Rechtsprechung
BGH, 18.11.2015 - XII ZB 106/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 3 BGB, § 1897 Abs 1 BGB, § 1897 Abs 5 BGB, § 45 Abs 2 Nr 1 BRAO
Betreuerbestellung: Persönliche Verhinderung eines Rechtsanwalts durch ein standesrechtliches Tätigkeitsverbot - IWW
§ 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 3 BGB, § 43 a Abs. 4 BRAO, § 1897 Abs. 5 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 1, 5 BGB, § 45 Abs. 2 BRAO, § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO, § 45 BRAO, § 665 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Rechtsanwalts gegen ein Tätigkeitsverbot mit der Übernahme eines Betreueramtes; Verhinderung der Fortsetzung der Interessenwahrnehmung für denselben Mandanten außerhalb berufsrechtlicher Pflichten in einer für die anwaltliche Rechtspflegefunktion ...
- rewis.io
Betreuerbestellung: Persönliche Verhinderung eines Rechtsanwalts durch ein standesrechtliches Tätigkeitsverbot
- rabüro.de
Keine Bestellung eines Rechtsanwalt als Betreuer, wenn er hierdurch gegen standesrechtliches Tätigkeitsverbot verstoßen würde
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Übernahme eines Betreueramtes durch einen Rechtsanwalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß eines Rechtsanwalts gegen ein Tätigkeitsverbot mit der Übernahme eines Betreueramtes; Verhinderung der Fortsetzung der Interessenwahrnehmung für denselben Mandanten außerhalb berufsrechtlicher Pflichten in einer für die anwaltliche Rechtspflegefunktion ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Bestellung zum Betreuer bei Verstoß gegen Tätigkeitsverbot!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Rechtsanwalt als (Kontroll-)Betreuer - Vorbefassung und Interessenkollision
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Bestellung zum Betreuer bei Verstoß gegen Tätigkeitsverbot
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Bestellung eines vorbefassten Rechtsanwalts zum Betreuer
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 1896 BGB, § 1897 BGB, § 45 BRAO
Verstoß gegen Tätigkeitsverbot bei Übernahme eines Betreueramtes - Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 1896 BGB, § 1897 BGB, § 45 BRAO
Verstoß gegen Tätigkeitsverbot bei Übernahme eines Betreueramtes - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Bestellung eines vorbefassten Rechtsanwalts zum Betreuer
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)
BRAO § 45 Abs. 2 Nr. 1
Kein Betreueramt bei Tätigkeitsverbot - anwaltverein.de , S. 97 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
Verstoß gegen Tätigkeitsverbot bei Übernahme eines Betreueramtes
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Tätigkeitsverbot für Rechtsanwalt als Kontrollbetreuer
Besprechungen u.ä.
- anwaltverein.de , S. 97 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
Verstoß gegen Tätigkeitsverbot bei Übernahme eines Betreueramtes
Verfahrensgang
- Notariat Ulm, 06.05.2014 - V VG 8/14
- LG Ulm, 02.02.2015 - 3 T 120/14
- BGH, 18.11.2015 - XII ZB 106/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 1235
- NJW 2016, 6
- MDR 2016, 161
- FGPrax 2016, 83
- FamRZ 2016, 292
- WM 2016, 183
- AnwBl 2016, 264
- AnwBl Online 2016, 146
- Rpfleger 2016, 224
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13
Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - XII ZB 106/15
Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013, XII ZB 460/13, FamRZ 2014, 466).Allerdings muss das Betreuungsgericht bereits bei seiner Auswahlentscheidung nach § 1897 Abs. 1, 5 BGB berücksichtigen, ob ein als Betreuer vorgeschlagener Rechtsanwalt mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde; einen solchen Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten muss das Betreuungsgericht von vornherein unterbinden und von der Bestellung des vorbefassten Rechtsanwalts absehen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 9 mwN).
Diese Vorschrift bezweckt zum einen die vorbeugende Vermeidung von Interessenkollisionen, die das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden könnten, und soll zum anderen verhindern, dass der Rechtsanwalt die Interessenwahrnehmung für denselben Mandanten außerhalb berufsrechtlicher Pflichten in einer für die anwaltliche Rechtspflegefunktion abträglichen Weise fortsetzt (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 10 mwN).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …
Auszug aus BGH, 18.11.2015 - XII ZB 106/15
Die Rechtsbeschwerden sind zulassungsfrei statthaft, auch wenn sich die Beteiligten zu 2 und 3 nicht gegen die Anordnung der Betreuung als solche, sondern nur gegen die Auswahl des Betreuers im Rahmen der Einheitsentscheidung über die Anordnung der Betreuung wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10 mwN).
- OLG Hamburg, 12.07.2018 - 2 W 83/16
Wirksamkeit der Ernennung eines Rechtsanwalts als Testamentsvollstrecker bei …
Die neueste veröffentlichte Entscheidung (BGH, FamRZ 2016, 292 ) bezieht sich auf die Bestellung zum Betreuer und benennt § 134 BGB nicht explizit. - OLG Hamburg, 26.09.2017 - 2 W 83/16
Anspruch auf Testamentsvollstreckerzeugnis bei noch nicht beschiedenem …
Die neueste veröffentlichte Entscheidung (BGH, FamRZ 2016, 292) bezieht sich auf die Bestellung zum Betreuer und benennt § 134 BGB nicht explizit.