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   BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09   

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https://dejure.org/2011,14992
BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09 (https://dejure.org/2011,14992)
BPatG, Entscheidung vom 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09 (https://dejure.org/2011,14992)
BPatG, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 26 W (pat) 156/09 (https://dejure.org/2011,14992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 40 Abs 1 MarkenG, § 70 Abs 3 Nr 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Lach- und Sachgeschichten" - unzulässige Teilungsanmeldungen - teilweise Unterscheidungskraft - teilweise kein Freihaltungsbedürfnis - Möglichkeit der Verkehrsdurchsetzung - Zurückweisung an das DPMA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 40 Abs 1 MarkenG, § 70 Abs 3 Nr 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Lach- und Sachgeschichten" - unzulässige Teilungsanmeldungen - teilweise Unterscheidungskraft - teilweise kein Freihaltungsbedürfnis - Möglichkeit der Verkehrsdurchsetzung - Zurückweisung an das DPMA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Wortkombination "Lach- und Sachgeschichten" erfüllt die Anforderungen an die Verkehrsdurchsetzung und das Mindestmaß an Unterscheidungskraft; Unzulässigkeit einer Teilung einer Markenanmeldung bei sich überschneidenden Waren und Dienstleistungen mit der ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lach- und Sachgeschichten" - unzulässige Teilungsanmeldungen - teilweise Unterscheidungskraft - teilweise kein Freihaltungsbedürfnis - Möglichkeit der Verkehrsdurchsetzung - Zurückweisung an das DPMA

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lach- und Sachgeschichten" - unzulässige Teilungsanmeldungen - teilweise Unterscheidungskraft - teilweise kein Freihaltungsbedürfnis - Möglichkeit der Verkehrsdurchsetzung - Zurückweisung an das DPMA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Lach- und Sachgeschichten" für Bereich Datenbank als Marke eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenschutz für "Lach- und Sachgeschichten" für Bereich Datenbank

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Der Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 924 Tz. 28 - Canon; BGH GRUR 1999, 245, 246 - LIBERO; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt), wird die angemeldete Wortkombination im Zusammenhang mit den genannten Waren der Klasse 9 und der bezeichneten Dienstleistung der Klasse 41 gerecht.

    Ob ein Titel einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft oder nur auf den Inhalt enthält, ist eine Frage des Einzelfalls, die bei der Prüfung der Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu beantworten (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt, m. w. N.) und für die Waren "Datenbankprogramme; netzwerkunterstützende Computersoftware (Netware)" sowie die Dienstleistung "Veranstaltung von Sportwettbewerben" zu bejahen ist.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Der Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 924 Tz. 28 - Canon; BGH GRUR 1999, 245, 246 - LIBERO; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt), wird die angemeldete Wortkombination im Zusammenhang mit den genannten Waren der Klasse 9 und der bezeichneten Dienstleistung der Klasse 41 gerecht.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Derartige Werktitel sind grundsätzlich nicht nur titelschutzfähig i. S. d. § 5 Abs. 3 MarkenG, sondern auch i. S. d. § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke eintragbar (vgl. BGH GRUR 2001, 1043 - 1046, - Gute Zeiten-Schlechte Zeiten).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Für die von der Zurückweisung umfassten Waren "Klasse 9: Datenbankprogramme; netzwerkunterstützende Computersoftware (Netware)" und die Dienstleistung "Klasse 41: Veranstaltung von Sportwettbewerben" fehlt der Wortkombination "Lach- und Sachgeschichten" nicht das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft, also die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Der Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 924 Tz. 28 - Canon; BGH GRUR 1999, 245, 246 - LIBERO; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt), wird die angemeldete Wortkombination im Zusammenhang mit den genannten Waren der Klasse 9 und der bezeichneten Dienstleistung der Klasse 41 gerecht.
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Für die von der Zurückweisung umfassten Waren "Klasse 9: Datenbankprogramme; netzwerkunterstützende Computersoftware (Netware)" und die Dienstleistung "Klasse 41: Veranstaltung von Sportwettbewerben" fehlt der Wortkombination "Lach- und Sachgeschichten" nicht das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft, also die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 211/86

    "Verschenktexte"; Titelschutz für den Untertitel einer Druckschrift; Begriff der

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Dies gilt auch für Untertitel (vgl. BGH GRUR 1990, 218 - 221 - Verschenktexte I).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86

    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Für die markenrechtliche Schutzfähigkeit solcher Werktitel im Bereich der Waren und Dienstleistungen des Medienbereichs gelten in Parallele zur Schutzfähigkeit von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH BlPMZ 1974, 348, 349 - St. Pauli-Nachrichten; BPatGE 28, 44, 48 - BUSINESS WEEK; BPatG GRUR 1996, 980 - Berliner Allgemeine) die allgemeinen Regeln (BGH BlPMZ 1988, 188 - Apropos Film).
  • BPatG, 13.11.2001 - 24 W (pat) 72/00

    Zulässigkeit der Teilung einer Markenanmeldung im Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob die Teilungserklärung vom 1. April 2011 auch deshalb keine Wirksamkeit entfalten konnte, weil das beigefügte Verzeichnis ohne weitere Erklärungen zu einer Beschränkung der Anmeldung gem. § 39 MarkenG einige - jedoch nicht alle - Waren und Dienstleistungen beinhaltet, für die bereits die Markenstelle eine Eintragung des angemeldeten Zeichens für möglich hielt, und diese mit denjenigen von der Zurückweisung durch die Markenstelle umfassten Waren und Dienstleistungen kombiniert, für welche die Anmelderin gerade keinen Nachweis der Verkehrsdurchsetzung anstrebt (vgl. den Wortlaut der §§ 40 Abs. 1 MarkenG, 35 Abs. 2 MarkenV; ergänzend BPatG, GRUR 2002, 263 - Avena, Ströbele/Kirschneck, a. a. O., § 40 Rn. 10, die eine Teilung der Anmeldung im Beschwerdeverfahren nur unter der Voraussetzung für zulässig erachtet, dass analog § 46 Abs. 2 S. 2 MarkenG sämtliche Waren und Dienstleistungen, für die das Beschwerdeverfahren durchgeführt werden soll, in einer einzigen Teilanmeldung zusammengefasst werden).
  • BPatG, 05.11.2008 - 32 W (pat) 61/07

    Die Drachenjäger

    Auszug aus BPatG, 04.05.2011 - 26 W (pat) 156/09
    Hinsichtlich der übrigen von der Zurückweisung umfassten Waren und Dienstleistungen, für die die Anmelderin nur noch eine Eintragung kraft Verkehrsdurchsetzung anstrebt, hat die Anmelderin mit erweitertem Vorbringen im Beschwerdeverfahren - anders als in dem BPatG GRUR 2009, 1063 - 1064 - Die Drachenjäger zugrunde liegenden Fall - in ausreichender Weise dargelegt, dass für diese eine Verkehrsdurchsetzung des Zeichens "Lach- und Sachgeschichten" möglich sein könnte.
  • BPatG, 24.07.1996 - 29 W (pat) 97/94
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