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   BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03   

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BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03 (https://dejure.org/2003,2505)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2003 - LwZB 1/03 (https://dejure.org/2003,2505)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2003 - LwZB 1/03 (https://dejure.org/2003,2505)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Verfahrensfehler bei Urteilsverkündung - Nichtmitteilung des Verkündungstermins - Urteilszustellung nach Ablauf der absoluten fünfmonatigen Berufungsfrist - Nichtbeantwortung von ...

  • Judicialis

    LwVG § 48 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 233

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 48 Abs. 2 S. 2; ZPO § 233

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 786
  • MDR 2004, 406
  • FamRZ 2004, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.11.1969 - IV ZB 58/69

    Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Urteilszustellung

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    Wenn man überhaupt trotz des Kostenrisikos die vorläufige Einlegung eines Rechtsmittels für zumutbar erachtet, dann allenfalls gegen ein Urteil, von dessen Existenz die Partei Kenntnis hat und dessen Tenor sie kennt, mögen auch Tatbestand und Entscheidungsgründe ihr noch nicht zugestellt worden sein (vgl. BGHZ 2, 347, 349 f.; BGH, Beschl. v. 27. November 1969, IV ZB 58/69, VersR 1970, 159).

    Nicht angesonnen werden kann ihr hingegen, ein Rechtsmittel aufs Geratewohl einzulegen, auch auf die Gefahr hin, daß eine Entscheidung noch gar nicht ergangen ist oder wegen des Inhalts oder Umfangs von ihr nicht angefochten werden kann (vgl. auch BGH, Urt. v. 10. März 1956, IV ZR 268/55, LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 3; Wiedereinsetzung nach BGH, Beschl. v. 27. November 1969, IV ZB 58/69 aaO gewährt, da sich die das Rechtsmittel eröffnende Zulassung erst aus den nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist zugestellten Urteilsgründen ergab).

  • BGH, 20.04.1977 - IV ZR 68/76

    Revision gegen ein Versäumnisurteil - Säumnis des Berufungsklägers im

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    Für die sachlich gleiche Vorschrift des § 516 ZPO a.F. (jetzt § 517 ZPO) hat der Bundesgerichtshof allerdings angenommen, daß die Norm dann unanwendbar sein könne, wenn die beschwerte Partei im Verhandlungstermin nicht vertreten gewesen und zu dem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen worden sei (Urt. v. 20. April 1977, IV ZR 68/76, LM ZPO § 88 Nr. 3; zweifelnd Beschl. v. 1. März 1994, XI ZB 23/93, NJW-RR 1994, 1022).

    Dahinter steht die Erwägung, daß der Norm der Gedanke zugrunde liege, daß eine Partei, die vor Gericht streitig verhandelt habe, mit dem Erlaß einer Entscheidung rechnen müsse und es ihr daher zugemutet werden könne, sich danach zu erkundigen, ob und mit welchem Inhalt eine Entscheidung ergangen sei (BGH, Urt. v. 20. April 1977, IV ZR 68/76 aaO).

  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 268/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    Nicht angesonnen werden kann ihr hingegen, ein Rechtsmittel aufs Geratewohl einzulegen, auch auf die Gefahr hin, daß eine Entscheidung noch gar nicht ergangen ist oder wegen des Inhalts oder Umfangs von ihr nicht angefochten werden kann (vgl. auch BGH, Urt. v. 10. März 1956, IV ZR 268/55, LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 3; Wiedereinsetzung nach BGH, Beschl. v. 27. November 1969, IV ZB 58/69 aaO gewährt, da sich die das Rechtsmittel eröffnende Zulassung erst aus den nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist zugestellten Urteilsgründen ergab).
  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 5/51

