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   BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03   

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https://dejure.org/2004,2669
BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03 (https://dejure.org/2004,2669)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2004 - 2 StR 462/03 (https://dejure.org/2004,2669)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 2 StR 462/03 (https://dejure.org/2004,2669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 24 StPO; § 26a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 174a Abs. 2 StGB
    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine Umgehung durch Befangenheitsantrag hinsichtlich einer falschen Wiedergabe von Zeugenaussagen); Verwerfung einer Richterablehnung als unzulässig (völlig ungeeignete Begründung; Unzulässigkeit); ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vornahme sexueller Handlungen eines Arztes an seinen Patientinnen; Ablehnung einer Strafkammer wegen des Besorgnisses der Befangenheit ; Formerfordernisse einer Revisionsrüge; Behandlung der unzureichenden Begründung einer Revisionsrüge; Missbrauch eines Kranken unter ...

  • Judicialis

    StPO § 26 a; ; StPO § 26 a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 26 a Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 261; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 174 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 26 a; StGB § 174 a
    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei völliger Ungeeignetheit der vorgebrachten Gründe; sexueller Missbrauch eines Kranken unter dem Deckmantel medizinischer Betreuung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ksta.de (Pressebericht, 04.05.2004)

    Klinik-Professor muss ins Gefängnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 630
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03
    Der Hilfsantrag des Angeklagten, die Entscheidung über die Revision bis zur Entscheidung des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 625/01 auszusetzen, wird zurückgewiesen.

    Hilfsweise hat der Angeklagte beantragt, die Entscheidung über seine Revision bis zur Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 625/01 auszusetzen, in welchem sich der dortige Beschwerdeführer gegen die Befugnis des Revisionsgerichts zur Sachentscheidung bei rechtswidriger Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig wende.

  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03
    Der Umstand, daß die Behandlung des Ablehnungsantrags nach § 26 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 StPO im vorliegenden Fall bedenklich erscheint (vgl. BGH NJW 1984, 1907), ändert nach den Grundsätzen von BGHSt 23, 265 an der umfassenden Vortragspflicht nichts (vgl. BGH NStZ 2003, 563 Nr. 27).

    Das hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen nachzuprüfen (st. Rspr., vgl. BGHSt 23, 265 ff; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 9).

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 442/00

    Unzulässiger Ablehnungsantrag; Fehlende Begründung (Völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03
    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen der Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311).

    Das hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen nachzuprüfen (st. Rspr., vgl. BGHSt 23, 265 ff; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 9).

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 15. Januar 2003 - 114 - 18/01 - und die Beschlüsse vom 28. März 2003 - 114 - 18/01 -, das Urteil des Landgerichts Köln vom 4. April 2003 - 114 - 18/01 - sowie der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 2004 - 2 StR 462/03 - verletzen die Rechte des Beschwerdeführers aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beschwerdeführers auf den Antrag des Generalbundesanwalts und die Gegenerklärung des Beschwerdeführers als offensichtlich unbegründet verworfen (NStZ 2004, S. 630 f.).

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Unzulässig wäre auch der Versuch, einen Streit über das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zum Gegenstand des Ablehnungsverfahrens zu machen, weil der Ort, um den entscheidungserheblichen Inhalt der Beweisaufnahme festzustellen, das Urteil ist (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 10 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 3 StR 211/01, NStZ-RR 2002, 257, 258 f. - bei Becker; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 462/03, NStZ 2004, 630, 631; Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04) und ob der Antrag als Beweisantrag zu verbescheiden war oder als Beweisanregung abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 80).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17

    Verwerfung eines Befangenheitsantrags als unzulässig (Recht auf gesetzlichen

    Ein Befangenheitsantrag kann unter den Voraussetzungen des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO wegen Verschleppungsabsicht nur dann abgelehnt werden, wenn es dem Antragsteller offensichtlich ausschließlich auf eine Verzögerung der Hauptverhandlung ankommt (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 2 StR 462/03, NStZ 2004, 630).
  • OLG Köln, 04.04.2024 - 1 ORs 45/24

    Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Feststellungen, Fahrlässigkeit,

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 2004, 630; SenE v. 05.02.2002 - Ss 7/02 B; SenE v. 14.11.2006 - 81 Ss 108/06; SenE v. 07.06.2017 - III-1 RVs 114-115/17; SenE v. 29.09.2017 - III-1 RVs 225/17; SenE v. 19.06.2020 - III-1 RVs 103/20).
  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09

    Kostenverteilung bei Nichtverurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Die Revision des Angeklagten ist durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2004 (Az 2 StR 462/03) als offensichtlich unbegründet verworfen worden.
  • OLG Köln, 03.03.2017 - 1 RVs 41/17

    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes hinsichtlich des

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder wenn sie gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 2004, 630; SenE v. 05.02.2002 - Ss 7/02 B - SenE v. 14.11.2006 - 81 Ss 108/06 -).
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