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   BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96   

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https://dejure.org/1997,1067
BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96 (https://dejure.org/1997,1067)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1997 - V ZR 27/96 (https://dejure.org/1997,1067)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - V ZR 27/96 (https://dejure.org/1997,1067)
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Wohnungsverkauf, fehlendes Sondernutzungsrecht, Rechtsmangel, §§ 440, 325 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 435 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434
    Sachmängelgewährleistung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen Fehlens eines Hobbyraums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf einer Eigentumswohnung mit Hobbyraum (IBR 1997, 346)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1778
  • MDR 1997, 538
  • DNotZ 1998, 51
  • WM 1997, 1064
  • BB 1997, 962
  • DB 1997, 1511
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Diese bestimmt vielmehr in § 3 (letzter Satz) ausdrücklich, daß alles das, was sich außerhalb der Sondereigentumsräume befindet, Gemeinschaftseigentum ist (vgl. § 1 Abs. 5 WEG; BGHZ 109, 179, 184; Urt. v. 30. Juni 1995, V ZR 118/94, N 1995, 2851, 2853 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Diese bestimmt vielmehr in § 3 (letzter Satz) ausdrücklich, daß alles das, was sich außerhalb der Sondereigentumsräume befindet, Gemeinschaftseigentum ist (vgl. § 1 Abs. 5 WEG; BGHZ 109, 179, 184; Urt. v. 30. Juni 1995, V ZR 118/94, N 1995, 2851, 2853 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Es berücksichtigt nicht hinreichend den Wortlaut dieser Erklärung der Beklagten und verletzt den Grundsatz einer möglichst nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (BGH, Urt. v. 7. Juni 1991, V ZR 175/90, NJW 1991, 2488, 2489).
  • BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92

    Bezeichnung von Wohnungseigentum in einem notariellen Kaufvertrag; Bezeichnung zu

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Diese Angaben beinhalten eine hinreichend genaue Bezeichnung der Kaufsache (vgl. BGH, Urt. v. 4. März 1994, V ZR 241/92, N 1994, 1347).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen für eine vollständige

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Das ist im Hinblick auf § 10 Abs. 2 WEG unbedenklich, wenn das verkaufte Wohnungseigentum - wie hier - bereits im Grundbuch gebildet ist (BGH, Urt. v. 23. Februar 1979, V ZR 99/77, NJW 1979, 1495).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 179/88

    Anspruch eines Geschäftsführers auf Zahlung eines Altersgeldes - Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Die einseitige Vorstellung einer Vertragspartei ist für die Bestimmung des Vertragsinhalts nur dann von Bedeutung, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dessen Willens den Vertrag schließt (BGH, Urt. v. 13. Februar 1989, II ZR 179/88, BGHR BGB § 133 - Wille 6 m.w.N.).
  • LG Essen, 02.02.1988 - 13 S 355/87
    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Haben die Beklagten erklärt, zur Wohnung gehöre ein Hobbyraum, ist das verkaufte Wohnungseigentum im Hinblick darauf, daß an diesem Raum weder Sondereigentum noch ein (Sonder)Nutzungsrecht (vgl. § 15 Abs. 1 WEG; BayObLG, WuM 1989, 262; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 15 Rdn. 25 ff) besteht, mit einem Rechtsmangel (§§ 434, 437 BGB) behaftet, der nicht vom vereinbarten Gewährleistungsausschluß erfaßt ist und deshalb grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch begründet (§§ 440 Abs. 1, 325 BGB).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Der Kläger kann nach § 440 Abs. 1 i.V.m. § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senatsurt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, WM 1997, 1064) bei objektiv fehlendem Interesse an der teilweisen Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung des gesamten Kaufvertrages verlangen.
  • BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer

    Eine Vormerkung darf nämlich nur unter der Voraussetzung in das Grundbuch eingetragen werden, dass sich der zu sichernde Anspruch gegen denjenigen richtet, dessen Grundstück oder Grundstücksrecht von der Vormerkung betroffen wird; der Schuldner des Anspruchs muss also bei der Eintragung der Vormerkung Eigentümer des von der Vormerkung betroffenen Grundstücks oder Inhaber des von ihr betroffenen Grundstücksrechts sein (Senat, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - V ZR 27/96, BGHZ 134, 182, 188).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Der von den Klägern geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung findet daher seine Grundlage in §§ 440 Abs. 1, 326 BGB a.F. (vgl. Senat, Urt. v. 26. September 2003, V ZR 217/02, NJW 2004, 364) oder §§ 440 Abs. 1, 325 BGB a.F. (vgl. Senat, Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, NJW 1997, 1778).

