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   BGH, 24.02.2021 - 1 StR 127/20   

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https://dejure.org/2021,9268
BGH, 24.02.2021 - 1 StR 127/20 (https://dejure.org/2021,9268)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2021 - 1 StR 127/20 (https://dejure.org/2021,9268)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20 (https://dejure.org/2021,9268)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB
    Einziehung von Taterträgen (Zufluss aus der Verwirklichung des Tatbestandes: keine Einziehung von für die Tatdurchführung erhaltene Gegenstände); Einziehung von Tatmitteln (Einziehung nicht-körperlicher Gegenstände)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3609
  • NStZ 2021, 668
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Nicht, jedenfalls nicht durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sind dagegen als Mittel für die Tatdurchführung erhaltene Gegenstände oder Gegenstände, auf die sich die Tat als Tatobjekte bezieht (s. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NStZ 2021, 668 Rn. 15; vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 15 mwN; vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, juris Rn. 14; SKStGB/Wolters, 9. Aufl., § 73 Rn. 17; zu Sonderkonstellationen im Fall des Erlangens für die Tat etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6).

    Mithin handelt es sich bei dem Anfordern, Einsammeln oder sonstigen Entgegennehmen von Geld im Sinne der Vereinigung durch ein Mitglied nicht bloß um die Vorbereitung der späteren Tatbestandsverwirklichung (vgl. zu solchen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 10 mwN; vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NStZ 2021, 668 Rn. 16; vom 23. Juni 2020 - StB 17/20, juris Rn. 15), sondern um einen unmittelbaren Zufluss aus der bereits vollendeten Straftat.

  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Denn für eine Einziehung nach § 74 Abs. 2, § 74c Abs. 1 StGB muss die Einziehung des Originalgegenstands durch eine andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründende Tathandlung - diese hat das Landgericht allein in den Weiterverfügungen des Angeklagten über die auf seinem Konto eingegangenen Geldbeträge gesehen ? unmöglich geworden sein (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183; BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, juris Rn. 28 f.; Beschluss vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NZWiSt 2021, 282, 284; LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 74c Rn. 10; Schönke/Schröder/ Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74c Rn. 5; je mwN).

    (a) Insoweit muss die Einziehung des Originalgegenstands durch eine andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründende Tathandlung unmöglich geworden sein (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2184; BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, juris Rn. 28 f.; Beschluss vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NZWiSt 2021, 282, 284; LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 74c Rn. 10; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74c Rn. 5; je mwN).

    Die hier zur Aburteilung stehende Fallkonstellation eines Geldwäschers unterscheidet sich auch von dem der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 24. Februar 2021 (1 StR 127/20, NZWiSt 2021, 282, 284) zugrundeliegenden Fall, in dem ein Vereiteln nach § 74c Abs. 1 StGB ausschied, weil die die Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug begründende Handlung gerade (auch) in der Rückführung von Seiten des Vortäters gezahlter überhöhter Entgelte bestand.

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 268/20

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social

    Die Einziehung des Wertes von Tatmitteln und Tatobjekten nach § 74c Abs. 1 StGB erfasst deshalb nur solche Fälle, in denen der Täter oder Teilnehmer durch andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründenden Tathandlungen die Einziehung eines Tatmittels oder Tatobjektes vereitelt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20; Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, juris Rn. 20; vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 20; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5 f.; vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283, 284; vom 20. September 1991 - 2 StR 387/91, NStZ 1992, 81; OLG Celle, Beschluss vom 17. August 2020 - 4 Ws 6/20, juris Rn. 20; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, 30. Aufl., § 74c Rn. 5; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74c Rn. 3; LKStGB/Lohse, 13. Aufl., § 74c Rn. 10).
  • BGH, 20.07.2022 - 3 StR 390/21

    Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten

    aa) Gegenstände, auf die sich die Tat als Tatobjekte bezieht oder die als Mittel für die Tatdurchführung entgegengenommen wurden, sind nicht durch die Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt (s. BGH, Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NStZ 2021, 668 Rn. 15; vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 15 mwN; vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, juris Rn. 14; SKStGB/ Wolters, 9. Aufl., § 73 Rn. 17; Bittmann, NZWiSt 2021, 133, 142; zu Sonderkonstellationen im Fall des Erlangens für die Tat etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    Die Einziehung des Wertes von Tatmitteln und Tatobjekten erfasst mithin nur solche Fälle, in denen der Täter oder Teilnehmer durch andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründenden Tathandlungen die Einziehung eines Tatmittels oder Tatobjektes vereitelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NZWiSt 2021, 282, 284; vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 20; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5 f.; vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 4 Rn. 6; vom 20. September 1991 - 2 StR 387/91, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 1; Schönke/Schröder/ Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74c Rn. 5; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74c Rn. 10).
  • BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: mangelnde Erforderlichkeit

    Nicht erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sind dagegen als Mittel für die Tatdurchführung erhaltene Gegenstände (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 ? 1 StR 127/20, wistra 2021, 314) oder Gegenstände, auf die sich die Tat als Tatobjekte bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2020 ? 5 StR 435/20 Rn. 8).
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