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   BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21   

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https://dejure.org/2021,51248
BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21 (https://dejure.org/2021,51248)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2021 - 4 StR 118/21 (https://dejure.org/2021,51248)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21 (https://dejure.org/2021,51248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 400 Abs. 1 StPO; § 177 StGB; § 230 StGB
    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit besonders eingehender Begründung, Glaubhaftigkeit, Gesamtwürdigung); Rechtsmittel des Nebenklägers (Revision: Revisionsbegründung, unzulässiges Angriffsziel, Strafzumessungsregel); schwere ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 400 Abs 1 StPO, § 177 Abs 1 StGB, § 177 Abs 5 Nr 1 StGB, § 177 Abs 6 StGB, § 177 Abs 8 Nr 1 StGB
    Strafverfahren: Umfang der Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers bei Sexualdelikt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung in einem Verfahren wegen besonders schwerer Nötigung wegen lückenhafter Tatsachenermittlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 ; StGB § 177 Abs. 6
    Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung in einem Verfahren wegen besonders schwerer Nötigung wegen lückenhafter Tatsachenermittlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 56
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.07.2003 - 2 StR 173/03

    Vergewaltigung (Tenorierung; sexuelle Nötigung); sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass das in Betracht kommende Regelbeispiel im Urteilstenor eine eigene Bezeichnung ("Vergewaltigung") erhält; denn dabei handelt es sich nicht um eine Frage des Schuldspruchs, sondern allein der Fassung der Urteilsformel gemäß § 260 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 StR 173/03, NStZ-RR 2003, 306).

    Die Revision der Nebenklägerin ist daher auf das ? unzulässige ? Ziel gerichtet, auf den festgestellten Sachverhalt (auch) die Strafzumessungsvorschrift des § 177 Abs. 6 StGB anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 ? 2 StR 173/03, NStZ-RR 2003, 306).

  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11

    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Die Revisionsbegründung muss daher erkennen lassen, dass die Nebenklägerin mit ihrem Rechtsmittel ein zulässiges Rechtsmittelziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten wegen einer zur Nebenklage berechtigenden Straftat erstrebt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2021 ? 6 StR 229/21; vom 22. März 2016 - 3 StR 56/16 und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 Rn. 6).
  • BGH, 09.01.2018 - 3 StR 587/17

    Verhältnis von Vergewaltigung und sexueller Nötigung (Regelbeispiel;

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Bei der Vorschrift des § 177 Abs. 6 StGB, deren Anwendung die Nebenklägerin begehrt, handelt es sich - nicht anders als bei § 177 Abs. 2 StGB aF - nicht um einen Qualifikationstatbestand, sondern um eine Strafzumessungsregel (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 587/17 Rn. 2; vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 400 Rn. 3a).
  • BGH, 25.10.2016 - 1 StR 120/15

    Untreue (Schadenshöhe); Beschränkung der Verfolgung (unzutreffende Anwendung);

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Der Senat hebt das Urteil im Tatkomplex II. B. dennoch insgesamt mit den Feststellungen auf (§ 353 Abs. 2 StPO), um dem neu zur Entscheidung berufenen Tatgericht auf umfassend neuer Grundlage eine widerspruchsfreie Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20 Rn. 36; Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 1 StR 120/15 Rn. 5).
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Der Senat hebt das Urteil im Tatkomplex II. B. dennoch insgesamt mit den Feststellungen auf (§ 353 Abs. 2 StPO), um dem neu zur Entscheidung berufenen Tatgericht auf umfassend neuer Grundlage eine widerspruchsfreie Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20 Rn. 36; Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 1 StR 120/15 Rn. 5).
  • BGH, 13.10.2020 - 1 StR 299/20

    Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: erforderliche

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Eine sorgfältige Inhaltsanalyse (vgl. zu den insoweit bestehenden Erfordernissen BGH, Urteil vom 13. Oktober 2020 ? 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; Beschluss vom 19. Mai 2020 ? 2 StR 7/20, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2020, 321; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 220) fehlt ebenso wie eine Würdigung der Entstehungsgeschichte ihrer Angaben und einer möglichen Aussagemotivation.
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Der fristgerechte Strafantrag liegt aber in der am 27. Mai 2020 beim Landgericht eingegangenen Anschlusserklärung (Bd. II, Bl. 372), in welcher sich die Geschädigte "der Anklage vom 15.05.2020 als Nebenklägerin angeschlossen" und damit ihrem Begehren nach Strafverfolgung hinsichtlich des gesamten geschichtlichen Vorgangs, welcher dem Angeklagten zur Last lag (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1985 - 3 StR 502/84, BGHSt 33, 114, 116), hinreichend Ausdruck verliehen hat.
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Zwar ist das Tatgericht von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 ? 3 StR 436/15, Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Eine sorgfältige Inhaltsanalyse (vgl. zu den insoweit bestehenden Erfordernissen BGH, Urteil vom 13. Oktober 2020 ? 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24; Beschluss vom 19. Mai 2020 ? 2 StR 7/20, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2020, 321; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 220) fehlt ebenso wie eine Würdigung der Entstehungsgeschichte ihrer Angaben und einer möglichen Aussagemotivation.
  • BGH, 13.07.2021 - 6 StR 229/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21
    Die Revisionsbegründung muss daher erkennen lassen, dass die Nebenklägerin mit ihrem Rechtsmittel ein zulässiges Rechtsmittelziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten wegen einer zur Nebenklage berechtigenden Straftat erstrebt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2021 ? 6 StR 229/21; vom 22. März 2016 - 3 StR 56/16 und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 Rn. 6).
  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 592/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlender Vortrag eines rechtmäßigen

  • BGH, 09.11.2000 - 4 StR 425/00

    Verwerfung der Revision der Nebenklage als unzulässig; Gesetzesverletzung,

  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19

    Beweiswürdigung (lediglich teilweise Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

  • BGH, 22.03.2016 - 3 StR 56/16

    Beschränktes Anfechtungsrecht des Nebenklägers in der Revision

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Das Tatgericht ist von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).

    Eine solche Beweiswürdigung bedarf jedoch besonders eingehender Begründung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15).

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Das Tatgericht ist von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).

    Eine solche Beweiswürdigung bedarf jedoch besonders eingehender Begründung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15).

  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 484/21

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenenen Steuer: erforderliche

    An einer Begründung, warum die Strafkammer die Inventuraufstellungen für zutreffend hält und den diesbezüglichen Angaben des Angeklagten und des Zeugen E. folgt, obwohl sie sowohl die Aufzeichnungen des Angeklagten und des Zeugen E. für die Buchhaltung der B. GmbH für unrichtig hält als auch deren Angaben zur vollständigen Erfassung der Warenumsätze in der Buchhaltung im Übrigen als unglaubhaft erachtet, fehlt es indes (vgl. zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung, wenn das Gericht einer Zeugenaussage nur teilweise glauben will, BGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 357/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn bei § 177 Abs. 6 StGB handelt es sich lediglich um einen besonders schweren Fall und damit um eine Strafzumessungsregel (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21, NStZ-RR 2022, 56), deren Vorliegen nach § 12 Abs. 3 StGB nicht zur Annahme eines Verbrechens führt.
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