    d) Nach den bisher getroffenen Feststellungen kommt ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 325 BGB a.F. für den Fall anfänglichen Unvermögens in Betracht (vgl. BGHZ 110, 196, 200) wie auch - falls Unmöglichkeit nicht festzustellen, Verzug gegeben und eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolgt oder entbehrlich ist - ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 326 BGB a.F. Es ist davon auszugehen, daß der Beklagte bereits bei Abschluß des Kaufvertrages mit den Klägern außer Stande war, ihnen das Eigentum an der Wohnung Nr. 11 zu verschaffen (vgl. Senat, Urt. v. 5. Februar 1999, V ZR 353/97, NJW 1999, 1702, 1703; auch Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, aaO).

  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

    Indes würde damit der Beklagten nicht nur die tatsächliche Möglichkeit, sondern auch das Recht zur alleinigen Nutzung des Teils des Balkonumlaufs verwehrt, auf dem nunmehr die Mauer aufsteht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - V ZR 27/96 - NJW 1997, 1778; Zimmer, in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 1 WEG Rn. 23; Rapp, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2018, § 1 WEG Rn. 79).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2002 - 17 U 91/02

    Kaufrechtliche Gewährleistung: Fehlen eines zugesagten Alleinnutzungsrechts an

    Vielmehr begründet das Fehlen einer ausschließlichen Nutzungsberechtigung an diesen Parkplätzen eine Rechtsmängelhaftung gem. §§ 434, 437 BGB a. F., falls die Beklagte sich durch entsprechende Erklärung vertraglich verpflichtet haben sollte, der Klägerin auch ein dingliches oder wenigstens schuldrechtliches Sondernutzungsrecht (vgl. § 15 Abs. 1 WEG) an 50 Pkw-Stellplätzen zu verschaffen (vgl. BGH, NJW 1997, 1778 f.).

    Wird - wie hier - nicht nur die Einschränkung einer tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit, sondern die unterbliebene Einräumung eines Nutzungsrechts gerügt, so wird damit nicht das Vorliegen eines Sachmangels, sondern eines Rechtsmangels geltend gemacht (vgl. BGH, NJW 1997, 1778 f.; vgl. ferner BGH, NJW 2000, 803 f.).

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01

    Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung

    Das fehlende Sondereigentum an einem Teil der als zur Eigentumswohnung gehörend verkauften Räume stellt einen Rechtsmangel nach § 434 BGB dar (BGH, NJW 1997, 1778, 1779).
  • OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98

    Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung

    Hat die Klägerin ihrer Eigentumsverschaffungspflicht danach nicht genügt, liegt ein Fall der teilweisen Nichterfüllung und nicht, wie das Landgericht gemeint hat (so aber auch BGH NJW 1997, 1778, 1779; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 348; Jauernig/Vollkommer, § 434, Rdn. 4), ein Rechtsmangel vor.
  • BGH, 18.06.2003 - V ZR 30/03

    Streitwert bei Widerklage

    Die durch die Sache aufgeworfenen Rechtsfragen hat der Senat durch sein Urteil vom 28. Februar 1997 (V ZR 27/96, NJW 1997, 1778) erschöpfend behandelt.
  • OLG Koblenz, 09.10.1997 - 5 U 239/97

    Notar als Erfüllungsgehilfe für lastenfreie Eigentumsumschreibung

    Hatten die Beklagten sich demnach rechtlich wirksam verpflichtet, den Klägern auch das Sondernutzungsrecht an der 12 qm großen Fläche vor deren Reihenhaus zu verschaffen, ist das verkaufte Wohnungseigentum im Hinblick darauf, daß an dieser Fläche ein Sondernutzungsrecht der Kläger nicht eingeräumt wurde, mit einem Rechtsmangel (§§ 434, 437 BGB) behaftet (vgl. BGH NJW 1997, 1778, 1779).
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