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   BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22   

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https://dejure.org/2023,14010
BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22 (https://dejure.org/2023,14010)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2023 - V ZB 56/22 (https://dejure.org/2023,14010)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2023 - V ZB 56/22 (https://dejure.org/2023,14010)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 50 WEG, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 576 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 48 Abs. 5 WEG, § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 48 Abs. 5, 50 a. F.
    Kostenfestsetzung bei Beschlussanfechtungsklage

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Vorschrift des § 50 WEG a.F. analog § 48 Abs. 5 WEG bei Beantragung der Kostenfestsetzung nach dem 30. November 2020; Herrühren des Kostentitels aus einem vor dem 1. Dezember 2020 anhängig gewordenen Beschlussklageverfahren

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 48 Abs. 5; WEG a. F. § 50; ZPO § 103
    Eingeschränkte Kostentragungspflicht für von beklagten Wohnungseigentümern beauftragte Rechtsanwälte auch bei Vorliegen nur des Kostentitels vor 1. 12. 2020

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG a.F. § 50 ; WEG § 48 Abs. 5 ; ZPO § 103
    Anwendung der Vorschrift des § 50 WEG a.F. analog § 48 Abs. 5 WEG bei Beantragung der Kostenfestsetzung nach dem 30. November 2020; Herrühren des Kostentitels aus einem vor dem 1. Dezember 2020 anhängig gewordenen Beschlussklageverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenfestsetzung nach dem 30.11.2020 beantragt: Ist § 50 WEG a.F. anzuwenden?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kostenfestsetzung: § 50 WEG a.F. kann analog § 48 Abs. 5 WEG anwendbar sein

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Anwendbarkeit von § 50 WEG a. F. auf Altfälle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenfestsetzung nach dem 30.11.2020 beantragt: Ist § 50 WEG a.F. anzuwenden? (IMR 2023, 328)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    WEG § 50 a.F.; WEMoG
    Zur Frage, ob § 50 WEG a.F. mit dem Inkrafttreten des WEMoG zum 01.12.2020 ersatzlos aufgehoben wurde mit der Folge, dass diese Vorschrift auch in vor dem 01.12 2020 anhängig gewordenen Rechtsstreitigkeiten nicht mehr eröffnet war.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 930
  • MDR 2023, 1169
  • NZM 2023, 684
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20

    Zur Frage ob die Kosten mehrerer Rechtsanwälte zu erstatten sind

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22
    Der Senat hat bereits entschieden, dass dann, wenn die Kostenfestsetzung vor dem 1. Dezember 2020 beantragt wurde, im Kostenfestsetzungsverfahren § 50 WEG aF gemäß der Übergangsvorschrift des § 48 Abs. 5 WEG weiterhin anzuwenden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 5).

    Dabei wird das Beschwerdegericht zu beachten haben, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen der einzelnen beklagten Wohnungseigentümer nicht genügen, um die Notwendigkeit einer Mehrfachvertretung i.S.d. § 50 WEG aF zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 6).

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22
    Zwar ist das Kostenfestsetzungsverfahren ein selbständiges Verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, NZI 2012, 625 Rn. 6), das erst mit dem Kostenfestsetzungsantrag anhängig wird.
  • BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21

    Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22
    Denn bei Beschlussanfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen, die - wie hier - vor dem 1. Dezember 2020 anhängig wurden, sind nach § 48 Abs. 5 WEG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG aF die übrigen Wohnungseigentümer unverändert richtige Klagegegner (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 214/21, WuM 2023, 58 Rn. 5 zur Beschlussanfechtungsklage; Senat, Urteil vom 25. Februar 2022 - V ZR 65/21, NJW-RR 2022, 883 Rn. 15 zur Beschlussersetzungsklage).
  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz eines

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22
    Zwar ist das Kostenfestsetzungsverfahren ein selbständiges Verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, NZI 2012, 625 Rn. 6), das erst mit dem Kostenfestsetzungsantrag anhängig wird.
  • BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07

    Kosten eines Abwehrschreibens

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22
    Zwar ist das Kostenfestsetzungsverfahren ein selbständiges Verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, NZI 2012, 625 Rn. 6), das erst mit dem Kostenfestsetzungsantrag anhängig wird.
  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 290/10

    Kostenfestsetzung: Anspruch eines obsiegenden Streitgenossen auf Erstattung der

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22
    Diese Vorschrift stellte eine Sonderregelung gegenüber § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO dar (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 290/10, NJW 2012, 319 Rn. 6) und wurde eingeführt, um insbesondere in Beschlussanfechtungsverfahren, bei denen nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG aF sämtliche übrigen Wohnungseigentümer zu verklagen waren, das Kostenrisiko des anfechtenden Wohnungseigentümers zu begrenzen (BT-Drs. 16/3843 S. 28).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 152/11

    Kostenfestsetzung: Vertretung einer wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22
    Denn nach der allgemeinen Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO steht es der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten nicht entgegen, dass jeder Streitgenosse einen eigenen Anwalt beauftragt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - IX ZB 152/11, NJW 2013, 2826 Rn. 10).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 214/21

    WEG-Anlage ohne separatem Wärmemengenzähler: Abrechnung der Heizkosten nach

    Auszug aus BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22
    Denn bei Beschlussanfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen, die - wie hier - vor dem 1. Dezember 2020 anhängig wurden, sind nach § 48 Abs. 5 WEG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG aF die übrigen Wohnungseigentümer unverändert richtige Klagegegner (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 214/21, WuM 2023, 58 Rn. 5 zur Beschlussanfechtungsklage; Senat, Urteil vom 25. Februar 2022 - V ZR 65/21, NJW-RR 2022, 883 Rn. 15 zur Beschlussersetzungsklage).
  • BGH, 04.05.2023 - V ZB 2/22

    Zur Frage der Anwendung von § 50 WEG aF für den Fall der Lagerbildung in einer

    a) Da das Hauptsacheverfahren vor dem 1. Dezember 2020 anhängig und gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet war, ist § 50 WEG aF anzuwenden, ohne dass es darauf ankommt, wann der Kostenfestsetzungsantrag eingegangen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 2023 - V ZB 56/22, juris Rn. 8).
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