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   BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55   

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https://dejure.org/1956,1081
BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55 (https://dejure.org/1956,1081)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1956 - V ZR 88/55 (https://dejure.org/1956,1081)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1956 - V ZR 88/55 (https://dejure.org/1956,1081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 79
  • NJW 1956, 1876
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • RG, 24.09.1918 - VII 149/18

    Gesetzliche Ausschlussfrist des preußischen Enteignungsgesetzes

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    Das Reichsgericht hat in dieser Vorschrift die Anordnung einer ausschließlichen Zuständigkeit erblickt (RGZ 3, 303; 92, 40 [42 unten]; 93, 312 [313]).

    Dabei ist zur Entscheidung des Reichsgerichts noch zu betonen, daß nach ihr nur eine örtliche Zuständigkeit als ausschließliche begründet ist, was z.B. in RGZ 93, 312 in besonders augenfälliger Weise zum Ausdruck kommt.

  • RG, 04.05.1883 - III 1/83

    Begründung der Zuständigkeit der Landgerichte durch Vereinbarung der Parteien für

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    Auf diese Ausdrucksweise der Gesetzgebung hat schon RGZ 9, 349 bei Auslegung der Zuständigkeitsbestimmung des § 23 Nr. 2 GVG hingewiesen.

    Unter Beachtung von RGZ 9, 349 (vgl. oben) könnte dieser Gesichtspunkt die Entscheidung des Reichsgerichts allein nicht tragen.

  • BGH, 22.11.1954 - III ZR 111/53

    Zuständigkeit der Landgerichte in Hessen

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    In BGHZ 15, 221 hat sich überdies der Bundesgerichtshof auch nicht gehindert gesehen, bei Prüfung der Zulässigkeit der Revision Art. 20 Hess AG GVG selbständig auszulegen.

    Solche Bedenken sind auch nicht aus BGHZ 15, 221 herzuleiten.

  • RG, 03.03.1922 - VII 530/21

    Hamburgisches Enteignungsrecht; Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    Dabei würde allerdings in Frage stehen, ob dieser Vorbehalt auch Verfahrensvorschriften erfassen würde, die nicht in der Zivilprozeßordnung, sondern im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt sind, wie dies für die sachliche Zuständigkeit zutrifft (vgl. RGZ 104, 137 [139 oben] über etwaige Zweifel betreffs der Wirksamkeit des § 28 Abs. 2 des hamburgischen Enteignungsgesetzes vom 5. Mai 1886 i.d.F. vom 26. April 1920, Amtsbl 605, dort allerdings mit Rücksicht auf Art. 153 WeimVerf).

    Eine ausschließliche örtliche und sachliche Zuständigkeit bestimmt andererseits der bereits oben im Zusammenhang mit RGZ 104, 137 [139 oben] angeführte § 28 Abs. 2 des hamburgischen Enteignungsgesetzes vom 5. Mai 1886 i.d.F. vom 26. April 1920 (AmtsBl 605).

  • RG, 04.11.1880 - Va 321/80

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine Entschädigungsklage wegen der

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    Das Reichsgericht hat in dieser Vorschrift die Anordnung einer ausschließlichen Zuständigkeit erblickt (RGZ 3, 303; 92, 40 [42 unten]; 93, 312 [313]).

    Allerdings hat es eingangs auch bemerkt, schon die Fassung des Gesetzes spreche gegen die Ansicht, die Vorschrift habe nicht eine ausschließliche Zuständigkeit begründen sollen (RGZ 3, 303 [304 unten]).

  • RG, 24.02.1912 - I 35/11

    Aufgebotsverfahren. Ist das Landgericht, in dessen Bezirke das Aufgebotsgericht

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    Darüber hinaus hat das Reichsgericht in RGZ 78, 377 der Entstehungsgeschichte der Vorschrift entnommen, daß mit ihr eine ausschließliche Zuständigkeit begründet werden sollte.

    Auch in diesem Falle hat es wie in RGZ 78, 377 seine Auffassung auf eine eingehende Prüfung der Entstehungsgeschichte gestützt.

  • BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53

    Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    Gleichwohl begründet auch diese Vorschrift eine ausschließliche Zuständigkeit (BGHZ 13, 324 [327]; Pritsch, Das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, § 2 LwVG Anm. F I).
  • BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53

    Zuständigkeit für Erstattungsansprüche

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    Andererseits ist in BGHZ 16, 275 zu § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO entschieden, das Revisionsgericht sei bei der Prüfung, ob eine Rechtsstreitigkeit über Ansprüche vorliegt, für welche die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig sind, weder durch die Auffassung der Parteien noch durch die Beurteilung des Berufungsgerichts gebunden.
  • BGH, 28.10.1955 - V ZR 19/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    Der Senat hat im Urteil vom 28. Oktober 1955 - V ZR 19/55 - ausgesprochen, auch die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Hessischen Aufbaugesetzes seien gemäß Art. 125 Nr. 2 GrundG auch insoweit Bundesrecht und damit revisibel geworden, als sie sich auf Eigentumsentziehung im Fluchtlinienverfahren (§ 11 HAG) beziehen.
  • BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54

    Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

    Auszug aus BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55
    Bei dieser Sachlage braucht die Tragweite der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. November 1954 - IV ZR 89/54 - (Amtliches Nachschlagewerk Nr. 25 = LM Nachschlagewerk Nr. 26 zu ZPO § 549) und vom 9. Juli 1956 - (III ZR 320/54, BGHZ 21, 214) unter dem Gesichtspunkt des § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nicht erörtert zu werden.
  • BGH, 15.11.1954 - IV ZR 89/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1955 - III ZR 95/54

    Rechtsmittel

  • RG, 11.01.1918 - VII 332/17

    Zur Ausschlußfrist des § 30 Abs. 1 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11.

  • RG, 04.11.1930 - III 415/29

    Souveränitätsakt - Amtspflichtverletzung

  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 224/60
    Bei der Frage, ob nach § 242 BGB trotzdem dem Vertrag für eine längere Zeit als die Jahresfrist des § 566 BGB die Y/irksarakeit zuzuerkennen ist und die Kündigung demgemäß auszuschliüßen ist, ist das Berufungsgericht zutreffend von den Grundsätze ausgegangen, die der erkennende Senat in seinem (Jrteil vom 25. September 957, V ZR 88/55 LM BGB § 33 Nr. 13 (vgl. neuerdings Urteil v. 21. Juni 196t V ZR 94/59 WM 96 172 m" .Nachweisen) aufgestellt hat.
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