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   BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20   

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BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20 (https://dejure.org/2021,2993)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20 (https://dejure.org/2021,2993)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20 (https://dejure.org/2021,2993)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters; Zahlung einer Geldbuße wegen einer Verletzung anwaltlicher Berufspflichten

  • rewis.io

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Besorgnis der Befangenheit bei Übergehen eines Akteneinsichtsantrags

  • Anwaltsblatt

    § 24 StPO
    Besorgnis der Befangenheit: Anwaltssenat ignoriert Akteneinsichtsgesuch

  • BRAK-Mitteilungen

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen Richter beim AGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2 ; StPO § 356a
    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters; Zahlung einer Geldbuße wegen einer Verletzung anwaltlicher Berufspflichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akteneinsichtsgesuch ignoriert: Alle Senatsmitglieder befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mehrfaches Übergehen eines Akteneinsichtsantrags: Wenn ein BGH-Senat befangen ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 712
  • AnwBl 2021, 305
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, Rn. 5, juris; jeweils mwN).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 und vom 20. August 2014, jeweils aaO).
  • BGH, 07.11.2019 - StB 24/19

    Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht (kein Wegfall der Beschwer

    Auszug aus BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Selbst wenn man dieser Auslegung nicht folgen wollte, wäre die Zuständigkeit zur Entscheidung über das bereits vor dem Anwaltsgerichtshof angebrachte Akteneinsichtsgesuch ipso iure auf den erkennenden Senat übergegangen, als der Anwaltsgerichtshof die Sache an diesen mit dem Nichtabhilfebeschluss abgegeben hat; mit diesem Zeitpunkt ist das Beschwerdegericht das befasste Gericht im Sinne von § 147 Abs. 5 Satz 1 Variante 3 StPO (vgl. BGH, Beschl. v. 7. November 2019 - StB 24/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH:

    Auszug aus BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, Rn. 5, juris; jeweils mwN).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, Rn. 5, juris; jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers

    Auszug aus BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Einer dienstlichen Äußerung nach § 26 Abs. 3 StPO bedurfte es nicht, da der zur Besorgnis der Befangenheit führende Sachverhalt eindeutig feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07, NStZ 2008, 117).
  • OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 7/01

    Richterablehnung - Terminsnachricht an Anwalt - Verkündungstermin nach Ablehnung

    Auszug aus BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Wird etwa ein Akteneinsichtsgesuch übergangen und dennoch ein Verkündungstermin anberaumt, so kann auch eine besonnene Partei den Eindruck gewinnen, ihr werde vom Gericht keine hinreichende Verteidigungsmöglichkeit gewährt (OLG Köln, MDR 2001, 891).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

    Auszug aus BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
    Aus dem Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch ein Gericht kann zwar nicht unmittelbar auf eine Besorgnis der Befangenheit geschlossen werden; jedoch begründen solche (qualifizierten) Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit, die sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 642, 643).
  • BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren: Besorgnis des Befangenheit

    Dies begründete er damit, dass der Senat im Verfahren AnwSt (B) 4/20 unter Beteiligung des abgelehnten Richters eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abschlägig beschieden habe, ohne ihm zuvor die ersuchte Akteneinsicht gewährt zu haben.

    Wegen der Einzelheiten des Ablaufs in jenem Verfahren und wegen der Gründe für die Entscheidung des Senats über das Ablehnungsgesuch wird auf den Beschluss vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20, AnwBl. Online 2021, 566 Bezug genommen (zur Akte gereicht als Anlage zum Schriftsatz des Antragstellers vom 18. Februar 2021, Bl. 75 ff. GA III).

    Aus dem Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch ein Gericht kann zwar nicht unmittelbar auf eine Besorgnis der Befangenheit geschlossen werden; jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 642, 643; zum Ganzen auch: Senat, Beschluss vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20, AnwBl. Online 2021, 566 Rn. 9).

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