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   BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B   

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https://dejure.org/2013,41490
BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B (https://dejure.org/2013,41490)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B (https://dejure.org/2013,41490)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 82/13 B (https://dejure.org/2013,41490)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 153 Abs 4 S 1 SGG, § 153 Abs 4 S 2 SGG, § 62 SGG, § 76 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 4
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - neuer entscheidungserheblicher Tatsachenvortrag und Berufungsbegründung nach Anhörung - Verletzung der Pflicht zur erneuten Anhörung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - neuer entscheidungserheblicher Tatsachenvortrag und Berufungsbegründung nach Anhörung - Verletzung der Pflicht zur erneuten Anhörung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - neuer entscheidungserheblicher Tatsachenvortrag und Berufungsbegründung nach Anhörung - Verletzung der Pflicht zur erneuten Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B
    Die Anhörungspflicht nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots des rechtlichen Gehörs, das auch bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens im Berufungsrechtszug nicht verletzt werden darf (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B
    Dies beinhaltet nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass eine neue Anhörungsmitteilung erfolgen muss, wenn sich gegenüber der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich geändert hat (zuletzt BSG vom 28.2.2013 - B 8 SO 33/12 B - Juris RdNr 8; vgl auch ua BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 15 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 06.06.2001 - B 2 U 117/01 B

    Übergehung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B
    Dies hätte dem Kläger etwa Gelegenheit gegeben, vor der Entscheidung des LSG konkrete Beweisanträge zu stellen, um eine weitere Sachverhaltsaufklärung in seinem Sinne zu erreichen (siehe zu dieser Funktion der Anhörungsmitteilung BSG vom 6.6.2001 - B 2 U 117/01 B - Juris RdNr 2) .
  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anhörungspflicht nach § 153 Abs 4

    Das ist etwa der Fall, wenn nach Zugang der Anhörungsmitteilung von einem Beteiligten neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen oder Beweisanträge gestellt werden (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 14 RdNr 14 f) oder wenn die Berufung erst dann substantiiert begründet wird (BSG Beschluss vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - Juris RdNr 10; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 153 RdNr 20a, jeweils mwN) .
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 53/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 GG gilt nichts anderes für den Fall, in dem noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung des sog kleinen Senats die Berufung erstmals substantiiert begründet wird (so auch zur erstmaligen Vorlage einer substantiierten Berufungsbegründung nach Zugang der Anhörungsmitteilung im Rahmen des § 153 Abs. 4 SGG, vgl nur: BSG Beschluss vom 19.10.2016 - B 14 AS 155/16 B - juris RdNr 2; BSG Beschluss vom 2.11.2015 - B 13 R 203/15 B - juris RdNr 12; Beschluss vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - juris RdNr 10; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl 2017, § 153 RdNr 20a mwN; zur vergleichbaren prozessualen Situation im Rahmen des § 124 Abs. 2 SGG: BSG Beschluss vom 6.10.2016 - B 5 R 45/16 B - juris RdNr 19) und der Einzelrichter damit erkennen kann, dass das Verfahren entgegen der ursprünglichen Annahme entweder tatsächliche bzw rechtliche Schwierigkeiten aufweist oder von grundsätzlicher Bedeutung ist.
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 30/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Fehlen von

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG muss eine neue Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG nur dann erfolgen, wenn sich gegenüber der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation in entscheidungserheblicher Weise geändert hat (BSG Beschluss vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - Juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 20.12.2022 - B 7 AS 103/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Dass nach dieser Anhörung eine weitere Anhörung erforderlich geworden wäre, wird zwar ebenfalls behauptet, eine erhebliche Änderung der Prozesssituation zB durch die Vorlage der zuvor angemahnten Berufungsbegründung (vgl dazu zB BSG vom 9.1.2003 - B 13 RJ 199/02 B; BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B) aber nicht vorgetragen.
  • BSG, 20.10.2014 - B 4 AS 256/14 B
    Der Revisionsgrund insoweit setzt - wenn eine Anhörung erfolgt ist - Darlegungen dazu voraus, dass sich die Prozesssituation seit der Anhörungsaufforderung entscheidungserheblich verändert habe, etwa die Berufung erst nach Zugang der Anhörungsmitteilung von einem Beteiligten (substantiiert) begründet und auch neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen worden seien (BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - RdNr 9).
  • BSG, 20.10.2014 - B 4 AS 254/14 B
    Der Revisionsgrund insoweit setzt - wenn eine Anhörung erfolgt ist - Darlegungen dazu voraus, dass sich die Prozesssituation seit der Anhörungsaufforderung entscheidungserheblich verändert habe, etwa die Berufung erst nach Zugang der Anhörungsmitteilung von einem Beteiligten (substantiiert) begründet und auch neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen worden seien (BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - RdNr 9).
  • BSG, 20.10.2014 - B 4 AS 255/14 B
    Der Revisionsgrund insoweit setzt - wenn eine Anhörung erfolgt ist - Darlegungen dazu voraus, dass sich die Prozesssituation seit der Anhörungsaufforderung entscheidungserheblich verändert habe, etwa die Berufung erst nach Zugang der Anhörungsmitteilung von einem Beteiligten (substantiiert) begründet und auch neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen worden seien (BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - RdNr 9).
  • BSG, 20.10.2014 - B 4 AS 259/14 B
    Der Revisionsgrund insoweit setzt - wenn eine Anhörung erfolgt ist - Darlegungen dazu voraus, dass sich die Prozesssituation seit der Anhörungsaufforderung entscheidungserheblich verändert habe, etwa die Berufung erst nach Zugang der Anhörungsmitteilung von einem Beteiligten (substantiiert) begründet und auch neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen worden seien (BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - RdNr 9).
  • BSG, 20.10.2014 - B 4 AS 258/14 B
    Der Revisionsgrund insoweit setzt - wenn eine Anhörung erfolgt ist - Darlegungen dazu voraus, dass sich die Prozesssituation seit der Anhörungsaufforderung entscheidungserheblich verändert habe, etwa die Berufung erst nach Zugang der Anhörungsmitteilung von einem Beteiligten (substantiiert) begründet und auch neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen worden seien (BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - RdNr 9).
  • BSG, 20.10.2014 - B 4 AS 260/14 B
    Der Revisionsgrund insoweit setzt - wenn eine Anhörung erfolgt ist - Darlegungen dazu voraus, dass sich die Prozesssituation seit der Anhörungsaufforderung entscheidungserheblich verändert habe, etwa die Berufung erst nach Zugang der Anhörungsmitteilung von einem Beteiligten (substantiiert) begründet und auch neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen worden seien (BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B - RdNr 9).
  • BSG, 20.10.2014 - B 4 AS 257/14 B
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