abs. 2 ZPO erforderliches rechtliches Interesse (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020, 1X AR [VZ] 2/19, NJW-RR 2021, 48 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 VA 132/19, NZI 2020, 491 Rn. 22 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2021, 3 VA 14/19, NJW-RR 2021, 838 Rn. 22 f.) an der begehrten Einsicht in die Akte des abgeschlossenen Insolvenzverfahrens nicht dargelegt hat.
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2022 - 7 U 37/20
    Stützt ein Kommanditist sein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht auf eine mögliche Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter nach § 171 Abs. 2, § 172 Abs. 4 HGB, so genügt es, wenn er darlegt und glaubhaft macht, dass er entweder eine Einlage nicht vollständig erbracht oder Ausschüttungen von der Gesellschaft erhalten hat (vgl. BGH WM 2020, 2384 Rn. 18 f.).
  • BayObLG, 28.04.2023 - 101 VA 162/22

    Akteneinsicht eines Genossenschaftsmitglieds in die Insolvenztabelle der

    Ein rechtliches Interesse besteht, wenn der Gegenstand des Verfahrens, in dessen Akten Einsicht begehrt wird, für die rechtlichen Belange des außerhalb des Verfahrens stehenden Dritten von konkreter rechtlicher Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020, 1X AR [VZ] 2/19, NJW-RR 2021, 48 Rn. 14; BayObLG ZIP 2022, 233 Rn. 20).
  • VG Gießen, 21.12.2023 - 10 K 1636/23

    Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten gegen Akteneinsichtsbewilligung im

    Ein derartiges rechtliches Interesse liegt vor, wenn der Gegenstand des Verfahrens, in dessen Akten Einsicht begehrt wird, für die rechtlichen Belange des die Akteneinsicht Beantragenden von konkreter rechtlicher Bedeutung ist (BGH, Beschluss vom 15.10.2020 - IX AR (VZ) 2/19 -, juris, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 08.09.2023 - 101 VA 117/23 -, juris, Rn. 30).
  • BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21

    Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse

    Danach muss das vom Einsichtsgesuch betroffene Verfahren selbst oder zumindest dessen Gegenstand (im streitigen Parteienprozess dessen "Streitstoff") für die rechtlichen Belange des Gesuchstellers von konkreter rechtlicher Bedeutung sein (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020, 1X AR [VZ] 2/19, NJW-RR 2021, 48 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019, 1 VA 86/19, ZIP 2020, 333 [334, juris Rn. 19], jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 08.09.2023 - 101 VA 117/23

    Akteneinsichtsrecht der früheren Partei eines Zivilprozess - Sachentscheidung des

    Ein rechtliches Interesse im Sinne dieser Vorschrift besteht, wenn der Gegenstand des Verfahrens, in dessen Akten Einsicht begehrt wird, für die rechtlichen Belange des Akteneinsicht Begehrenden von konkreter rechtlicher Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020, 1X AR [VZ] 2/19, NJW-RR 2021, 48 Rn. 14; BayObLG, Beschl. v. 18. August 2022, 102 VA 68/22, juris Rn. 31 f.; Beschluss vom 2. September 2021, 101 VA 100/21, ZIP 2022, 233 [juris Rn. 20]).
  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 VA 174/21

    Akteneinsicht in Insolvenzakten

    Danach muss das vom Einsichtsgesuch betroffene Verfahren selbst oder zumindest dessen Gegenstand für die rechtlichen Belange des Gesuchstellers von konkreter rechtlicher Bedeutung sein (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020, 1X AR [VZ] 2/19, NJW-RR 2021, 48 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 6. Dezember 2021, 101 VA 106/21, juris Rn. 32; Beschluss vom 12. September 2019, 1 VA 86/19, ZIP 2020, 333 [334, juris Rn. 19], jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels

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