    Verspätete Absetzung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    Wenn man überhaupt trotz des Kostenrisikos die vorläufige Einlegung eines Rechtsmittels für zumutbar erachtet, dann allenfalls gegen ein Urteil, von dessen Existenz die Partei Kenntnis hat und dessen Tenor sie kennt, mögen auch Tatbestand und Entscheidungsgründe ihr noch nicht zugestellt worden sein (vgl. BGHZ 2, 347, 349 f.; BGH, Beschl. v. 27. November 1969, IV ZB 58/69, VersR 1970, 159).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    Eine solche Handhabung des Verfahrensrechts verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, 3030 f, vorgesehen für BGHZ 151, 221; Beschl. v. 20. Februar 2003, V ZB 60/02, Umdr.
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 522 Abs. 1 Satz 4, 238 Abs. 2 ZPO statthaft (BGH, Beschl. v. 29. Mai 2002, V ZB 11/02, NJW 2002, 2473, vorgesehen für BGHZ 151, 42).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    Eine solche Handhabung des Verfahrensrechts verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, 3030 f, vorgesehen für BGHZ 151, 221; Beschl. v. 20. Februar 2003, V ZB 60/02, Umdr.
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    Eine solche Handhabung des Verfahrensrechts verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, 3030 f, vorgesehen für BGHZ 151, 221; Beschl. v. 20. Februar 2003, V ZB 60/02, Umdr.
  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    vorgesehen; Beschl. v. 30. April 2003, V ZB 71/02, Umdr.
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 20/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Gunsten einer im Ausland wohnenden

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
    Über die Kosten des Wiedereinsetzungsverfahrens, zu denen auch die Kosten des für die Beklagte erfolgreichen Rechtsbeschwerdeverfahrens gehören, ist erst in der Endentscheidung über die Hauptsache zu erkennen (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2000, II ZB 20/99, NJW 2000, 3284, 3286).
  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 60/02

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei fehlgeschlagener Übermittlung eines

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 31/02

    Wertgrenze für die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

  • BGH, 29.09.1998 - KZB 11/98

    Lauf der Berufungsfrist bei den Parteien nicht mitgeteilter Verlegung des

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZB 27/88

    Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei drohendem Ablauf der Fünf-Monats-Frist

  • BGH, 01.03.1994 - XI ZB 23/93

    Beginn der fünf-monatigen Frist für die Einlegung der Berufung

  • OLG Schleswig, 23.06.2021 - 5 U 58/21

    Anforderungen an die wirksame Verkündung eines Urteils; Beginn der Berufungsfrist

    Trifft dieser Grundgedanke im Einzelfall nicht zu, kann ausnahmsweise die Fünfmonatsfrist nicht zu laufen beginnen, was etwa dann in Betracht kommt, wenn die beschwerte Partei im Verhandlungstermin nicht vertreten und zu diesem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen war (BGH, Beschluss vom 1. März 1994 - XI ZB 23/93, juris Rn. 7 mwN; BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - KZB 11/98, juris Rn. 11 mwN; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - LwZB 1/03, juris Rn. 7).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 110/03

    Versäumung der Berufungsfrist bei Zustellung der Entscheidung kurz vor Ablauf der

    Dieser Zweck würde verfehlt, wollte man konkreten Umständen, die im Einzelfall einer rechtzeitigen Berufungseinlegung entgegenstanden, für den Fristablauf Bedeutung beimessen (vgl. BGH, Beschluß vom 18. November 2003 - LwZB 1/03 - NJW-RR 2004, 786 f.; insoweit in FamRZ 2004, 264 nicht abgedruckt).
  • LG Hamburg, 30.11.2011 - 318 S 201/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Folgen der Nichtvorlage der Prozessvollmacht durch

    Auch bei fehlender oder fehlerhafter Zustellung beginnt die Berufungsfrist nach Ablauf von 5 Monaten ab Verkündung (§ 517 ZPO), ohne dass es darauf ankommt, ob die betreffende Partei Kenntnis von der Entscheidung erlangen konnte (BGH MDR 2004, 406; Zöller-Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 517 Rdnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10

    Nichterhebung von Gerichtskosten für die Berufungsinstanz: Vorzeitige Einlegung

    12 Zwar wäre angesichts der Unzulässigkeit einer Berufung gegen ein nicht existentes Urteil eine spätere Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich gewesen (vgl. BGH 18.11.03 - LwZB 1/03 -).
  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach nicht rechtzeitiger Absetzung und Zustellung

    Zum anderen ergäbe sich das aber auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2003 - LwZB 1/03-, nach der man allenfalls gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen müsse, von dessen Existenz die Partei Kenntnis habe und dessen Tenor sie kenne.
  • BGH, 28.04.2022 - III ZR 95/21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Der Beschwerde ist zwar darin zuzustimmen, dass die Rechtsanwälte der Klägerin angesichts der nicht mehr verständlichen Vorgänge beim Landgericht nicht verpflichtet waren, weitere Bemühungen anzustellen, das Urteil vom 12. Mai 2020 in Erfahrung zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - LwZB 1/03, NJW-RR 2004, 786, 787).
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