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   BGH, 20.03.2014 - IX ZB 67/13   

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https://dejure.org/2014,6095
BGH, 20.03.2014 - IX ZB 67/13 (https://dejure.org/2014,6095)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - IX ZB 67/13 (https://dejure.org/2014,6095)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - IX ZB 67/13 (https://dejure.org/2014,6095)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 InsO, § 749 Abs 1 BGB, § 180 Abs 1 ZVG
    Teilungsversteigerungssache: Aufhebung eines von einem Zwangsvollstreckungsgläubiger eingeleiteten Teilungsversteigerungsverfahrens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 88; BGB § 749 Abs. 1; ZVG § 180 Abs. 1; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 575
    Pfändung eines Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hat ein Gläubiger den Anspruch des Schuldners auf Aufhebung der Gemeinschaft einschließlich des (künftigen) Anspruchs auf eine den Miteigentumsanteilen entsprechende Teilung und Auskehrung des Versteigerungserlöses gepfändet, ist das von ihm eingeleitete ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer vor einem Monat vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden Pfändung; Zulässigkeit einer abgesonderten Befriedigung eines Pfandgläubigers aus der gepfändeten Forderung; Rechtmäßigkeit eines Teilungsverfahrens bei Anordnung der ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Teilungsversteigerungsverfahren bei Insolvenz des Schuldners

  • zvi-online.de

    InsO § 88; BGB § 749 Abs. 1; ZVG § 180 Abs. 1
    Zum Teilungsversteigerungsverfahren bei Insolvenz des Schuldners

  • rewis.io

    Teilungsversteigerungssache: Aufhebung eines von einem Zwangsvollstreckungsgläubiger eingeleiteten Teilungsversteigerungsverfahrens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Anordnung der Teilungsversteigerung innerhalb eines Monats vor Insolvenzantragstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 88; BGB § 749 Abs. 1
    Wirksamkeit einer vor einem Monat vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden Pfändung; Zulässigkeit einer abgesonderten Befriedigung eines Pfandgläubigers aus der gepfändeten Forderung; Rechtmäßigkeit eines Teilungsverfahrens bei Anordnung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gepfändete MIteigentumsanteil - Teilungsversteigerung trotz Insolvenzeröffnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pfändungswirkung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Schuldnervermögen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pfändungswirkung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Schuldnervermögen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Pfändungswirkung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Schuldnervermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 740
  • ZIP 2014, 796
  • MDR 2014, 563
  • DNotZ 2014, 515
  • NZI 2014, 565
  • WM 2014, 753
  • Rpfleger 2014, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 92/09

    Pfändung des Anspruchs des Grundstücksmiteigentümers auf Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - IX ZB 67/13
    Ein solcher Anspruch kann gepfändet und dem Pfändungsgläubiger zur Einziehung überwiesen werden (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 92/09, WM 2010, 860 Rn. 6).

    Sie diente lediglich dem Schutz der Gläubigerin vor einer Veräußerung des Miteigentumsanteils (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010, aaO Rn. 19).

    Die §§ 91 ff ZPO finden im Zwangsversteigerungsverfahren nur dann Anwendung, wenn sich die Beteiligten ähnlich den Parteien eines Zivilprozesses in einem kontradiktorischen Verhältnis gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; vom 25. Februar 2010 - V ZB 92/09, WM 2010, 860 Rn. 21).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - IX ZB 67/13
    Die §§ 91 ff ZPO finden im Zwangsversteigerungsverfahren nur dann Anwendung, wenn sich die Beteiligten ähnlich den Parteien eines Zivilprozesses in einem kontradiktorischen Verhältnis gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; vom 25. Februar 2010 - V ZB 92/09, WM 2010, 860 Rn. 21).
  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag

    Jedoch unterliegen die Ansprüche eines Bruchteilseigentümers aus § 749 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - wovon das Beschwerdegericht ausgeht - jedenfalls insoweit der Pfändung, als dem Pfändungsgläubiger damit die Ausübung des Rechts zur Aufhebung der Gemeinschaft im Sinne des § 857 Abs. 3 ZPO überwiesen wird, wenn dieser zugleich das übertragbare künftige Recht auf den dem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil des Versteigerungserlöses gepfändet hat (BGH, Urteil vom 23. Februar 1984, aaO; vom 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, ZIP 1985, 372, 374 unter 3.b)aa); vom 20. Februar 2003 - IX ZR 102/02, BGHZ 154, 64, 69; Beschluss vom 20. Dezember 2005, aaO; vom 25. Februar 2010 - V ZB 92/09, WM 2010, 860 Rn. 6; vom 20. März 2014 - IX ZB 67/13, WM 2014, 753 Rn. 6).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 183/14

    Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung: Veräußerungsverbot bei Pfändung eines

    Wird der Anteil eines Gesellschafters an einer GbR einschließlich seines Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft durch einen seiner Gläubiger gepfändet und diesem zur Einziehung überwiesen, ist der Pfändungsgläubiger zur Ausübung des Rechts des Gesellschafters, die Auseinandersetzung zu betreiben, befugt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1991 - IX ZR 270/90, BGHZ 116, 222, 229) und damit nach § 181 Abs. 2 Satz 1 ZVG zur Stellung des Antrags auf Teilungsversteigerung berechtigt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. November 2007 - V ZB 26/07, NJW-RR 2008, 1547 Rn. 8 und vom 25. Februar 2010 - V ZB 92/09, NJW-RR 2010, 1098 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - IX ZB 67/13, WM 2014, 753 Rn. 6; Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 180 Anm. 11.7).
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